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   OLG Stuttgart, 14.10.2002 - 3 Ausl. 86/02   

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https://dejure.org/2002,8573
OLG Stuttgart, 14.10.2002 - 3 Ausl. 86/02 (https://dejure.org/2002,8573)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.10.2002 - 3 Ausl. 86/02 (https://dejure.org/2002,8573)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Oktober 2002 - 3 Ausl. 86/02 (https://dejure.org/2002,8573)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Anordnung von vorläufiger Auslieferungshaft trotz Untersuchungshaft wegen Verfolgung einer anderen Tat im Inland; Zigarettenschmuggel; Deutsche Strafverfolgung contra österreichisches Auslieferungsersuchen; Andere Tat im Sinne der prozessualen Tat; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 91
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 12.11.1996 - 1 AK 44/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2002 - 3 Ausl 86/02
    Mit anderen Worten setzt der Aufschub - ebenso wie die alternativ mögliche bedingte Übergabe bzw. vorübergehende Auslieferung (hierzu OLG Karlsruhe Justiz 1997, 183) - die vorherige Durchführung eines Zulässigkeits- und Bewilligungsverfahrens voraus (vgl. Vogler, in: Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl., Teil 1 A 2 - Vogler/Wilkitzki, IRG-Kommentar - § 37 IRG Rdn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.1994 - 4 Ausl (A) 69/94
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2002 - 3 Ausl 86/02
    Erklärt er sich mit der vereinfachten Auslieferung nicht einverstanden und kann eine Bewilligungsentscheidung nicht noch während des Vollzuges der anderweitigen Haft ergehen, so entscheidet das Oberlandesgericht, ob der vorläufige Auslieferungshaftbefehl endgültig aufrechterhalten wird (§ 16 Abs. 3 IRG, vgl. OLG Düsseldorf MDR 1994, 1236; Wilkitzki aaO. Rdn. 65).
  • OLG Schleswig, 17.09.1997 - 3 Ws 284/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2002 - 3 Ausl 86/02
    Allerdings unterliegen von Ausländern im Ausland begangene Abgabenstraftaten insoweit deutscher Gerichtsbarkeit, als es - wie hier - um hinterzogene Eingangsabgaben, Umsatzsteuern und harmonisierte Verbrauchssteuern geht (§ 370 Abs. 7 i.V. mit Abs. 6 AO; siehe zum früheren Streit Döllel wistra 1998, 70 [71] mit Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2020 - 1 AuslA 34/20

    Vorläufige Auslieferungshaft

    Die Frist hat nicht zu laufen begonnen, weil die vorläufige Auslieferungshaft lediglich als Überhaft notiert war (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1993, 2451; KG, Beschluss vom 31. August 2001 - (4) Ausl A 121/01 (96/01); OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 91; OLG Köln, Beschluss vom 16. Mai 2003 - 2 Ausl 101/03; Hackner in Schomburg/Lagodny Internationale Rechtshilfe in Strafsachen 6. Aufl. § 16 IRG Rn. 21; Riegel/Trautmann in Schomburg/Lagodny aaO Art. 16 EuAlÜbk Rn. 7; siehe auch OLG Braunschweig NStZ 2017, 47).
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