Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.03.2018 - 6 W 12/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7058
OLG Stuttgart, 15.03.2018 - 6 W 12/18 (https://dejure.org/2018,7058)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.03.2018 - 6 W 12/18 (https://dejure.org/2018,7058)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. März 2018 - 6 W 12/18 (https://dejure.org/2018,7058)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,7058) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 ZPO, § 256 ZPO, § 488 BGB
    Streitwertbemessung: Negative Feststellungsklage hinsichtlich der Pflicht des Verbrauchers zur Zahlung von Zins und Tilgung nach Widerruf des Darlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.03.2018 - 6 W 12/18
    Dabei hat es auf den Streitwertbeschluss vom 16.05.2017 und die erläuternde Mitteilung vom 05.07.2017 des Bundesgerichtshofs (XI ZR 586/15) Bezug genommen.

    Veröffentlicht ist in der Sache XI ZR 586/15 lediglich das für die auch hier geltend gemachte - zukünftige Ansprüche aus § 488 BGB leugnende - negative Feststellungsklage maßgebliche Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.05.2017.

  • OLG Frankfurt, 09.07.2018 - 19 U 49/18

    Streitwertbestimmung bei negativem Feststellungsantrag auf Entfallen künftiger

    Raum für eine Bemessung des Streitwerts anhand der Summe aller bis zum Widerruf erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen bleibt daher lediglich in Fällen, in denen der auf das Entfallen künftiger Zins- und Tilgungszahlungen gerichtete negative Feststellungsantrag nur als Hilfsantrag verfolgt wird - wie etwa im Verfahren, das dem Beschluss des BGH vom 16.05.2017, XI ZR 586/15, und seiner nachfolgenden Streitwertfestsetzung vom selben Tag (mitgeteilt durch OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.03.2018, 6 W 12/18, Rn. 3) zugrunde lag - oder aber als weiterer Hauptantrag (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.03.2018, 6 U 62/17, Rn. 27; OLG Hamburg, Urteil vom 24.01.2018, 13 U 242/16, Rn. 75).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht