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   OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 10 W 9/11   

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OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 10 W 9/11 (https://dejure.org/2011,836)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.09.2011 - 10 W 9/11 (https://dejure.org/2011,836)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. September 2011 - 10 W 9/11 (https://dejure.org/2011,836)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners im Hinblick auf ein Vollstreckungsverfahren gem. § 887 ZPO; Vergütungspflicht für Mehrkosten aufgrund nach der Abnahme einer Werkleistung gestiegener gesetzlicher oder technischer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners im Hinblick auf ein Vollstreckungsverfahren gem. § 887 ZPO; Vergütungspflicht für Mehrkosten aufgrund nach der Abnahme einer Werkleistung gestiegener gesetzlicher oder technischer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangelbeseitigung: Welche Regeln der Technik sind maßgeblich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrkosten einer Mangelbeseitigung

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Unterbrechung eines Verfahrens auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme durch Insolvenzeröffnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gestiegene technische Anforderungen während Mängelbeseitigung

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Mangelbeseitigung nach langer Zeit - nach alten oder nach neuen Regeln der Technik?

Besprechungen u.ä. (3)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Mangelbeseitigung nach langer Zeit - nach alten oder nach neuen Regeln der Technik?

  • ibr-online (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Auswirkungen einer Änderung der anerkannten Regeln der Technik auf die Mängelhaftung des Auftragnehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelbeseitigung nach Abnahme: Welche Regeln der Technik sind maßgeblich? (IBR 2011, 697)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1589
  • ZIP 2012, 946 (Ls.)
  • NZBau 2012, 42
  • NZI 2011, 907
  • AnwBl 2012, 109
  • BauR 2012, 138
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Ulm, 11.11.2009 - 3 O 111/08

    Bei fehlendem Mindestverdichtungsgrad von 97% muss ein Straßenbelag aus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 10 W 9/11
    Die Gläubigerin begehrte nach § 887 Abs. 1 ZPO die Ermächtigung zur Selbstvornahme der Verpflichtung der Insolvenzschuldnerin zur Nachbesserung der mangelhaften Leistung der Schuldnerin gemäß Urteil des Landgerichts Ulm vom 11.11.2009, AZ: 3 O 111/08, und verlangte einen Kostenvorschuss nach § 887 Abs. 2 ZPO.

    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen in Ziff. 2 der Gründe des Beschlusses des Landgerichts vom 11.2.2011, AZ: 3 O 111/08, verwiesen.

    Gegen die ausreichende Bestimmtheit des Vollstreckungstitels im Urteil des Landgerichts Ulm vom 11.11.2009, AZ: 3 O 111/08, bestehen keine Bedenken.

    Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass die Gläubigerin auf ihre Ansprüche aus dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Ulm vom 11.11.2009, AZ: 3 O 111/08, vor Mangelbeseitigung verzichten wollte.

  • BGH, 28.03.2007 - VII ZB 25/05

    Unterbrechung des Zwangsvollstreckungsverfahrens durch Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 10 W 9/11
    Der BGH hat entschieden, dass die Eigenart des Zwangsvollstreckungsverfahrens und die speziellen Regelungen der §§ 88 ff. InsO eine Anwendung des § 240 ZPO auf das Zwangsvollstreckungsverfahren in Bezug auf Pfändungsmaßnahmen und auf das Verfahren zur Erteilung der Vollstreckungsklausel verbieten (BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - VII ZB 25/05, BGHZ 172, 16, juris RN 10 ff; Beschluss vom 14. August 2008 - VII ZB 3/0, NJW-RR 2009, 60 juris RN 12).

    Daneben ist für die Anwendung von § 240 ZPO kein Raum (BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - VII ZB 25/05, BGHZ 172, 16, juris RN 10).

  • OLG Nürnberg, 23.09.2010 - 13 U 194/08

    Bauvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der allgemein anerkannten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 10 W 9/11
    Das Werk muss grundsätzlich den zur Zeit der Abnahme anerkannten Regeln der Technik als vertraglichen Mindeststandard entsprechen (BGHZ 139, 16 juris RN 16; OLG Nürnberg NJW-RR 2011, 100, juris RN 53).
  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 392/00

    Ersatzfähigkeit von Gutachter- und Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 10 W 9/11
    Auch die Voraussetzungen für einen Vorteilsausgleich liegen hier nicht vor, weil nicht erkennbar ist, dass die Gläubigerin durch die Verwendung aufwendigeren Materials einen zusätzlichen, vertraglich nicht geschuldeten Vorteil erlangen würde, der zum Beispiel durch eine deutlich verlängerte Nutzungsdauer entstehen könnte (vgl. BGH BauR 2002, 86, juris RN 22).
  • BGH, 08.07.1993 - VII ZR 176/91

    "Sowieso-Kosten" bei vollständiger Neuherstellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 10 W 9/11
    Die Bauleistung wäre daher bei ordnungsgemäßer Ausführung nicht von vornherein teurer geworden (vgl. BGH BauR 1993, 722 juris RN 13; Werner / Pastor Der Bauprozess 13. Aufl., RN 2089 m.w.N.).
  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 10 W 9/11
    Das Werk muss grundsätzlich den zur Zeit der Abnahme anerkannten Regeln der Technik als vertraglichen Mindeststandard entsprechen (BGHZ 139, 16 juris RN 16; OLG Nürnberg NJW-RR 2011, 100, juris RN 53).
  • BGH, 14.08.2008 - VII ZB 3/08

    Unterbrechung des Verfahrens über eine Vollstreckungsgegenklage durch Insolvenz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 10 W 9/11
    Der BGH hat entschieden, dass die Eigenart des Zwangsvollstreckungsverfahrens und die speziellen Regelungen der §§ 88 ff. InsO eine Anwendung des § 240 ZPO auf das Zwangsvollstreckungsverfahren in Bezug auf Pfändungsmaßnahmen und auf das Verfahren zur Erteilung der Vollstreckungsklausel verbieten (BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - VII ZB 25/05, BGHZ 172, 16, juris RN 10 ff; Beschluss vom 14. August 2008 - VII ZB 3/0, NJW-RR 2009, 60 juris RN 12).
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 254/20

    Zum sog. Dieselskandal: Grenzen der Ersatzlieferung bei einem Nachfolgemodell

    Weber und Putz; Senatsurteile vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08, BGHZ 192, 148 Rn. 27, 35; vom 7. April 2021 - VIII ZR 191/19, juris Rn. 33 [zur Kostenbeteiligung des Verkäufers bei dem Ausbau der mangelhaften und dem Einbau der mangelfreien Sache durch den Käufer]; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 1589 unter II 3 [zur Kostenbeteiligung des Bestellers bei einer über den Stand der Technik bei Vertragsschluss hinausgehenden werkvertraglichen Nacherfüllung]).
  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 190/19

    Zum sog. Dieselskandal: Ersatzlieferung eines erheblich höherwertigen

    Weber und Putz; Senatsurteile vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08, BGHZ 192, 148 Rn. 27, 35; vom 7. April 2021 - VIII ZR 191/19, juris Rn. 33 [zur Kostenbeteiligung des Verkäufers bei dem Ausbau der mangelhaften und dem Einbau der mangelfreien Sache durch den Käufer]; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 1589, 1590 [zur Kostenbeteiligung des Bestellers bei einer über den Stand der Technik bei Vertragsschluss hinausgehenden werkvertraglichen Nacherfüllung).
  • OLG Stuttgart, 03.07.2012 - 10 U 33/12

    Bauträgervertrag über die Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage: Aufrechnung

    Eine Mangelbeseitigung muss die zum Zeitpunkt ihrer Vornahme geltenden anerkannten Regeln der Technik und gesetzlichen Vorschriften einhalten (Bestätigung Senat NJW-RR 2011, 1589, juris RN 24 f.).

    Auch wenn das Werk grundsätzlich den zur Zeit der Abnahme anerkannten Regeln der Technik als vertraglichen Mindeststandard entsprechen muss, muss eine Mangelbeseitigung die zum Zeitpunkt ihrer Vornahme geltenden anerkannten Regeln der Technik und gesetzlichen Vorschriften einhalten (vgl. Senat NJW-RR 2011, 1589, juris RN 24 f.).

  • OLG Stuttgart, 09.07.2019 - 10 U 14/19

    Bauvertrag: Mangelhaftigkeit einer Dämmung unter einer tragenden Bodenplatte;

    Entgegen der Ansicht der Beklagten umfasst der Kostenvorschussanspruch für Mängelbeseitigung in Selbstvornahme auch die voraussichtlich anfallende Umsatzsteuer (BGH Urteil vom 22.07.2010 ? VII ZR 176/09, BGHZ 186, 330 = NJW 2010, 3085, Rn. 16; Senat , Urteil vom 14.09.2011 ? 10 W 9/11, NZBau 2012, 42, 43; OLG Celle, Urteil vom 20.03.2018 - 14 O 96/17, BauR 2018, 1445, juris Rn. 31; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2016 - I-22 U 164/15, juris Rn. 74; BeckOGK/Rast, Stand 01.03.2019, BGB § 637 Rn. 204; Palandt-Sprau, BGB, 78. Aufl. 2019, § 637, Rn. 9).
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 118/20

    Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?

    Weber und Putz; Senatsurteile vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08, BGHZ 192, 148 Rn. 27, 35; vom 7. April 2021 - VIII ZR 191/19, juris Rn. 33 [zur Kostenbeteiligung des Verkäufers bei dem Ausbau der mangelhaften und dem Einbau der mangelfreien Sache durch den Käufer]; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 1589 unter II 3 [zur Kostenbeteiligung des Bestellers bei einer über den Stand der Technik bei Vertragsschluss hinausgehenden werkvertraglichen Nacherfüllung]).
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 275/19

    Anspruch auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?

    Weber und Putz; Senatsurteile vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08, BGHZ 192, 148 Rn. 27, 35; vom 7. April 2021 - VIII ZR 191/19, juris Rn. 33 [zur Kostenbeteiligung des Verkäufers bei dem Ausbau der mangelhaften und dem Einbau der mangelfreien Sache durch den Käufer]; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 1589 unter II 3 [zur Kostenbeteiligung des Bestellers bei einer über den Stand der Technik bei Vertragsschluss hinausgehenden werkvertraglichen Nacherfüllung]).
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 357/20

    Inhalt und zur Reichweite einer Beschaffungspflicht des Verkäufers beim

    Weber und Putz; Senatsurteile vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08, BGHZ 192, 148 Rn. 27, 35; vom 7. April 2021 - VIII ZR 191/19, juris Rn. 33 [zur Kostenbeteiligung des Verkäufers bei dem Ausbau der mangelhaften und dem Einbau der mangelfreien Sache durch den Käufer]; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 1589 unter II 3 [zur Kostenbeteiligung des Bestellers bei einer über den Stand der Technik bei Vertragsschluss hinausgehenden werkvertraglichen Nacherfüllung]).
  • OLG Schleswig, 01.02.2019 - 1 U 42/18

    Bauvertrag: Leistungsverweigerungsrecht für die Mangelbeseitigung bei Herstellung

    Lediglich, wenn durch die Nachbesserung nach aktuellem Regelwerk ein Mehrwert entsteht, kann hierfür eine Ausgleichspflicht des Bestellers bestehen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. September 2011 - 10 W 9/11 -, Rn. 23-29 nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2014 - 21 U 145/13

    Muss der Auftragnehmer auch auf geringfügige Abweichungen hinweisen?

    Mehrkosten, die deshalb entstehen, weil nach der Abnahme gestiegene Anforderungen der Regeln der Bautechnik gelten, stellen keine Sowiesokosten dar, da diese bei ursprünglicher ordnungsgemäßer Ausführung gemäß den damaligen Vorschriften nicht angefallen wären (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 1589, 1591 m.w.N.).
  • OLG Köln, 26.02.2015 - 24 U 111/14

    Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Vollstreckung aus einem gerichtlichen

    Werden nach der Abnahme noch Gewährleistungsarbeiten vorgenommen, ist dieser Zeitpunkt zugrunde zu legen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.09.2011 - 10 W 9/11, juris RN 22 ff.).
  • OLG Schleswig, 12.04.2019 - 1 U 147/14

    Umfang der Tragwerksplanung in der Genehmigungsphase?

  • OLG Jena, 29.08.2019 - 1 U 324/17

    Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln trotz Mängelbürgschaft!

  • LG Schwerin, 30.12.2019 - 4 O 234/18

    Anspruch auf Vorschusszahlung zur Mängelbeseitigung

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