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   OLG Stuttgart, 14.03.1985 - 3 Ss (14) 823/84   

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https://dejure.org/1985,2059
OLG Stuttgart, 14.03.1985 - 3 Ss (14) 823/84 (https://dejure.org/1985,2059)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.03.1985 - 3 Ss (14) 823/84 (https://dejure.org/1985,2059)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. März 1985 - 3 Ss (14) 823/84 (https://dejure.org/1985,2059)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung wegen Vermögensdelikten; Rüge sachlichen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 759
  • MDR 1985, 781
  • NStZ 1985, 365
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.1955 - 3 StR 158/55
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.1985 - 3 Ss (14) 823/84
    (BGHSt 8, 149).
  • BGH, 27.08.1963 - 5 StR 260/63
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.1985 - 3 Ss (14) 823/84
    Die Vermutung der Richtigkeit des Grundbuchs bedeutet, daß seinem Inhalt Beweiswirkung für die Richtigkeit der in ihm bezeugten dinglichen Rechtsverhältnisse zukommt (so BGHSt 19, 87 für den vergleichbaren Fall des Erbscheins).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

    In diesem Fall wäre durch die Eintragung der (dann) nichtberechtigten J. GmbH allerdings eine Vermögensminderung auf Seiten der Zeugin J. eingetreten (vgl. hierzu OLG Stuttgart NStZ 1985, 365; LG Tübingen NStZ-RR 2008, 110, sowie bereits RGSt 66, 371, 373; für die vergleichbare Situation beim Erbschein vgl. RGSt 53, 260, 261 mwN).

    In diesem Fall wäre durch die Eintragung der (dann) nichtberechtigten J. GmbH allerdings eine Vermögensminderung auf Seiten der Zeugin J. eingetreten (vgl. hierzu OLG Stuttgart NStZ 1985, 365; LG Tübingen NStZ-RR 2008, 110, sowie bereits RGSt 66, 371, 373; für die vergleichbare Situation beim Erbschein vgl. RGSt 53, 260, 261 mwN).

    In diesem Fall wäre durch die Eintragung der (dann) nichtberechtigten J. GmbH allerdings eine Vermögensminderung auf Seiten der Zeugin J. eingetreten (vgl. hierzu OLG Stuttgart NStZ 1985, 365; LG Tübingen NStZ-RR 2008, 110, sowie bereits RGSt 66, 371, 373; für die vergleichbare Situation beim Erbschein vgl. RGSt 53, 260, 261 mwN).

    In diesem Fall wäre durch die Eintragung der (dann) nichtberechtigten J. GmbH allerdings eine Vermögensminderung auf Seiten der Zeugin J. eingetreten (vgl. hierzu OLG Stuttgart NStZ 1985, 365; LG Tübingen NStZ-RR 2008, 110, sowie bereits RGSt 66, 371, 373; für die vergleichbare Situation beim Erbschein vgl. RGSt 53, 260, 261 mwN).

    In diesem Fall wäre durch die Eintragung der (dann) nichtberechtigten J. GmbH allerdings eine Vermögensminderung auf Seiten der Zeugin J. eingetreten (vgl. hierzu OLG Stuttgart NStZ 1985, 365; LG Tübingen NStZ-RR 2008, 110, sowie bereits RGSt 66, 371, 373; für die vergleichbare Situation beim Erbschein vgl. RGSt 53, 260, 261 mwN).

  • LG Berlin, 15.11.2021 - 503 KLs 6/21

    Betrügerische Erlangung einer einer Grundbucheintragung

    Selbst wenn man die unrichtige Grundbucheintragung ohne Rücksicht auf deren konkrete wirtschaftliche Folgen wegen des materiell-rechtlich noch fortbestehenden Grundstückseigentums der Eheleute ..., jedoch mit Blick auf die konkrete Gefahr einer Weiterveräußerung des Grundstücks an gutgläubige Dritte, lediglich als "schadensgleiche Vermögensgefährdung" bezeichnen wollte (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.03.1985 - 3 Ss (14) 823/84 -, juris), müsste der hierin liegende Schaden quantifiziert werden.
  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 205/18

    Prüfung der möglichen Verneinung eines besonders schweren Falles des Betruges

    Zwar handelt es sich bei dem Grundbuch um ein öffentliches Buch im Sinne des § 271 Abs. 1 StGB; dies ergibt sich aus den Vorschriften der §§ 891, 892 BGB (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. März 1985 - 3 Ss (14) 823/84, NStZ 1985, 365; S/S/Heine/Schuster, StGB, 29. Aufl., § 271 Rn. 13).
  • OLG Koblenz, 14.07.2011 - 2 Ss 80/11

    Untreue: Überweisung von einem Bankkonto des Vollmachtgebers auf das Konto des

    Ein Missbrauch der rechtsgeschäftlich begründeten Verfügungsbefugnis bleibt möglich, solange die Vollmacht im Außenverhältnis, wie hier gegenüber der Bank, gem. § 170 BGB fortwirkt (Fischer a.a.O. Rdn. 20; Perron in Schönke/Schröder, StGB, § 266 Rdn. 4; Schünemann in Leipziger Kommentar, StGB, § 266 Rdn. 41, jeweils m.w.N.; OLG Stuttgart NStZ 1985, 365, 366).
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