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   OLG Stuttgart, 15.03.2012 - 202 EnWG 10/11   

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https://dejure.org/2012,22370
OLG Stuttgart, 15.03.2012 - 202 EnWG 10/11 (https://dejure.org/2012,22370)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.03.2012 - 202 EnWG 10/11 (https://dejure.org/2012,22370)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. März 2012 - 202 EnWG 10/11 (https://dejure.org/2012,22370)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Aufklärungsbefugnisse der Regulierungsbehörde: Datenerhebung zur Ermittlung des Ausgangsniveaus nach der Anreizregulierungsverordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Pflicht eines Netzbetreibers zur Erteilung von Auskünften gegenüber der Regulierungsbehörde

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.06.2007 - KVR 17/06

    Auskunftsverlangen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.03.2012 - 202 EnWG 10/11
    Eine solche tritt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht ein, wenn der Adressat eines Auskunftsverlangens nach § 59 GWB oder § 69 EnWG freiwillig oder im Rahmen der Vollstreckung die begehrte Auskunft erteilt, das Auskunftsverlangen aber - etwa als Rechtsgrund für eine Speicherung und Verwertung der erlangten Daten - weiterhin Wirkung entfaltet (BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 17/06, BGHZ 172, 368, bei juris Rz. 16 f., m.w.N.).

    Nur dazu sollten die angeforderten Informationen dienen (vgl. § 86 Abs. 1 EnWG; ferner BT-Drs. 15/4068 S. 9 und BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 17/06, BGHZ 172, 368, bei juris Rz. 13 f.).

  • BGH, 03.03.2009 - EnVR 79/07

    SWU Netze

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.03.2012 - 202 EnWG 10/11
    Sie ist trotz des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht verpflichtet, solche Daten abzufragen, die der Netzbetreiber im Zuge seiner Mitwirkungspflicht vorzulegen hat (BGH, ZNER 2009, 252 [Tz. 21] - [WU Netze]).
  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 21/08

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für Strom durch die Landesregulierungsbehörde:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.03.2012 - 202 EnWG 10/11
    Auf Grund der Komplexität der Entscheidung und der in ihr zwingend enthaltenen Einschätzungen steht ihr in der Gestaltung des Verfahrens ein weiter Spielraum zu (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. März 2010 - 202 EnWG 20/09 und vom 19. Januar 2012 - 202 EnWG 21/08).
  • OLG Stuttgart, 25.03.2010 - 202 EnWG 20/09

    Energiewirtschaft: Ermittlung der Erlösobergrenze

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.03.2012 - 202 EnWG 10/11
    Auf Grund der Komplexität der Entscheidung und der in ihr zwingend enthaltenen Einschätzungen steht ihr in der Gestaltung des Verfahrens ein weiter Spielraum zu (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. März 2010 - 202 EnWG 20/09 und vom 19. Januar 2012 - 202 EnWG 21/08).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2017 - 201 Kart 4/15

    Energiewirtschaftliches Verfahren: Festsetzung der Regulierungsbehörde zu

    Nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 6b Abs. 6 EnWG könne die Beschwerdegegnerin grundsätzlich alle Daten des Netzbetreibers erfragen, die einen Einfluss auf die zu treffende Entscheidung haben könnten (OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.03.2012 - 202 EnWG 10/11).

    Der dem Unternehmen obliegende Nachweis (BGH, Beschluss vom 23.06.2009 - EnVR 19/08, Rz. 7) solle es ermöglichen, verdeckte Quersubventionierungen besser aufzudecken (OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.03.2012 - 202 EnWG 10/11).

    Die Zuschlüsselung sei ein Kernproblem des Regulierungsverfahrens (OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.03.2012 - 202 EnWG 10/11, S. 10).

    Von den 214 gleichlautenden Bescheiden, die an die Strom- bzw. Gasnetzbetreiber gerichtet worden seien, seien nur sieben in Beschwerdeverfahren gemündet, obwohl die LRegB hier, anders als noch im Fall der insoweit vergleichbaren Festlegung vom 06.05.2011 (vgl. OLG Stuttgart - 202 EnWG 10/11) keine "Gleichbehandlungszusagen" mit Blick auf einen Musterprozess abgegeben habe.

    Die Regulierungsbehörde könne nicht darauf verwiesen werden, erst bei konkretem Verdacht weitere Erkundigungen einzuziehen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.03.2012 - 202 EnWG 10/11, S. 11).

    Es steht im pflichtgemäßen Ermessen der Regulierungsbehörde, darüber zu entscheiden, welche Daten sie von den Netzbetreibern hierzu einfordert und in welcher Form (OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. März 2012 - 202 EnWG 10/11, bei juris Rz. 37).

    Schon aus ihm erklärt sich die Mitwirkungspflicht des Netzbetreibers, die zu sichern die angegriffene Festlegung dient (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. März 2012 - 202 EnWG 10/11, bei juris Rz. 37).

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