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   OLG Stuttgart, 14.06.2011 - 4 Ss 137/11   

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https://dejure.org/2011,10896
OLG Stuttgart, 14.06.2011 - 4 Ss 137/11 (https://dejure.org/2011,10896)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.06.2011 - 4 Ss 137/11 (https://dejure.org/2011,10896)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Juni 2011 - 4 Ss 137/11 (https://dejure.org/2011,10896)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des allgemein anerkannten Zwecks im Zusammenhang mit dem Führen eines Einhandmessers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des allgemein anerkannten Zwecks im Zusammenhang mit dem Führen eines Einhandmessers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi-Recht im Straßenverkehr: Einhandmesser als Gurtaufschneider

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Einhandmesser im PKW um Gurt aufzuschneiden verstößt gegen das Waffenrecht

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 453
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2717/08

    Bestimmtheitsgebot bei Straf- und Bußgeldtatbeständen (Analogieverbot;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2011 - 4 Ss 137/11
    Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung ist der in der Norm zum Ausdruck gekommene objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in dem sie steht (ständige Rspr. des BVerfG, z.B. NJW 2010, 754 ff m.w.N.).
  • AG Frankfurt/Main, 10.01.1989 - 50 Js 17465/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2011 - 4 Ss 137/11
    Ein Verbotsirrtum des Betroffenen ist schon dann als vermeidbar zu bewerten, wenn eine solche Auskunft sein Verhalten als möglicherweise rechtswidrig hätte bezeichnen müssen und bei ihm deswegen Zweifel an der Erlaubtheit seines Vorhabens hätten aufkommen müssen (BayObLG NJW 1989, 1745).
  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2011 - 4 Ss 137/11
    Das Grundgesetz will auf diese Weise sicherstellen, dass jedermann sein Verhalten auf die Rechtslage eigenverantwortlich einrichten kann und keine unvorhersehbaren staatlichen Reaktionen befürchten muss (BVerfGE 105, 135 ff).Dies gilt auch für Ordnungswidrigkeiten (BVerfGE 71, 108 [114]; 87, 363 [391]; § 3 OWiG und Göhler a.a.O. § 3 Rn.1).
  • OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ss 597/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Verbotsirrtum bei ungeklärter Rechtsfrage hinsichtlich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2011 - 4 Ss 137/11
    Bei der Prüfung der Frage, ob es zumutbar ist, die möglicherweise verbotene Handlung so lange zu unterlassen, bis die Frage der Reichweite des Verbots endgültig geklärt ist, sind das Interesse des Einzelnen an der Vornahme der fraglichen Handlung einerseits und das Interesse der Allgemeinheit am Unterlassen möglicherweise verbotener Handlungen andererseits abzuwägen (OLG Stuttgart NJW 2008, 243 ff m.w.N.).
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2011 - 4 Ss 137/11
    Das Grundgesetz will auf diese Weise sicherstellen, dass jedermann sein Verhalten auf die Rechtslage eigenverantwortlich einrichten kann und keine unvorhersehbaren staatlichen Reaktionen befürchten muss (BVerfGE 105, 135 ff).Dies gilt auch für Ordnungswidrigkeiten (BVerfGE 71, 108 [114]; 87, 363 [391]; § 3 OWiG und Göhler a.a.O. § 3 Rn.1).
  • OLG Celle, 25.05.2004 - 222 Ss 71/04

    Erfordernis einer Erlaubnis zur Rechtsberatung bei Schuldenregulierung und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2011 - 4 Ss 137/11
    a) Bei einem Irrtum über das Erlaubtsein einer Handlung liegt ein Verbotsirrtum i. S. d. § 11 Abs. 2 OWiG vor, wenn das Verhalten aufgrund seiner Gefährlichkeit grundsätzlich verboten ist, aber Ausnahmen zugelassen werden können (vgl. BGH NStZ 1993, 594 [Kriegswaffenkotrollgesetz]; BGH NStZ-RR 2003, 55 [Außenwirtschaftsgesetz]; OLG Celle NJW 2004, 3790 [Rechtsberatungsgesetz]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 353 [Waffengesetz]; Göhler a.a.O., § 11 Rn.21 m.w.N).
  • BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93

    Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - Beförderung der Kriegswaffen aus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2011 - 4 Ss 137/11
    a) Bei einem Irrtum über das Erlaubtsein einer Handlung liegt ein Verbotsirrtum i. S. d. § 11 Abs. 2 OWiG vor, wenn das Verhalten aufgrund seiner Gefährlichkeit grundsätzlich verboten ist, aber Ausnahmen zugelassen werden können (vgl. BGH NStZ 1993, 594 [Kriegswaffenkotrollgesetz]; BGH NStZ-RR 2003, 55 [Außenwirtschaftsgesetz]; OLG Celle NJW 2004, 3790 [Rechtsberatungsgesetz]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 353 [Waffengesetz]; Göhler a.a.O., § 11 Rn.21 m.w.N).
  • BGH, 11.09.2002 - 1 StR 73/02

    Verstoß gegen das Irak-Embargo gem. § 34 Abs. 4 AWG i.V.m. § 69e Abs. 2 Buchst. c

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2011 - 4 Ss 137/11
    a) Bei einem Irrtum über das Erlaubtsein einer Handlung liegt ein Verbotsirrtum i. S. d. § 11 Abs. 2 OWiG vor, wenn das Verhalten aufgrund seiner Gefährlichkeit grundsätzlich verboten ist, aber Ausnahmen zugelassen werden können (vgl. BGH NStZ 1993, 594 [Kriegswaffenkotrollgesetz]; BGH NStZ-RR 2003, 55 [Außenwirtschaftsgesetz]; OLG Celle NJW 2004, 3790 [Rechtsberatungsgesetz]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 353 [Waffengesetz]; Göhler a.a.O., § 11 Rn.21 m.w.N).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 1 Ss 220/05

    Abgrenzung von Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum: Unkenntnis eines Angeklagten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2011 - 4 Ss 137/11
    a) Bei einem Irrtum über das Erlaubtsein einer Handlung liegt ein Verbotsirrtum i. S. d. § 11 Abs. 2 OWiG vor, wenn das Verhalten aufgrund seiner Gefährlichkeit grundsätzlich verboten ist, aber Ausnahmen zugelassen werden können (vgl. BGH NStZ 1993, 594 [Kriegswaffenkotrollgesetz]; BGH NStZ-RR 2003, 55 [Außenwirtschaftsgesetz]; OLG Celle NJW 2004, 3790 [Rechtsberatungsgesetz]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 353 [Waffengesetz]; Göhler a.a.O., § 11 Rn.21 m.w.N).
  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2011 - 4 Ss 137/11
    Generalklauseln oder unbestimmte, wertausfüllungsbedürftige Begriffe im Ordnungswidrigkeitenrecht sind deshalb nicht von vornherein und immer verfassungsrechtlich zu beanstanden (BVerfG wistra 2010, 396 ff m.w.N.).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

  • OLG Köln, 24.05.2012 - 1 RBs 116/12

    Transport eines Einhandmessers in einem Pkw genügt nicht den Anforderungen an den

    § 42 a Abs. 1 Nr. 2 WaffG verbietet das Führen eines Einhandmessers unabhängig von der Klingenlänge (Heller/Soschinka, Waffenrecht, 2. Auflage, Rn. 521; Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Waffenrecht, § 53 Rn. 42; Hinze-Runkel, Waffenrecht, § 42 a Rn. 5; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.06.2011, 4 Ss 137/11 [sc.: = VRS 121, 135 = Justiz 2011, 341] ).
  • KG, 20.08.2015 - 121 Ss 126/15

    Führen einer Waffe; Wohnungsbegriff

    Diese Begriffsbedeutung gilt auch für den Bereich der Ordnungswidrigkeit (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2012, 453).
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