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   OLG Stuttgart, 15.12.2011 - 3 U 149/11   

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https://dejure.org/2011,3320
OLG Stuttgart, 15.12.2011 - 3 U 149/11 (https://dejure.org/2011,3320)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.12.2011 - 3 U 149/11 (https://dejure.org/2011,3320)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - 3 U 149/11 (https://dejure.org/2011,3320)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Satzung eines eingetragenen Vereins; Transparenzgebot; Bestimmtheitsgebot; Gleichbehandlungsgebot - Zu den Anforderungen für die Wirksamkeit einer Bestimmung zur Erhebung einer Sonderumlage bzw. eines Zusatzbeitrags in der Satzung eines eingetragenen Vereins.

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2012, 317
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 18.02.1998 - 3 U 4897/97

    Satzungsrecht - Satzungsänderungen zur Zusammensetzung des Vorstands

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2011 - 3 U 149/11
    Jedoch können Umlagen als außerordentliche Vereinsbeiträge nur zur Befriedigung eines außergewöhnlichen Bedarfs begründet werden (OLG München NJW-RR 1998, 966; Schöpflin in Bamberger / Roth / Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, Stand 01.03.2011, § 58 Rn.. 4).

    Bei finanziellen Belastungen, die über die reguläre Beitragsschuld hinausgehen, muss die Satzung aber so ausgestaltet sein, dass daraus ihre Obergrenze der Höhe nach bestimmt oder objektiv bestimmbar ist (BGH NJW-RR 2008, 194; OLG München NJW-RR 1998, 966).

  • BGH, 19.07.2010 - II ZR 23/09

    Beitragspflichten der Vereinsmitglieder: Erfordernis des Aufnahme eines variablen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2011 - 3 U 149/11
    Da nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine Bedenken dagegen bestehen, als Vereinsbeitrag nicht einen von vornherein festgelegten Betrag zu erheben, sondern diesen variabel, bezogen auf den Umsatz des Vorjahres zu ermitteln (BGH NJW 2010, 3521), ist es nicht zu beanstanden, dass im vorliegenden Fall der Beitrag variabel ausgestaltet und dieser von einer Einnahmeverbesserung abhängig gemacht wird, die wiederum an die Wassermenge in einem guten Wasserjahr und die Verbesserung der Preissituation im Vergleich zum Referenzjahr 1986 anknüpft.

    Sieht - wie hier - die Satzung die Erhebung eines Beitrages nach einem bestimmten Schlüssel vor, muss das für deren Festsetzung zuständige Organ in der Satzung bezeichnet werden (BGHZ 130, 243, 246; BGH NJW 2010, 3521 Tz. 12).

  • BGH, 02.06.2008 - II ZR 289/07

    Zulässigkeit eines Sonderbeitrags im Verein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2011 - 3 U 149/11
    Es liegt somit ein Fall der gespaltenen Beitragspflicht vor (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1357).
  • BGH, 10.07.1995 - II ZR 102/94

    Umfang der Pflicht einer Genossenschaft zur Mitgliedschaft in einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2011 - 3 U 149/11
    Sieht - wie hier - die Satzung die Erhebung eines Beitrages nach einem bestimmten Schlüssel vor, muss das für deren Festsetzung zuständige Organ in der Satzung bezeichnet werden (BGHZ 130, 243, 246; BGH NJW 2010, 3521 Tz. 12).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 23/06

    Klingeltöne für Mobiltelefone

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2011 - 3 U 149/11
    Wegen § 310 Abs. 4 BGB, der auch das Vereinsrecht umfasst (BGH NJW 2009, 774; BGH NJW 1995, 583; Palandt / Grüneberg, 70. Aufl. 2011, § 310 Rn. 49), unterliegt die Satzung des Klägers zwar keiner AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle.
  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2011 - 3 U 149/11
    Die Höhe der Beiträge braucht die Satzung nicht ziffernmäßig festzulegen (BGHZ 105, 306 = NJW 1989, 1724 Tz. 21; Stöber, a.a.O., Rn. 211; Reichert, a.a.O., Rn. 830).
  • BGH, 24.09.2007 - II ZR 91/06

    Satzungsmäßige Festlegung der Erhebung einer Umlage von Vereinsmitgliedern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2011 - 3 U 149/11
    Bei finanziellen Belastungen, die über die reguläre Beitragsschuld hinausgehen, muss die Satzung aber so ausgestaltet sein, dass daraus ihre Obergrenze der Höhe nach bestimmt oder objektiv bestimmbar ist (BGH NJW-RR 2008, 194; OLG München NJW-RR 1998, 966).
  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2011 - 3 U 149/11
    Wegen § 310 Abs. 4 BGB, der auch das Vereinsrecht umfasst (BGH NJW 2009, 774; BGH NJW 1995, 583; Palandt / Grüneberg, 70. Aufl. 2011, § 310 Rn. 49), unterliegt die Satzung des Klägers zwar keiner AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle.
  • LG Bonn, 20.01.1992 - 9 O 117/90

    Feststellung der Unwirksamkeit der Regelungen über die Sicherungseinrichtung für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2011 - 3 U 149/11
    Eine solche Ungleichbehandlung ist grundsätzlich unzulässig (LG Bonn DB 1992, 879; Schöpflin, a.a.O., § 58 BGB Rn. 5).
  • OLG Brandenburg, 28.06.2022 - 3 U 88/21

    Wirksamkeit eines Beschlusses einer Mitgliederversammlung; Umlagefähigkeit von

    Jedoch können Umlagen als außerordentliche Vereinsbeiträge nur zur Befriedigung eines außergewöhnlichen Bedarfs begründet werden, der mit den regelmäßigen Beiträgen nicht erfüllt werden kann (OLG Stuttgart, Urteil vom 15.12.2011 - 3 U 149/11 -, BeckRS 2012, 671; OLG München NJW-RR 1998, 966; Schöpflin in Bamberger/Roth/Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, Stand 01.03.2011, § 58 Rn. 4).

    Die Erhebung einer einmaligen Umlage setzt die Zulassung in der Satzung nicht nur dem Grunde nach voraus, sondern auch zumindest in Gestalt der Angabe einer Obergrenze der Höhe nach (BGH NJW-RR 2008, 194 (195); dazu Schöpflin WuB II N § 58 BGB 1.08; Schubert WM 2008, 1197; OLG Stuttgart NZG 2012, 317 (318)).

  • AG Bonn, 21.04.2020 - 114 C 197/19
    Bei finanziellen Belastungen, die über die reguläre Beitragsschuld hinausgehen, muss die Satzung aber so ausgestaltet sein, dass daraus ihre Obergrenze der Höhe nach bestimmt oder objektiv bestimmbar ist (BGH, NZG 2008, 38 = NJW-RR 2008, 194; OLG München, NJW-RR 1998, 966 = SpuRt 1999, 206; vgl. NZG 2012, 317, beck-online).
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