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   OLG Stuttgart, 15.02.2012 - 3 U 115/11   

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https://dejure.org/2012,4758
OLG Stuttgart, 15.02.2012 - 3 U 115/11 (https://dejure.org/2012,4758)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.02.2012 - 3 U 115/11 (https://dejure.org/2012,4758)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - 3 U 115/11 (https://dejure.org/2012,4758)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitritt des Streitverkündungsempfängers durch Einlegung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil; Übergang von Vereinsvermögen innerhalb der Organisation der Zeugen Jehovas

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 66 Abs. 2; ZPO §70 Abs. 1 S. 2; BGB § 51
    Beitritt des Streitverkündungsempfängers durch Einlegung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil; Übergang von Vereinsvermögen innerhalb der Organisation der Zeugen Jehovas

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Beitritt, Liquidation, Nebenintervention, Prozessfähigkeit, Vereinsvorstand, Vermögenslosigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 21 U 46/09

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.02.2012 - 3 U 115/11
    Es handle sich nicht um die Klage einer nicht existenten Partei, sondern um die falsche Bezeichnung des Rechtsträgers, dessen Identität durch die formwechselnde Umwandlung unberührt bleibe (so auch OLG Düsseldorf BauR 2011, 554 für den Fall der Klage auf Kostenvorschuss aus einem Bauvertrag gegen eine zunächst als GmbH bezeichnete Gesellschaft, die vor und während des Rechtsstreits mehrfach umfirmierte).

    Mit den vom OLG Köln (OLG Köln ZIP 2004, 238) und vom OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf BauR 2011, 554) entschiedenen Fällen ist dies nicht vergleichbar, da nicht erkennbar ist, dass der Beklagte nach seiner Auflösung noch als Verein aufgetreten wäre und den Rechtsverkehr im Unklaren über seine Rechtsform gelassen hätte.

  • BGH, 12.06.2002 - VIII ZR 187/01

    Verjährung von Ansprüchen bei Übertragung auf einen neuen Rechtsträger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.02.2012 - 3 U 115/11
    Er greift auch dann, wenn statt der richtigen Bezeichnung irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden (juristischen oder natürlichen) Person gewählt wird, solange nur aus dem Inhalt der Klageschrift und etwaigen Anlagen unzweifelhaft deutlich wird, welche Partei tatsächlich gemeint ist (so BGH NJW 2011, 1453; BGH NJW 2002, 3110).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2002, 3110) ist die Beurteilung, wer Partei eines Zivilprozesses ist, streng nach dem sich unter Berücksichtigung der gewählten Bezeichnung ergebenden Parteiwillen vorzunehmen.

  • OLG Köln, 05.08.2003 - 3 U 30/03

    Restitutionsklage; Glaubhaftmachung der Fristwahrung ; Bestehen der Partei- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.02.2012 - 3 U 115/11
    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung etwa vertreten, dass eine vor Rechtshängigkeit erfolgte formwechselnde Umwandlung (nach den Vorschriften des UmwG) einer Kapital- (dort: GmbH) in eine Personengesellschaft (dort: KG) die Parteifähigkeit der umgewandelten Gesellschaft in dem nachfolgenden Verfahren auch dann unberührt lässt, wenn die GmbH noch unter ihrer früheren Rechtsform klagt und unter dieser im Prozess auftritt (so OLG Köln ZIP 2004, 238).

    Mit den vom OLG Köln (OLG Köln ZIP 2004, 238) und vom OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf BauR 2011, 554) entschiedenen Fällen ist dies nicht vergleichbar, da nicht erkennbar ist, dass der Beklagte nach seiner Auflösung noch als Verein aufgetreten wäre und den Rechtsverkehr im Unklaren über seine Rechtsform gelassen hätte.

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93

    Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.02.2012 - 3 U 115/11
    Die Erklärung nach § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 ZPO muss nicht wörtlich oder ausdrücklich erfolgen, vielmehr kann eine im Sinne nach eindeutige Äußerung genügen (BGH NJW 1994, 1537).

    Eine Auslegung hat sich ferner an dem Grundsatz auszurichten, dass im Zweifel gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH NJW 1994, 1537; BGH NJW 1996, 2799).

  • BGH, 05.04.1979 - II ZR 73/78

    Klage gegen aufgelösten Verein - §§ 41, 49 BGB, § 50 Abs. 1 ZPO, Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.02.2012 - 3 U 115/11
    Der Beklagte Ziff. 1 war damit nicht mehr parteifähig, eine gegen ihn gerichtete Klage daher unzulässig (vgl. BGH NJW 1979, 1592).
  • BGH, 27.06.1996 - IX ZR 324/95

    Zustimmung des Beklagten zur Übernahme des Prozesses durch den Rechtsnachfolger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.02.2012 - 3 U 115/11
    Eine Auslegung hat sich ferner an dem Grundsatz auszurichten, dass im Zweifel gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH NJW 1994, 1537; BGH NJW 1996, 2799).
  • BGH, 26.10.1999 - LwZR 3/99

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen Kreispachtgeschädigter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.02.2012 - 3 U 115/11
    Insbesondere führt etwa die Nennung des Rechtsvorgängers in einer Klageschrift nicht dazu, dass automatisch der Rechtsnachfolger in Anspruch genommen wird (so BGH WM 2000, 260 für den Fall einer Klage gegen eine bereits vor Klageerhebung verstorbene Person).
  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

    Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.02.2012 - 3 U 115/11
    Auch die Grundsätze einer prozessualen (Gesamt-)Rechtsnachfolge, auf den die Vorschriften der §§ 239 ff. analog, §§ 325, 727 ZPO anzuwenden seien (so etwa BGHZ 157, 151, 155 für den Fall, in dem die ursprünglich verklagte GmbH während des Rechtsstreits auf eine AG verschmolzen worden war), können keine Anwendung finden, da sie für den Fall einer erst während des Rechtsstreits eingetretenen Änderung der Rechtsform entwickelt wurden.
  • BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10

    Parteiwechsel bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.02.2012 - 3 U 115/11
    Er greift auch dann, wenn statt der richtigen Bezeichnung irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden (juristischen oder natürlichen) Person gewählt wird, solange nur aus dem Inhalt der Klageschrift und etwaigen Anlagen unzweifelhaft deutlich wird, welche Partei tatsächlich gemeint ist (so BGH NJW 2011, 1453; BGH NJW 2002, 3110).
  • LG Paderborn, 14.02.2008 - 5 T 1/08

    Antrag auf Grundbuchberichtigung wegen Löschung des Eigentümers aus dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.02.2012 - 3 U 115/11
    Daher ist als Ausgleich zum Verzicht auf das Liquidationserfordernis in entsprechender Anwendung der §§ 45 Abs. 3, 46 i.V.m. 1922, 1967 BGB eine Gesamtrechtsnachfolge (so ist wohl auch die Entscheidung des LG Paderborn - 5 T 1/08 - vom 14.2.2008, veröffentlicht in beck-online unter BeckRS 2008, 06248 zu verstehen, die im Zusammenhang mit dem Antrag auf Eintragung einer Versammlung als Eigentümerin in das Grundbuch erging) anzunehmen, wie sie für Vereine nach dem Privatrecht gilt, wenn nach Auflösung mangels Vorhandenseins anderweitig satzungsgemäß bestimmter Anfallberechtigter das Vereinsvermögen dem Fiskus anfällt.
  • BGH, 27.09.2007 - VII ZB 23/07

    Kostenfestsetzung zu Gunsten einer nicht existenten Partei

  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 81/98

    Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

  • BGH, 22.09.2009 - VI ZB 76/08

    Umdeutung oder Heilung eines Bezeichnungsmangels

  • BGH, 31.05.2010 - II ZB 9/09

    Berufung einer nichtexistenten bzw. sonst parteiunfähigen Partei zur Bewirkung

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