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   OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 13 W 64/10   

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https://dejure.org/2010,19203
OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 13 W 64/10 (https://dejure.org/2010,19203)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.12.2010 - 13 W 64/10 (https://dejure.org/2010,19203)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 13 W 64/10 (https://dejure.org/2010,19203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung zusätzlicher Kosten bei einer Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung der Hauptsache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a
    Berücksichtigung zusätzlicher Kosten bei der Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 28.08.1997 - 5 W 21/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 13 W 64/10
    Eine solche Obliegenheit traf die Klägerin nach Auffassung des Senats schon deshalb nicht, weil § 91 a ZPO die Prozesshandlung in verschiedenen Formen zulässt und es der Beurteilung der Partei überlassen bleiben muss, ob sie ihr Kosteninteresse in einer streitigen mündlichen Verhandlung über den Kostenantrag durchzusetzen sucht (OLG Frankfurt, Beschluss v. 28.08.1997 - 5 W 21/97 - Tz. 9; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss v. 28.03.1996 - 5 U 819/95 - Tz. 32).

    a) Zwar ist der maßgebliche Zeitpunkt der nach § 91 a ZPO entscheidenden Erfolgsprognose nicht der Schluss der mündlichen Verhandlung oder der ihm im schriftlichen Verfahren entsprechende Zeitpunkt, sondern der Sachstand bei Abgabe der Erledigungserklärungen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 28.08.1997 - 5 W 21/97 - Tz. 2; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91 a Rn. 24, 26).

  • OLG Koblenz, 28.03.1996 - 5 U 819/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 13 W 64/10
    a) Ist ein Rechtsstreit von der klagenden Partei später als möglich und zumutbar in der Hauptsache für erledigt erklärt worden und sind dadurch zusätzliche Kosten entstanden, ist dies bei der nach § 91 a ZPO zu treffenden Entscheidung zu berücksichtigen und sind die zusätzlich entstandenen Kosten der klagenden Partei aufzuerlegen (vgl. BGH, Urteil v. 19.06.2007 - KVR 23/98 - Tz. 11; OLG Rostock, Beschluss v. 31.05.2006 - 3 W 36/06 - NJOZ in 2006, 2563; OLG Koblenz, Beschluss v. 28.03.1996 - 5 U 819/95 - Tz. 28; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91 a Rn. 25; MünchKomm zur ZPO/Lindacher, 3. Aufl., § 91 a Rn. 60).

    Eine solche Obliegenheit traf die Klägerin nach Auffassung des Senats schon deshalb nicht, weil § 91 a ZPO die Prozesshandlung in verschiedenen Formen zulässt und es der Beurteilung der Partei überlassen bleiben muss, ob sie ihr Kosteninteresse in einer streitigen mündlichen Verhandlung über den Kostenantrag durchzusetzen sucht (OLG Frankfurt, Beschluss v. 28.08.1997 - 5 W 21/97 - Tz. 9; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss v. 28.03.1996 - 5 U 819/95 - Tz. 32).

  • BGH, 19.06.2007 - KVR 23/98

    Verlangen nach Abgabe von Tariftreueerklärungen bei Straßenbauaufträgen nicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 13 W 64/10
    a) Ist ein Rechtsstreit von der klagenden Partei später als möglich und zumutbar in der Hauptsache für erledigt erklärt worden und sind dadurch zusätzliche Kosten entstanden, ist dies bei der nach § 91 a ZPO zu treffenden Entscheidung zu berücksichtigen und sind die zusätzlich entstandenen Kosten der klagenden Partei aufzuerlegen (vgl. BGH, Urteil v. 19.06.2007 - KVR 23/98 - Tz. 11; OLG Rostock, Beschluss v. 31.05.2006 - 3 W 36/06 - NJOZ in 2006, 2563; OLG Koblenz, Beschluss v. 28.03.1996 - 5 U 819/95 - Tz. 28; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91 a Rn. 25; MünchKomm zur ZPO/Lindacher, 3. Aufl., § 91 a Rn. 60).
  • OLG Rostock, 31.05.2006 - 3 W 36/06

    Kosten bei Verzögerung der Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 13 W 64/10
    a) Ist ein Rechtsstreit von der klagenden Partei später als möglich und zumutbar in der Hauptsache für erledigt erklärt worden und sind dadurch zusätzliche Kosten entstanden, ist dies bei der nach § 91 a ZPO zu treffenden Entscheidung zu berücksichtigen und sind die zusätzlich entstandenen Kosten der klagenden Partei aufzuerlegen (vgl. BGH, Urteil v. 19.06.2007 - KVR 23/98 - Tz. 11; OLG Rostock, Beschluss v. 31.05.2006 - 3 W 36/06 - NJOZ in 2006, 2563; OLG Koblenz, Beschluss v. 28.03.1996 - 5 U 819/95 - Tz. 28; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91 a Rn. 25; MünchKomm zur ZPO/Lindacher, 3. Aufl., § 91 a Rn. 60).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2014 - 14 W 15/13

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Auflösungsklage in der zweigliedrigen OHG

    Davon, dass der Kläger die Erledigung verspätet erklärt hätte - was ohnehin lediglich von Bedeutung sein könnte, hätte die Verzögerung zusätzliche Kosten verursacht (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschl. v. 14.12.2010 - 13 W 64/10 - Tz. 19 [juris]) - kann somit schon deshalb nicht die Rede sein.
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