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   OLG Stuttgart, 15.05.1997 - 5 W 4/97   

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https://dejure.org/1997,7835
OLG Stuttgart, 15.05.1997 - 5 W 4/97 (https://dejure.org/1997,7835)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.05.1997 - 5 W 4/97 (https://dejure.org/1997,7835)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 5 W 4/97 (https://dejure.org/1997,7835)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Vollstreckung einer italienischen Entscheidung im Inland; Maßgeblichkeit des Verfahrensrechts des Urteilsstaates; Hinderung einer Vollstreckbarerklärung auf Grund des Vorliegens eines Anerkennungshindernisses; Aussetzungsantrag hinsichtlich der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vollstreckbarerklärung einer italienischen Zahlungsanordnung nach EuGVÜ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 280
  • BB 1997, 684
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 20.01.2006 - 3 W 244/05

    Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen: Vollstreckbarerklärung einer in

    Erfasst sind neben Urteilen namentlich auch Beschlüsse und Zahlungsbefehle, mithin auch die hier in Rede stehende vorläufige Zahlungsanordnung ("ordinanza ingiuntiva di pagamento") auf der Grundlage des Art. 186 ter der italienischen Zivilprozessordnung (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 280; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1575; österreichischer OGH, Entscheidung vom 26. April 2000 - 3 Ob 248/98m -, zitiert nach juris; Zöller/Geimer, ZPO, 25. Aufl. Art. 38 EuGVO Rdnr. 4; Musielak/Lackmann, ZPO, 4. Aufl., Art. 38 EuGVO Rdnr. 1; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Aufl., Art. 32 EuGVO Rdnr. 21; Schlosser, EUZ/EuGVO 2. Aufl., Art. 32 Rdnr. 3).

    Im Hinblick darauf liegt kein Ergebnis vor, das sich "offensichtlich" als untragbar erscheinender Verstoß gegen elementare Grundsätze der deutschen Rechtsordnung darstellt, wenn der Antragstellerin durch richterliche Anordnung der eingeklagte Kaufpreisanspruch vorläufig zuerkannt wird (vgl. zum Ganzen: OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 280, 281 f; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1575, 1576).

  • OLG Saarbrücken, 03.03.2004 - 5 W 212/03

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Urteils

    Für eine Aussetzung des Verfahrens, die voraussetzt, dass am endgültigen Schicksal der Entscheidung im Urteilsstaat vernünftige Zweifel bestehen können, bestand daher keine Veranlassung (vgl. BGH, B. v. 12.6.1986 IX ZB 95/85, NJW 1986, 3026 unter IV 2; OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 280, 282; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 572; MünchKommZPO/Gottwald, 2. Aufl., Art. 38 EuGVÜ Rn. 4).

    Dafür kann die Ungewissheit des Ausgangs eines im Ausland anhängigen Rechtsmittelverfahrens genügen (BGH, B. v. 16.5.1983 - VIII ZB 8/83, BGHZ 87, 257, 264; OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 280, 283; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 572).

  • OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 20 W 485/04

    Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen:

    Nach dieser Vorschrift kommt also als den Interessen des Schuldners grundsätzlich entsprechende Entscheidung nur die Anordnung von Sicherheitsleistung durch den Gläubiger in der Beschwerdeentscheidung in Betracht (vgl. etwa Kropholler, a.a.O., Art. 46 EuGVVO Rz. 7; Geimer/Schütze, a.a.O., Art. 46 EuGVVO Rz. 4, 14; Bülow/Böckstiegel/Zerr, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, EL 28, Art. 46 EuGVVO Rz. 13; OLG Stuttgart RIW 1997, 684).

    Eine Anordnung der Sicherheitsleistung kommt danach nämlich nur in Betracht, sofern ein Sicherungsbedürfnis für den Schuldner besteht (vgl. Musielak/Lackmann, a.a.O., Art. 46 EuGVVO Rz. 5; OLG Stuttgart RIW 1997, 684).

  • OLG Celle, 03.01.2007 - 8 W 86/06

    Möglichkeit der Vollstreckung eines italienischen Mahnbescheides im Inland;

    Der italienische Verordnungsbefehl ("Decreto Ingiuntivo") stellt zunächst eine Entscheidung im Sinne von Art. 32 EuGVVO dar (vgl. EuGH Urteil vom 14. Oktober 2004 - C 39/02 ; Urteil vom 14. Oktober 2004 - C 39/02 , in: IPRaX 1996, 262; Beschluss des Senats vom 31. Oktober 2006 - 8 W 44/06 ; OLG Köln OLGR 2005, 83, zitiert nach juris mit Entscheidungsgründen; OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 280).
  • OLG Rostock, 30.07.2014 - 1 W 40/14

    Beschwerdeverfahren gegen die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels:

    Es sind die mutmaßlichen Erfolgsaussichten des Rechtsmittels im Erststaat und im deutschen Klauselerteilungsverfahrens zu berücksichtigen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.05.1997 - 5 W 4/97 -, NJW-RR 1998, 280, Tz. 17 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2006 - I-3 W 188/05 -, NJW-RR 2006, 1079, Tz. 32, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2001 - 3 W 429/00

    Vollstreckbarerklärung einer "ordinanza d'ingiunzione"

    Ein Anerkennungshindernis ist im Hinblick darauf zu verneinen (vgl. OLG Stuttgart RIW 1997, 684 ff. m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 18.11.2009 - 9 W 39/09

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckbarkeit eines italienischen Titels

    Dabei soll im Sinne der durch die EuGVVO maßgeblich intendierten Verbesserung der Effektivität des grenzüberschreitenden Rechtsschutzes auch lediglich vorläufigen Entscheidungen grundsätzlich die Möglichkeit der Anerkennung und Vollstreckung im Ausland eröffnet werden (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 280).
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