Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 14.10.2014 - 10 U 15/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Inanspruchnahme des Subplaners durch den Architekten auf Schadensersatz nach Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn gegen den Architekten
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 254 Abs 2 S 1 BGB, § 634 Nr 4 BGB, § 634a Abs 1 Nr 2 BGB
Werkvertrag: Schadensersatzanspruch des Architekten gegen den Subplaner nach Verjährung der Mängelansprüche des Auftraggebers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Inanspruchnahme des Subplaners durch den Architekten auf Schadensersatz nach Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn gegen den Architekten
- rechtsportal.de
HOAI § 15 Abs. 1 ; BGB § 634a Abs. 1 Nr. 2
Inanspruchnahme des Subplaners durch den Architekten auf Schadensersatz nach Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn gegen den Architekten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Architekt haftet nicht (mehr): Kein Anspruch gegen Subplaner!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Leistungsketten-Rechtsprechung des BGH findet auch bei Planungsfehlern Anwendung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Leistungsketten-Rechtsprechung des BGH findet auch bei Planungsfehlern Anwendung
- bau-blawg.de (Kurzinformation)
Architekt verliert Ansprüche gegen Subplaner, sobald er selbst nicht mehr haftet
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Architekt verliert Ansprüche gegen Subplaner, sobald er selbst nicht mehr haftet
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Architekt haftet nicht (mehr): Kein Anspruch gegen Subplaner! (IBR 2015, 315)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 22.01.2014 - 18 O 42/08
- OLG Stuttgart, 14.10.2014 - 10 U 15/14
- BGH, 28.01.2016 - VII ZR 266/14
Papierfundstellen
- BauR 2015, 1217
- BauR 2015, 1705
- BauR 2016, 890
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 28.06.2007 - VII ZR 81/06
Begründetheit von Gewährleistungsansprüchen des Nachunternehmers gegen seinen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2014 - 10 U 15/14
Der Bundesgerichtshof habe nicht ausgesprochen, dass die Verjährungseinrede erhoben werden müsse, vielmehr habe er nur von "gegebenenfalls" gesprochen (BGHZ 173, 83).Anderes folgt entgegen der Ansicht des Beklagten nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs in BGHZ 173, 83.
Die Verwendung des Wortes "gegebenenfalls" in BGHZ 173, 83 soll damit zum Ausdruck bringen, dass der Nachunternehmer - für den Fall, dass er selbst von seinem Auftraggeber in Anspruch genommen werden sollte - sich gegenüber dieser Inanspruchnahme durch Erhebung der Verjährungseinrede zu erwehren habe.
Im Wege der Vorteilsausgleichung hat der Nachunternehmer, der wirtschaftlich gesehen lediglich eine Zwischenstation darstellt, sich anrechnen zulassen, dass er mangels Inanspruchnahme durch den Generalunternehmer gar keine Vermögenseinbuße erleidet (BGHZ 173, 83; BGH BauR 07, 1567).
- BGH, 20.12.2010 - VII ZR 100/10
Nichtzulassungsbeschwerde im Werklohnprozess: Begründung mit einem die …
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2014 - 10 U 15/14
Eine Minderung ist wegen Vorteilsausgleichung in gleicher Weise wie ein Schadensersatz ausgeschlossen, wenn der mindernde Auftraggeber in der werkvertraglichen Leistungskette seinerseits vom Hauptauftraggeber nicht mehr in Anspruch genommen wird (BGH NJW-RR 11, 377;… BGHZ 198, 150, Rn. 24 nach juris). - BGH, 14.01.1999 - IX ZR 208/97
Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung des Schuldners; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2014 - 10 U 15/14
Mangels Gleichartigkeit des Freistellungsanspruchs mit der Forderung auf Honorarzahlung konnte eine Aufrechnung gemäß § 387 BGB nicht erfolgen (BGHZ 140, 270).
- BGH, 16.03.1978 - VII ZR 145/76
Rechtspflicht des Architekten zur Aufklärung der Ursachen sichtbar gewordener …
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2014 - 10 U 15/14
Der Architekt kann sich dann nicht darauf berufen, dass Ansprüche gegen ihn wegen mangelhafter Architektenleistung verjährt sind (BGHZ 71, 144). - BGH, 01.08.2013 - VII ZR 75/11
Werklohnklage aus Bauvertrag: Leistungsverweigerungsrecht des Hauptunternehmers …
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2014 - 10 U 15/14
Eine Minderung ist wegen Vorteilsausgleichung in gleicher Weise wie ein Schadensersatz ausgeschlossen, wenn der mindernde Auftraggeber in der werkvertraglichen Leistungskette seinerseits vom Hauptauftraggeber nicht mehr in Anspruch genommen wird (BGH NJW-RR 11, 377; BGHZ 198, 150, Rn. 24 nach juris). - BGH, 28.06.2007 - VII ZR 8/06
Rechtsmißbräuchlichkeit der Geltendmachung von Mängeln durch den Unternehmer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2014 - 10 U 15/14
Im Wege der Vorteilsausgleichung hat der Nachunternehmer, der wirtschaftlich gesehen lediglich eine Zwischenstation darstellt, sich anrechnen zulassen, dass er mangels Inanspruchnahme durch den Generalunternehmer gar keine Vermögenseinbuße erleidet (BGHZ 173, 83; BGH BauR 07, 1567). - BGH, 26.09.2013 - VII ZR 220/12
Architektenvertrag: Konkludente Abnahme einer Architektenleistung
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2014 - 10 U 15/14
Auch das Fehlen von Restarbeiten steht einer konkludenten Abnahme nicht grundsätzlich entgegen, wenn der Besteller bereit ist, das Werk auch ohne diese Restleistungen als im Wesentlichen vertragsgerecht zu akzeptieren (BGH BauR 13, 2031). - BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2014 - 10 U 15/14
Ein Richterwechsel erfordert nur dann eine Wiederholung bereits durchgeführter Zeugenvernehmungen, wenn unprotokollierte Eindrücke für die Wertung der Zeugenaussagen, insbesondere für die Glaubwürdigkeit der Zeugen, von Bedeutung sind (BGHZ 53, 245, Rn 140ff nach juris). - BGH, 20.02.2014 - VII ZR 26/12
Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den planenden und …
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2014 - 10 U 15/14
Die Vollendung des Werks ist nicht ausnahmslos Voraussetzung für eine konkludente Abnahme, da es stets maßgeblich darauf ankommt, ob nach den gesamten Umständen des Einzelfalls das Verhalten des Auftraggebers vom Auftragnehmer dahin verstanden werden kann, er billige die erbrachte Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht (BGH BauR 14, 1023). - BGH, 07.03.2002 - VII ZR 1/00
Begriff des Baumangels; Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2014 - 10 U 15/14
Denn der am Bauwerk infolge des Planungsfehlers entstandene Mangel ist kein Mangel des Architektenwerks, sondern Mangelfolgeschaden (BGH NJW 02, 3543), hinsichtlich dessen kein Beseitigungsanspruch gegen den Planer besteht.
- BGH, 28.01.2016 - VII ZR 266/14
Planungsfehlers des von einem Architekten beauftragten Fachplaners: Schaden und …
Das Berufungsgericht, dessen Urteil in BauR 2015, 1705 veröffentlicht ist, bejaht einen Ingenieurhonoraranspruch der Klägerin auf Zahlung von 38.496,50 EUR nebst Zinsen gegen den Beklagten. - OLG Stuttgart, 28.12.2018 - 10 U 113/18
Architektenvertrag: Vertragsschluss eines Bauträgers mit mehreren Architekten …
Durch die Zahlung des Honorars der Beklagten am 15. oder 17. Dezember 2002, Eingang auf dem Konto der Beklagten am 19. Dezember 2002, und deren Bezeichnung als "Schlusszahlung Honorar" hat die Klägerin zum Ausdruck gebracht, dass sie mit den Leistungen der Beklagten bis einschließlich Lph 8 zufrieden war und diese damit abnimmt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - VII ZR 266/14 Rn. 30 i.V.m. Urteil des Senats vom 14. Oktober 2014 -10 U 15/14, juris Rn. 42 ff.).