Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 16.05.2013 - 13 U 159/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten anhand des Schwacke-Mietpreisspiegels; Vergleichbarkeit von Internetangeboten; Ersatzfähigkeit der Kosten eines Zweitfahrers und eines Navigationsgeräts sowie Abzug der Eigenersparnis
- Justiz Baden-Württemberg
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten anhand des Schwacke-Mietpreisspiegels; Vergleichbarkeit von Internetangeboten; Ersatzfähigkeit der Kosten eines Zweitfahrers und eines Navigationsgeräts sowie Abzug der Eigenersparnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Ersatzfähigkeit verkehrsunfallbedingter Mietwagenkosten
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Rechtsdienstleistungsgesetz/RBerG; Navigation; Internetangebote
- Justiz Baden-Württemberg
§ 249 BGB, § 254 Abs 2 BGB, § 287 ZPO
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten anhand des Schwacke-Mietpreisspiegels; Vergleichbarkeit von Internetangeboten; Ersatzfähigkeit der Kosten eines Zweitfahrers und eines Navigationsgeräts sowie Abzug der Eigenersparnis - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 Abs. 1; ZPO § 287
Ersatzfähigkeit verkehrsunfallbedingter Mietwagenkosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 27.08.2012 - 16 O 16/12
- OLG Stuttgart, 16.05.2013 - 13 U 159/12
Wird zitiert von ... (13)
- LG Baden-Baden, 14.01.2021 - 3 S 23/20
Verkehrsunfall - Erstattungsumfang Mietwagenkosten
Das Zugrundelegen der " Schwacke-Liste" ist dabei keinesfalls fehlerhaft (BGH NJW 2008, 1519; OLG Stuttgart, Urt. v. 16.05.2013 - 13 U 159/12; OLG Karlsruhe NZV 2010, 472). - OLG Stuttgart, 20.12.2017 - 4 U 143/17
Amtshaftung eine Gemeinde in Baden-Württemberg wegen Beschädigung eines …
Dazu gehört auch die Einschaltung zu einem außergerichtlichen Vorgehen, sofern dieses nicht von vornherein aussichtslos ist (zutreffend OLG Frankfurt…, Urteil vom 2. Dezember 2014 - 22 U 171/13, juris Rn. 27; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Mai 2013 - 13 U 159/12, juris Rn. 75). - LG Stuttgart, 27.02.2018 - 23 O 35/17
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten; …
Dieser Normaltarif kann nach der Rechtsprechung des BGH in Ausübung des tatrichterlichen Ermessens gem. § 287 ZPO auf der Grundlage des gewichteten Mittels (Modus) bzw. des arithmetischen Mittels des Schwacke-Automietpreisspiegels im Postleitzahlengebiet des Geschädigten geschätzt werden (vgl. BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/07, BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06; BGH, 18.05.2010 - VI ZR 164/07; OLG Stuttgart, 16.05.2013 - 13 U 159/12).Es kann deshalb auch dahinstehen, ob es sich tatsächlich um einen bloß mittelbaren Schaden handelt (OLG Stuttgart, 16.5.2013 - 13 U 159/12).
Es ist anerkannt, dass dann, wenn der Geschädigte ein gegenüber dem Unfallwagen einfacheres Fahrzeug anmietet, der Ersparnisabzug entfällt, da der Abzug der Billigkeit widersprechen würde und die Vorteilsausgleichung nicht zu einer unbilligen Entlastung des Schädigers führen darf (OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09; OLG Stuttgart, 16.05.2013 - 13 U 159/12).
- LG München II, 21.08.2014 - 1 O 745/12 Konkrete Zweifel an der Eignung eines bestimmten Tabellenwerks als Schadensschätzungsgrundlage ergeben sich erst dann, wenn belegt ist, dass ein dem jeweiligen konkreten Mietfahrzeug mit allen Kategorisierungsmerkmalen des Tabellenwerks vergleichbares Fahrzeug eines anderen Vermieters zu einem in erheblicher Weise niedrigeren Gesamtentgelt anzumieten gewesen wäre als dem Gesamtmietpreis, der sich nach dem Tabellenwerk ergibt (OLG Stuttgart, Urteil v.16.05.2013, Az. 13 U 159/12 - juris m.w.N.).
Ebenso sind die Kosten für einen Zusatzfahrer ersatzfähig unabhängig davon, ob das Unfallfahrzeug tatsächlich während der Mietzeit von einem weiteren Fahrer genutzt worden wäre (OLG Stuttgart 13 U 159/12).
- LG Siegen, 28.01.2014 - 1 S 8/11
Ersatz der Mietwagenkosten für Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nach …
Im Rahmen dieser Vergleichsbetrachtung ist auf den Gesamtpreis abzustellen (vgl. OLG Stuttgart, NZV 2011, 556, 558 sowie OLG Stuttgart, Urteil vom 16.05.2013 - 13 U 159/12 unter I. 1. b) cc), zitiert nach BeckRS 2014, 01585; OLG Köln, Urteil vom 1.8.2013 - 15 U 9/12 [zitiert nach BeckRS 2013, 15119]).Die Kosten für ein Navigationsgerät und das Automatikgetriebe, die für die letzten sieben Tage der Anmietung angefallen sind, können ersetzt verlangt werden, zumal auch das verunfallte Fahrzeug damit ausgestattet war (vgl. mit Bezug auf ein Navigationsgerät OLG Stuttgart, Urteil vom 16.05.2013 - 13 U 159/12 unter I. 4., zitiert nach BeckRS 2014, 01585; LG Karlsruhe, Urteil vom 24.04.2009 - 9 S 311/08 - zitiert nach BeckRS 2011, 11056).
- LG Stuttgart, 07.08.2015 - 24 O 421/14
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ermittlung der Höhe der ersatzfähigen …
Andererseits bedeutet dies nicht, das eine Schätzung auf der Grundlage anderer Listen oder Tabellen, wie etwa der Fraunhofer Liste oder eine Schätzung nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen rechtsfehlerhaft wäre (OLG Karlsruhe…, Urteil vom 11.08.2011, 1 U 27/11, Juris, Rn. 38; OLG Stuttgart, Urteil vom 16.05.2013, 13 U 159/12, Juris, Rn. 46, jeweils mit weiteren Nachweisen). - LG Stuttgart, 14.04.2016 - 5 S 183/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatz der Mietwagenkosten bei …
Die Beklagte hätte vielmehr darlegen und belegen müssen, dass ein dem jeweiligen konkreten Mietfahrzeug mit allen Kategorisierungsmerkmalen des Tabellenwerks vergleichbares Fahrzeug zu einem erheblichen niedrigeren Gesamtentgelt anzumieten gewesen wäre als dem Gesamtmietpreis, der sich aus dem Tabellenwerk ergibt (OLG Stuttgart, Urteil vom 16.05.2013, 13 U 159/12). - AG Düsseldorf, 13.07.2015 - 58 C 18581/14 Die Kosten für einen Zusatzfahrer sind unabhängig davon ersatzfähig, ob das Unfallfahrzeug tatsächlich während der Mietzeit von einem weiteren Fahrer genutzt worden wäre (OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Mai 2013 - 13 U 159/12 -, juris).
- AG Krefeld, 15.07.2014 - 7 C 16/14 Der Bundesgerichtshof hat bereits in seiner Entscheidung vom 22.02.2011, Az.: VI ZR 353/09, ausgeführt, dass eine Orientierung an der einen oder der anderen Liste oder eine Schätzung nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen möglich ist und von unterschiedlichen Entscheidungen jeweils befürwortet wird (OLG München, Urteil vom 25.07.2008, 10 U 2539/08; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.08.2011, Az.: 1 U 27/11; OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013, Az.: I-15 U 9/12, 15 U 9/12; OLG Stuttgart, Urteil vom 16.05.2013, Az.: 13 U 159/12 ).
- LG Baden-Baden, 14.01.2021 - 3 S 24/20 Das Zugrundelegen der "Schwacke-Liste" ist dabei keinesfalls fehlerhaft (BGH NJW 20038, 1519; OLG Stuttgart, Urt. v. 16.05.2013 - 13 U 159/12; OLG Karlsruhe NZV 2010, 472).
- AG München, 16.08.2017 - 343 C 25988/16
- AG Leonberg, 02.12.2020 - 8 C 307/20
- AG Aalen, 07.06.2022 - 12 C 114/21