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   OLG Stuttgart, 15.10.1985 - 4 Ss 549/85   

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https://dejure.org/1985,2428
OLG Stuttgart, 15.10.1985 - 4 Ss 549/85 (https://dejure.org/1985,2428)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.10.1985 - 4 Ss 549/85 (https://dejure.org/1985,2428)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Oktober 1985 - 4 Ss 549/85 (https://dejure.org/1985,2428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an ein richterliches Protokoll; Rechtmäßigkeit eines nur vom vernehmenden Richter unterschriebenen und vom Tonträger in Maschinenschrift übertragenen Protokolls; Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 599 (Ls.)
  • MDR 1986, 165
  • NStZ 1986, 377 (Ls.)
  • NStZ 1986, 41
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.03.1982 - 3 StR 3/82

    Verlesung eines Protokolls über die kommissarische Vernehmung eines Zeugen in der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.1985 - 4 Ss 549/85
    Daß bei der Beurteilung, ob das Urteil auf dem Gesetzesverstoß beruht, auch der Inhalt von fehlerhaften Protokollen herangezogen werden darf, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. RGSt 53, 106, 108; BGH Beschluß vom 23. März 1982 - 3 StR 3/82 -).
  • RG, 28.06.1927 - I 587/27

    1. Wird bei einer nach § 266 Abs. 2 StPO. unzulässigen Aburteilung durch die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.1985 - 4 Ss 549/85
    Nach h. M. kommt es für das Merkmal des "Beruhens" nicht darauf an, ob gerade das vorliegende Urteil ohne den Verfahrensmangel ergangen wäre - dies müßte hier verneint werden -, sondern darauf, ob ein unter Einhaltung der Verfahrensvorschriften ordnungsgemäß durchgeführtes Verfahren möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt haben würde (RGSt 52, 305; RGSt 61, 353; RGSt 64, 379; OLG Braunschweig VRS 23, 134; Meyer in Löwe-Rosenberg a.a.O. § 337 Rndnr. 208).
  • OLG Hamm, 18.10.1974 - 5 Ws 172/74
    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.1985 - 4 Ss 549/85
    So ist im Revisionsverfahren der Gegenbeweis gegen Urteilsfeststellungen zulässig, wenn sich, ohne daß es auf eine Bewertung oder Würdigung ankommt oder es einer Rekonstruktion bedarf, aus den Akten ohne weiteres ergibt, daß Beweisergebnisse im Urteil unrichtig wiedergegeben sind (Meyer in Löwe-Rosenberg a.a.O. § 337 Rdnr. 87 und 209; OLG Hamm MDR 1973, 516; 1975, 245 [OLG Hamm 18.10.1974 - 5 Ws 172/74] ; OLG Köln NJW 1974, 1150 [OLG Köln 08.01.1974 - Ss 213/74] ; BGH bei Holtz MDR 1976, 989).
  • RG, 20.10.1930 - III 266/30

    1. Beruht das Urteil auf der Unterlassung der Beeidigung, wenn der Vorsitzende

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.1985 - 4 Ss 549/85
    Nach h. M. kommt es für das Merkmal des "Beruhens" nicht darauf an, ob gerade das vorliegende Urteil ohne den Verfahrensmangel ergangen wäre - dies müßte hier verneint werden -, sondern darauf, ob ein unter Einhaltung der Verfahrensvorschriften ordnungsgemäß durchgeführtes Verfahren möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt haben würde (RGSt 52, 305; RGSt 61, 353; RGSt 64, 379; OLG Braunschweig VRS 23, 134; Meyer in Löwe-Rosenberg a.a.O. § 337 Rndnr. 208).
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.1985 - 4 Ss 549/85
    Insoweit kann auf die Rechtsprechung zum richterlicher; Protokoll verwiesen werden, das unter Hinzuziehung eines Protokollführers gefertigt worden, ist (RGSt 41, 216; RGSt 53, 106; BGHSt 9, 297, 301 [BGH 21.06.1956 - 3 StR 158/56] ; BGH GA 1976, 220; BGHSt 22, 118, 120 [BGH 08.03.1968 - 4 StR 615/67] ; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg StPO 23. Aufl. § 251 Rdnr. 10; KMR StPO 7. Aufl. § 251 Rdnr. 23 und 25, 56 ff.).
  • RG, 02.07.1918 - II 240/18

    Fehlerhaftigkeit eines amtsrichterlichen Beschlusses, durch den ohne

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.1985 - 4 Ss 549/85
    Nach h. M. kommt es für das Merkmal des "Beruhens" nicht darauf an, ob gerade das vorliegende Urteil ohne den Verfahrensmangel ergangen wäre - dies müßte hier verneint werden -, sondern darauf, ob ein unter Einhaltung der Verfahrensvorschriften ordnungsgemäß durchgeführtes Verfahren möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt haben würde (RGSt 52, 305; RGSt 61, 353; RGSt 64, 379; OLG Braunschweig VRS 23, 134; Meyer in Löwe-Rosenberg a.a.O. § 337 Rndnr. 208).
  • RG, 02.04.1908 - I 140/08

    Läßt sich im schwurgerichtlichen Verfahren der im Verlesen eines Protokolls ohne

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.1985 - 4 Ss 549/85
    Insoweit kann auf die Rechtsprechung zum richterlicher; Protokoll verwiesen werden, das unter Hinzuziehung eines Protokollführers gefertigt worden, ist (RGSt 41, 216; RGSt 53, 106; BGHSt 9, 297, 301 [BGH 21.06.1956 - 3 StR 158/56] ; BGH GA 1976, 220; BGHSt 22, 118, 120 [BGH 08.03.1968 - 4 StR 615/67] ; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg StPO 23. Aufl. § 251 Rdnr. 10; KMR StPO 7. Aufl. § 251 Rdnr. 23 und 25, 56 ff.).
  • BGH, 21.06.1956 - 3 StR 158/56

    Anwendbarkeit des § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO bei drohender erheblicher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.1985 - 4 Ss 549/85
    Insoweit kann auf die Rechtsprechung zum richterlicher; Protokoll verwiesen werden, das unter Hinzuziehung eines Protokollführers gefertigt worden, ist (RGSt 41, 216; RGSt 53, 106; BGHSt 9, 297, 301 [BGH 21.06.1956 - 3 StR 158/56] ; BGH GA 1976, 220; BGHSt 22, 118, 120 [BGH 08.03.1968 - 4 StR 615/67] ; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg StPO 23. Aufl. § 251 Rdnr. 10; KMR StPO 7. Aufl. § 251 Rdnr. 23 und 25, 56 ff.).
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