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   OLG Stuttgart, 16.03.2016 - 11 WF 44/16   

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https://dejure.org/2016,7461
OLG Stuttgart, 16.03.2016 - 11 WF 44/16 (https://dejure.org/2016,7461)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.03.2016 - 11 WF 44/16 (https://dejure.org/2016,7461)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. März 2016 - 11 WF 44/16 (https://dejure.org/2016,7461)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde und der Rechtspflegererinnerung gegen die Bestellung eines Verfahrensbeistandes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 158 Abs. 3 S. 4; RPflgG § 11 Abs. 2
    Verfahrensbeistand; Unanfechtbarkeit; Rechtspflegererinnerung

  • rechtsportal.de

    FamFG § 158 Abs. 3 S. 4; RPflgG § 11 Abs. 2
    Zulässigkeit der Beschwerde und der Rechtspflegererinnerung gegen die Bestellung eines Verfahrensbeistandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestellung eines Verfahrensbeistandes - und keine isolierte Anfechtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1226
  • FamRZ 2016, 1696
  • Rpfleger 2016, 396
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.03.2016 - 11 WF 44/16
    Diese Entscheidung beruft sich in der Begründung auf eine Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2000 (NJW 2000, 1709).
  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 391/16

    Kindschaftssache: Befristete Erinnerung gegen die Bestellung eines

    Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner in FamRZ 2016, 1696 veröffentlichten Entscheidung ausgeführt, die Regelung des § 158 Abs. 3 Satz 4 FamFG, wonach die Bestellung eines Verfahrensbeistands nicht selbstständig anfechtbar sei, gelte auch dann, wenn nicht ein Richter, sondern ein Rechtspfleger über die Bestellung entschieden habe.
  • OLG Saarbrücken, 22.11.2018 - 6 UF 120/18
    Falls die Mutter - die ansonsten keine Verfahrensrügen angebracht hat -, mit ihrem Vortrag, die Verfahrensbeiständin handle seit Jahren stets ausschließlich im Sinne des Jugendamtes, weshalb sie dieser nur ihr "tiefstes Misstrauen" entgegenbringen könne, eine Befangenheit der Verfahrensbeiständin geltend machen wollte, liefe dies leer, weil die Ablehnung eines Verfahrensbeistandes gesetzlich nicht vorgesehen ist (siehe dazu Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 - 6 UF 50/16 - OLG Braunschweig NZFam 2018, 931; OLG Stuttgart FamRZ 2016, 1696; OLG Hamburg FamRZ 2016, 1694; OLG Köln NZFam 2016, 1051).
  • OLG Saarbrücken, 27.11.2018 - 6 UF 120/18

    Umgangsbefugnis bei entgegenstehendem Willen des 16-jährigen Kindes

    Falls die Mutter - die ansonsten keine Verfahrensrügen angebracht hat -, mit ihrem Vortrag, die Verfahrensbeiständin handle seit Jahren stets ausschließlich im Sinne des Jugendamtes, weshalb sie dieser nur ihr "tiefstes Misstrauen" entgegenbringen könne, eine Befangenheit der Verfahrensbeiständin geltend machen wollte, liefe dies leer, weil die Ablehnung eines Verfahrensbeistandes gesetzlich nicht vorgesehen ist (siehe dazu Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 - 6 UF 50/16 - OLG Braunschweig NZFam 2018, 931; OLG Stuttgart FamRZ 2016, 1696; OLG Hamburg FamRZ 2016, 1694; OLG Köln NZFam 2016, 1051).
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