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   OLG Stuttgart, 15.11.2007 - 1 SchH 4/07   

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OLG Stuttgart, 15.11.2007 - 1 SchH 4/07 (https://dejure.org/2007,27291)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.11.2007 - 1 SchH 4/07 (https://dejure.org/2007,27291)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. November 2007 - 1 SchH 4/07 (https://dejure.org/2007,27291)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 33/84

    Einrede des Schiedsvertrages im Urkundenprozeß; Umfang der Nachprüfung durch das

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.11.2007 - 1 SchH 4/07
    Insoweit kommt neben einer Kündigung wegen Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) eine Kündigung gemäß § 314 BGB in Betracht (vgl. BGHZ 77, 65 = NJW 1980, 2136; NJW 1986, 2765; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Auflage, Kap.8 RN 9 ff).

    Als wichtiger Grund kommen nur Tatsachen in Betracht, die es der kündigenden Partei unzumutbar machen, das schiedsgerichtliche Verfahren fortzusetzen (BGH NJW 1986, 2765).

    Dies kann insbesondere in Fällen angenommen werden, in denen das Ziel des Schiedsverfahrens, nämlich der Erreichung effektiven Rechtsschutzes, ernsthaft gefährdet oder der Schiedsvertrag gar undurchführbar geworden ist (BGHZ 41, 104 = NJW 1964, 1129; BGHZ 77, 65 = NJW 1980, 2136; NJW 1985, 1903; NJW 1986, 2765).

  • OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 8 U 80/06

    EnBW gegen Thermoselect S.A.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.11.2007 - 1 SchH 4/07
    Das OLG Karlsruhe wies mit Urteil vom 5.6.2007 (8 U 80/06 - K 3) auf Grund schriftlichen Verfahrens die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts K. vom 24.2.2006 mit der Maßgabe zurück, dass die Klage wegen Durchgreiflichkeit der Schiedseinrede als unzulässig abgewiesen wurde.

    Es wird festgestellt, dass die Beklagte das Unmöglichwerden der Tätigkeit des durch Schiedsvertrag der Parteien vom 25.7./4.8.2000 (in Verbindung mit dem Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut vom 19.1.2002) vereinbarten Schiedsrichters, Herrn Präsidenten des OLG Stuttgart E., treuwidrig herbeigeführt hat und sich in Folge dessen gemäß der Rechtsauffassung des 8. Zivilsenats des OLG Karlsruhe im Urteil vom 5.6.2007 (8 U 80/06) nicht auf den Wegfall des Schiedsrichters berufen kann.

    Das OLG Karlsruhe hat aber in seiner Entscheidung vom 5.6.2007 (8 U 80/06, K 3) ausdrücklich entschieden, dass die Schiedsvereinbarung jedenfalls nicht derart eng mit der Person des vorgesehenen Schiedsrichters verknüpft ist, dass sie bei einem Wegfall desselben ex lege außer Kraft tritt.

  • OLG Stuttgart, 05.10.2009 - 1 SchH 3/07

    Aufhebung eines Schiedsspruchs: Zuständigkeit auf Grund rügeloser Einlassung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.11.2007 - 1 SchH 4/07
    Am 1.8.2007 beantragte die Antragsgegnerin (1 SchH 3/07) ihrerseits beim Oberlandesgericht Stuttgart die Bestellung eines Ersatzschiedsrichters gemäß § 1039 ZPO.

    Sie ist der Auffassung, durch den Wegfall des vorgesehenen Schiedsrichters sei der vom Gesetz in § 1039 ZPO ausdrücklich geregelte Fall eingetreten, wonach ein Ersatzschiedsrichter zu bestellen sei, wie sie es im Parallelverfahren (1 SchH 3/07) beantragt habe.

    Dies ist dem Parallelverfahren 1 SchH 3/07 vorbehalten.

  • BGH, 10.04.1980 - III ZR 47/79

    Kündigung eines Schiedsvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.11.2007 - 1 SchH 4/07
    Insoweit kommt neben einer Kündigung wegen Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) eine Kündigung gemäß § 314 BGB in Betracht (vgl. BGHZ 77, 65 = NJW 1980, 2136; NJW 1986, 2765; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Auflage, Kap.8 RN 9 ff).

    Dies kann insbesondere in Fällen angenommen werden, in denen das Ziel des Schiedsverfahrens, nämlich der Erreichung effektiven Rechtsschutzes, ernsthaft gefährdet oder der Schiedsvertrag gar undurchführbar geworden ist (BGHZ 41, 104 = NJW 1964, 1129; BGHZ 77, 65 = NJW 1980, 2136; NJW 1985, 1903; NJW 1986, 2765).

  • OLG Stuttgart, 16.07.2002 - 1 Sch 8/02
    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.11.2007 - 1 SchH 4/07
    Es entspricht ganz h.M., der sich der Senat anschließt, dass im Schiedsverfahren eine Streithilfe nur mit Zustimmung der Parteien und gegebenenfalls des Schiedsrichters statthaft ist (Schwab/Walter, aaO, Kap.16, RN 18; Zöller-Vollkommer, ZPO, 26. Auflage, RN 2a zu § 66 ZPO; Zöller-Geimer, aaO, RN 41 zu § 1042; auch OLG Stuttgart. SchiedsVZ 2003, 84).
  • BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63

    Schiedsvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.11.2007 - 1 SchH 4/07
    Dies kann insbesondere in Fällen angenommen werden, in denen das Ziel des Schiedsverfahrens, nämlich der Erreichung effektiven Rechtsschutzes, ernsthaft gefährdet oder der Schiedsvertrag gar undurchführbar geworden ist (BGHZ 41, 104 = NJW 1964, 1129; BGHZ 77, 65 = NJW 1980, 2136; NJW 1985, 1903; NJW 1986, 2765).
  • BGH, 07.03.1985 - III ZR 169/83

    Schiedsgerichtliche Tätigkeit in eigener Sache

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.11.2007 - 1 SchH 4/07
    Dies kann insbesondere in Fällen angenommen werden, in denen das Ziel des Schiedsverfahrens, nämlich der Erreichung effektiven Rechtsschutzes, ernsthaft gefährdet oder der Schiedsvertrag gar undurchführbar geworden ist (BGHZ 41, 104 = NJW 1964, 1129; BGHZ 77, 65 = NJW 1980, 2136; NJW 1985, 1903; NJW 1986, 2765).
  • BGH, 30.04.2009 - III ZB 91/07

    Treuwidrigkeit eines Antrags auf Feststellung der Zuständigkeit des staatlichen

    Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin und ihrer Streithelferin gegen den Beschluss des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15. November 2007 - 1 SchH 4/07 - wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
  • OLG Stuttgart, 05.10.2009 - 1 SchH 3/07
    4. Mit Beschluss vom 15.11.2007 - 1 SchH 4/07 - hat der Senat den Antrag, die Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens festzustellen, zurückgewiesen.

    Dies hat der Senat bereits im Parallelverfahren 1 SchH 4/07 entschieden.

    Den Streitwert schätzt der Senat in Anwendung des § 3 ZPO - wie auch im Verfahren 1 SchH 4/07 - auf 30.000.000 EUR.

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