Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 15.07.2015 - 2 U 39/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Eigene Kontroll- und Organisationspflicht zur Verhinderung der Übersendung des eines falsch adressierten und unterschriebenen Berufungsbegründungsschriftsatzes an das falsche Gericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233
Anforderungen an die Büroorganisation hinsichtlich der Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Versendung fristwahrender Schriftsätze per Fax erfordert Mehrfachkontrolle!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Büroorganisation hinsichtlich der Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax; Pflichten des Rechtsanwalts nach Unterzeichnung eines falsch adressierten Schriftsatzes
- Jurion (Kurzinformation)
Anforderungen bei einem falsch adressierten und dennoch unterschriebenen Schriftsatz
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Versendung fristwahrender Schriftsätze per Telefax erfordert Mehrfachkontrolle! (IBR 2016, 55)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Versendung fristwahrender Schriftsätze per Telefax erfordert Mehrfachkontrolle! (IMR 2015, 475)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 26.02.2015 - 14 O 350/14
- OLG Stuttgart, 15.07.2015 - 2 U 39/15
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 25.07.2016 - 4 U 130/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gestufter Schutz gegen Fristversäumung …
c) Da die Anforderungen, die die Rechtsprechung an eine wirksame Ausgangskontrolle stellt, einem Rechtsanwalt bekannt sein müssen, erlaubt der Umstand, dass sich der Wiedereinsetzungsantrag des Klägers dazu nicht verhält, ohne Weiteres den Schluss darauf, dass entsprechende organisatorische Maßnahmen gefehlt haben (BGH…, Beschluss vom 6.4.2016 - VII ZB 7/15, bei Juris Rn. 11;… Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZB 15/15, bei Juris Rn. 13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.7.2015 - 2 U 39/15, bei Juris Rn. 30).Schon bei der gebotenen Kontrolle des Telefaxprotokolls auf der ersten Ebene wäre aufgefallen, dass der Schriftsatz tatsächlich nicht an das angerufene Gericht versandt war (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.7.2015 - 2 U 39/15, bei Juris Rn. 32).
- OLG Stuttgart, 15.02.2018 - 2 W 69/16
Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge wegen Fristversäumnis
Da ein Eigeninteresse des Rechtsanwaltes daran besteht, dass die Frist als gewahrt anzusehen ist, ist eine anwaltliche Versicherung bei Fragen zur Einhaltung einer Frist kritisch zu würdigen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 2 U 39/15, juris Rn. 19).