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   OLG Stuttgart, 14.06.2016 - 10 W 23/16   

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https://dejure.org/2016,16360
OLG Stuttgart, 14.06.2016 - 10 W 23/16 (https://dejure.org/2016,16360)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.06.2016 - 10 W 23/16 (https://dejure.org/2016,16360)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 10 W 23/16 (https://dejure.org/2016,16360)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlich bestellten Sachverständigen im Bauprozess wegen beruflicher Beziehungen zu einer Privatgutachterin und wegen Mitteilung nicht vom Beweisthema umfasster Mängel an die betroffene Partei

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42 Abs 2 ZPO, § 44 Abs 3 ZPO, § 406 ZPO, § 485 ZPO
    Sachverständigenablehnung im selbstständigen Beweisverfahren: Rechtliches Gehör des Sachverständigen; Befangenheit eines Bausachverständigen wegen früherer wissenschaftlicher Zusammenarbeit mit dem Privatgutachter der Gegenpartei und bei einem Hinweis zur Gefahrenabwehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlich bestellten Sachverständigen im Bauprozess wegen beruflicher Beziehungen zu einer Privatgutachterin und wegen Mitteilung nicht vom Beweisthema umfasster Mängel an die betroffene Partei

  • rechtsportal.de

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlich bestellten Sachverständigen im Bauprozess wegen beruflicher Beziehungen zu einer Privatgutachterin und wegen Mitteilung nicht vom Beweisthema umfasster Mängel an die betroffene Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hinweis auf "gefährlichen" Mangel macht Sachverständigen nicht befangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hinweis auf einen möglicherweise nicht vom Beweisthema umfassten gefährlichen Baumangel rechtfertigt nicht Vorwurf der Befangenheit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hinweis auf "gefährlichen" Mangel macht Sachverständigen nicht befangen! (IBR 2016, 554)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1225
  • BauR 2016, 1806
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 15.06.1976 - 4 W 282/76
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2016 - 10 W 23/16
    Wird ein Ablehnungsgesuch auf Äußerungen dritter Personen gestützt, ist im Rahmen der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch die gemäß §§ 44 Abs. 3 i.V.m. 406 ZPO gebotene Anhörung des Sachverständigen zu berücksichtigen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Juni 1976 - 4 W 282/76, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. August 1983 - 7 W 10/83, NJW 1984, 1413).

    Wird ein Ablehnungsgesuch auf Äußerungen dritter Personen gestützt, ist im Rahmen der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch die gemäß §§ 44 Abs. 3 i.V.m. 406 ZPO gebotene Anhörung des Sachverständigen zu berücksichtigen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Juni 1976 - 4 W 282/76, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. August 1983 - 7 W 10/83, NJW 1984, 1413; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 406 Rn. 12a; Scheuch in BeckOK ZPO, Stand: 1.3.2016, § 406 Rn. 35 u. 35.1; Huber in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 406 Rn. 17; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 36. Aufl., § 406 Rn. 9).

  • OLG Karlsruhe, 11.08.1983 - 7 W 10/83
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2016 - 10 W 23/16
    Wird ein Ablehnungsgesuch auf Äußerungen dritter Personen gestützt, ist im Rahmen der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch die gemäß §§ 44 Abs. 3 i.V.m. 406 ZPO gebotene Anhörung des Sachverständigen zu berücksichtigen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Juni 1976 - 4 W 282/76, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. August 1983 - 7 W 10/83, NJW 1984, 1413).

    Wird ein Ablehnungsgesuch auf Äußerungen dritter Personen gestützt, ist im Rahmen der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch die gemäß §§ 44 Abs. 3 i.V.m. 406 ZPO gebotene Anhörung des Sachverständigen zu berücksichtigen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Juni 1976 - 4 W 282/76, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. August 1983 - 7 W 10/83, NJW 1984, 1413; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 406 Rn. 12a; Scheuch in BeckOK ZPO, Stand: 1.3.2016, § 406 Rn. 35 u. 35.1; Huber in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 406 Rn. 17; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 36. Aufl., § 406 Rn. 9).

  • OLG Köln, 13.01.1992 - 13 W 1/92

    Selbständiges Beweisverfahren - Sachverständigenablehnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2016 - 10 W 23/16
    Anders als in dem von der Beschwerdeführerin zitierten Verfahren vor dem OLG Köln (Beschluss vom 13. Januar 1992 - 13 W 1/92), in welchem der Sachverständige und der Geschäftsführer einer Partei über mehrere Jahre wissenschaftlich zusammengearbeitet hatten und der Sachverständige bei dem Geschäftsführer promoviert hatte, ergeben sich daraus, dass der Gerichtssachverständige bis 2006 am (wissenschaftlichen) Institut einer Professorin beschäftigt war, die für eine Partei oder ein mit dieser verbundenes Unternehmen in derselben Angelegenheit im Jahr 2014 ein Privatgutachten erstattet hat, bei verständiger Würdigung einer vernünftigen Partei keine Zweifel daran, dass der Sachverständige sein Amt nicht neutral ausüben werde.
  • OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01

    Sachverständigenablehnung: Befangenheit eines Kfz-Sachverständigen bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2016 - 10 W 23/16
    Es kann daher einen Befangenheitsgrund darstellen, wenn er über die ihm gezogenen Grenzen hinausgeht, ohne auf eine Ergänzung des Beweisbeschlusses hinzuwirken, und damit den Eindruck erweckt, er wolle anstelle des Gerichts festlegen, welche Fragen beweisbedürftig seien (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18. Januar 2002 - 14 W 45/01, juris Rn. 6 f.).
  • BGH, 13.07.1962 - IV ZR 21/62

    Beweiskraft der Sterbeurkunde; Abgrenzung von Zeugen- und Sachverständigenbeweis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2016 - 10 W 23/16
    Eine Übertragung der Tatsachenfeststellung auf den Sachverständigen ist zulässig, wenn bereits dafür die dem Gericht fehlende besondere Sachkunde des Sachverständigen in Anspruch genommen werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1962 - IV ZR 21/62, BGHZ 37, 389, juris Rn. 19; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 404a Rn. 5; Huber in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 402 Rn. 1).
  • OLG Karlsruhe, 04.09.2013 - 9 W 28/13

    Befangenheit eines Sachverständigen: Überschreitung des Gutachtenauftrags und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2016 - 10 W 23/16
    Ein Befangenheitsgrund ist hingegen nicht gegeben, wenn die Überschreitung des Gutachtenauftrags auf einem Missverständnis des Sachverständigen beruht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. September 2013 - 9 W 28/13, juris Rn. 24).
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2018 - 12 W 45/17

    Sachverständigenablehnung im Spruchverfahren: Befangenheit eines für die

    Dies kommt - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - auch in Betracht bei entsprechender Tätigkeit für mit der Antragsgegnerin wirtschaftlich oder rechtlich verbundene Personen oder Gesellschaften (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.06.2016 - 10 W 23/16 -, Rn. 8, juris).
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