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OLG Stuttgart, 15.03.2018 - 6 W 12/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 3 ZPO, § 256 ZPO, § 488 BGB
Streitwertbemessung: Negative Feststellungsklage hinsichtlich der Pflicht des Verbrauchers zur Zahlung von Zins und Tilgung nach Widerruf des Darlehensvertrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 18.01.2018 - 6 O 164/17
- OLG Stuttgart, 15.03.2018 - 6 W 12/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.03.2018 - 6 W 12/18
Dabei hat es auf den Streitwertbeschluss vom 16.05.2017 und die erläuternde Mitteilung vom 05.07.2017 des Bundesgerichtshofs (XI ZR 586/15) Bezug genommen.Veröffentlicht ist in der Sache XI ZR 586/15 lediglich das für die auch hier geltend gemachte - zukünftige Ansprüche aus § 488 BGB leugnende - negative Feststellungsklage maßgebliche Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.05.2017.
- OLG Frankfurt, 09.07.2018 - 19 U 49/18
Streitwertbestimmung bei negativem Feststellungsantrag auf Entfallen künftiger …
Raum für eine Bemessung des Streitwerts anhand der Summe aller bis zum Widerruf erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen bleibt daher lediglich in Fällen, in denen der auf das Entfallen künftiger Zins- und Tilgungszahlungen gerichtete negative Feststellungsantrag nur als Hilfsantrag verfolgt wird - wie etwa im Verfahren, das dem Beschluss des BGH vom 16.05.2017, XI ZR 586/15, und seiner nachfolgenden Streitwertfestsetzung vom selben Tag (mitgeteilt durch OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.03.2018, 6 W 12/18, Rn. 3) zugrunde lag - oder aber als weiterer Hauptantrag (vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 13.03.2018, 6 U 62/17, Rn. 27; OLG Hamburg…, Urteil vom 24.01.2018, 13 U 242/16, Rn. 75).