Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.05.2013 - 10 W 20/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,46683
OLG Stuttgart, 14.05.2013 - 10 W 20/13 (https://dejure.org/2013,46683)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.05.2013 - 10 W 20/13 (https://dejure.org/2013,46683)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 10 W 20/13 (https://dejure.org/2013,46683)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • webshoprecht.de

    Geltung der Zustellungsbevollmächtigung eines Admin-C für die Zustellung der Klageschrift

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Streitwerts der Streithilfe im Hinblick auf den zu erwartenden Schadensersatz

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 171 ZPO, § 184 Abs 1 ZPO
    Zustellungsvollmacht im Domain-Streit: Geltung der Zustellungsbevollmächtigung eines Admin-C für die Zustellung der Klageschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 68; GKG § 48; ZPO § 3
    Streitwert der Streithilfe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Die Zustellungsbevollmächtigung gilt nicht für verfahrenseinleitende Schriftstücke!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Domain - Keine Zustellung an den Admin-C

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 924
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 2 U 16/09

    Markenrechtsverletzung durch eine Domain: Haftung eines inländischen Admin-C

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2013 - 10 W 20/13
    Der Senat setzt sich mit dieser Auffassung auch nicht im Widerspruch mit der bislang von ihm vertretenen Auffassung in anderen Fällen oder mit dem Urteil des OLG Stuttgart vom 24.9.2009, AZ: 2 U 16/09, oder der Entscheidung des BGH mit Urteil vom 9.11.2011, AZ: I ZR 150/09.

    Zum einen ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung vom 24.9.2009, AZ: 2 U 16/09, nicht vom 10. Zivilsenat des OLG Stuttgart, sondern vom 2. Zivilsenat stammt, was die Klägerin in ihrer Gegenvorstellung übersieht.

  • OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 16 U 239/09

    Regierung-oberbayern.de - Störerhaftung der DENIC

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2013 - 10 W 20/13
    Die von der Klägerin herangezogene Entscheidung des OLG Frankfurt (Urteil vom 17.6.2010, AZ: 16 U 239/09) geht offenbar davon aus, dass § 184 ZPO auch die Zustellung einer Klage betrifft.
  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09

    Basler Haar-Kosmetik

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2013 - 10 W 20/13
    Der Senat setzt sich mit dieser Auffassung auch nicht im Widerspruch mit der bislang von ihm vertretenen Auffassung in anderen Fällen oder mit dem Urteil des OLG Stuttgart vom 24.9.2009, AZ: 2 U 16/09, oder der Entscheidung des BGH mit Urteil vom 9.11.2011, AZ: I ZR 150/09.
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