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   OLG Stuttgart, 15.12.2020 - 8 W 342/20   

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https://dejure.org/2020,46673
OLG Stuttgart, 15.12.2020 - 8 W 342/20 (https://dejure.org/2020,46673)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.12.2020 - 8 W 342/20 (https://dejure.org/2020,46673)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 8 W 342/20 (https://dejure.org/2020,46673)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 33 IntErbRVG, §§ 33 ff IntErbRVG, Art 62 EUV 650/2012, Art 62ff EUV 650/2012, Art 67 Abs 1 S 3 Buchst a EUV 650/2012
    Europäisches Nachlasszeugnis: Nichtausstellung wegen anhängiger Einwände; Begriff der Anhängigkeit; Anwendung des jeweiligen mitgliedstaatlichen Verfahrensrechts im Ausstellungsverfahren

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 459
  • MDR 2021, 366
  • FamRZ 2021, 1071
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 08.07.2015 - 11 U 135/14

    Rechte eines Erben bei unwiderruflicher Anordnung der Verwaltung des Nachlasses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2020 - 8 W 342/20
    Es ist kein Grund ersichtlich, warum das deutsche Nachlassgericht im Ausstellungsverfahren betreffend das ENZ Einwände nicht selbständig prüfen sollte, es sei denn, sie sind in einem anderweitigen gerichtlichen Verfahren anhängig, welches zu einer divergierenden Entscheidung führen könnte (Steiner, ZEV 2016, 187).
  • AG Stuttgart, 10.08.2020 - 30 VI 665/19

    Streitige Entscheidung in einem Verfahren über die Ausstellung eines Europäischen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2020 - 8 W 342/20
    Auf die Beschwerden der Beteiligten Ziff. 7 und 8 wird der Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart - Nachlassgericht - vom 10.08.2020, Az. 30 VI 665/19,.
  • AG Lörrach, 21.03.2023 - 23 VI 1236/21

    Vorabentscheidungsersuchen über die Auslegung der Erbrechts-VO: Begriff der

    OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.12.2020 - 8 W 342/20, NJW-RR 2021, 459; ECLI:DE:OLGSTUT:2020:1215.8W342.20.00.

    Das OLG Stuttgart hat in seiner Entscheidung OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.12.2020 - 8 W 342/20, NJW-RR 2021, 459; ECLI:DE:OLGSTUT:2020:1215.8W342.20.00 entschieden, dass ein streitiges Verfahren durchzuführen sei.

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