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   OLG Stuttgart, 16.05.2023 - 10 W 19/23   

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OLG Stuttgart, 16.05.2023 - 10 W 19/23 (https://dejure.org/2023,12026)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.05.2023 - 10 W 19/23 (https://dejure.org/2023,12026)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Mai 2023 - 10 W 19/23 (https://dejure.org/2023,12026)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 39 Abs 1 GKG, § 45 Abs 1 GKG, § 63 Abs 1 GKG, § 63 Abs 2 GKG, § 5 ZPO
    Streitwertfestsetzung für die Gerichtsgebühren: Gestaffelte Festsetzung nach Verfahrensabschnitten oder Zeiträumen; Zusammenrechnung wirtschaftlich nicht identischer Streitgegenstände bei Klageänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung des Streitwertes bei Klageänderung; Streitwertfestsetzung im Gerichtsverfahren bei Geltendmachung einzelner Streitgegenstände nacheinander; Differenzierung zwischen Gebührenstreitwert und Zuständigkeitsstreitwert im Gerichtsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmung des Gebührenstreitwerts: Sind wirtschaftlich nicht identische Streitgegenstände zusammenzurechnen?

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung des Streitwertes bei Klageänderung; Streitwertfestsetzung im Gerichtsverfahren bei Geltendmachung einzelner Streitgegenstände nacheinander; Differenzierung zwischen Gebührenstreitwert und Zuständigkeitsstreitwert im Gerichtsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 1142
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 13.12.2016 - 15 U 2407/16

    Addition nacheinander geltend gemachter wirtschaftlich nicht identischer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2023 - 10 W 19/23
    11;OLG München, Beschluss vom 13.12.2016 - 15 U 2407/16 -, juris Rn. 16; KG Beschluss vom 02.03.2018 - 26 W 62/17 -, juris Rn. 7; OLG Dresden, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 8 W 24/19 -, juris Rn. 10; Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 3 ZPO Rn. 8; Jaspersen in: BeckOK, ZPO, 44. Edition, Stand 1.3.2022, § 104 ZPO Rn. 26; Kroiß NJW 2019, 407, 409).

    Nach einer Auffassung sind die Werte nur zu addieren, wenn verschiedene Streitgegenstände gleichzeitig geltend gemacht worden sind, nicht dagegen, soweit sie nacheinander geltend gemacht wurden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 4 W 74/11 -, juris Rn. 10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. August 2010 - I-24 W 9/10 -, juris Rn. 24; weitere Nachweise bei OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 15 U 2407/16 -, juris Rn. 11).

    Nach der Gegenansicht sind die Werte wirtschaftlich nicht identischer Streitgegenstände zur Bestimmung des Gebührenstreitwerts auch dann zusammenzurechnen, wenn sie lediglich nacheinander und nicht gleichzeitig nebeneinander geltend gemacht werden (OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 15 U 2407/16 -, juris Rn. 15 m.w.N.; OLG Rostock, Beschluss vom 8. Januar 2020 - 4 W 25/19 -, juris Rn. 17; Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. A. 2022, § 5 Mehrere Ansprüche).

  • OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 4 W 74/11

    Streitwertfestsetzung nach Klagerücknahme: Zusammenrechnung der Werte mehrerer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2023 - 10 W 19/23
    Nach einer Auffassung sind die Werte nur zu addieren, wenn verschiedene Streitgegenstände gleichzeitig geltend gemacht worden sind, nicht dagegen, soweit sie nacheinander geltend gemacht wurden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 4 W 74/11 -, juris Rn. 10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. August 2010 - I-24 W 9/10 -, juris Rn. 24; weitere Nachweise bei OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 15 U 2407/16 -, juris Rn. 11).
  • OLG Rostock, 08.01.2020 - 4 W 25/19

    Wertberechnung bei mehreren Streitgegenständen in demselben Verfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2023 - 10 W 19/23
    Nach der Gegenansicht sind die Werte wirtschaftlich nicht identischer Streitgegenstände zur Bestimmung des Gebührenstreitwerts auch dann zusammenzurechnen, wenn sie lediglich nacheinander und nicht gleichzeitig nebeneinander geltend gemacht werden (OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 15 U 2407/16 -, juris Rn. 15 m.w.N.; OLG Rostock, Beschluss vom 8. Januar 2020 - 4 W 25/19 -, juris Rn. 17; Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. A. 2022, § 5 Mehrere Ansprüche).
  • OLG Dresden, 17.01.2019 - 8 W 24/19

    Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung nach Erlass eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2023 - 10 W 19/23
    11;OLG München, Beschluss vom 13.12.2016 - 15 U 2407/16 -, juris Rn. 16; KG Beschluss vom 02.03.2018 - 26 W 62/17 -, juris Rn. 7; OLG Dresden, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 8 W 24/19 -, juris Rn. 10; Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 3 ZPO Rn. 8; Jaspersen in: BeckOK, ZPO, 44. Edition, Stand 1.3.2022, § 104 ZPO Rn. 26; Kroiß NJW 2019, 407, 409).
  • OLG Nürnberg, 12.01.2022 - 2 W 4619/21

    Keine Streitwertfestsetzung nach Verfahrensabschnitten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2023 - 10 W 19/23
    Für eine gestaffelte Streitwertfestsetzung ist daher kein Raum (OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 2 W 4619/21 -, jurisRn.
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - 24 W 9/10

    Verfahrensrecht - Gebühren: Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2023 - 10 W 19/23
    Nach einer Auffassung sind die Werte nur zu addieren, wenn verschiedene Streitgegenstände gleichzeitig geltend gemacht worden sind, nicht dagegen, soweit sie nacheinander geltend gemacht wurden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 4 W 74/11 -, juris Rn. 10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. August 2010 - I-24 W 9/10 -, juris Rn. 24; weitere Nachweise bei OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 15 U 2407/16 -, juris Rn. 11).
  • KG, 02.03.2018 - 26 W 62/17

    Streitwertfestsetzung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wertberechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2023 - 10 W 19/23
    11;OLG München, Beschluss vom 13.12.2016 - 15 U 2407/16 -, juris Rn. 16; KG Beschluss vom 02.03.2018 - 26 W 62/17 -, juris Rn. 7; OLG Dresden, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 8 W 24/19 -, juris Rn. 10; Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 3 ZPO Rn. 8; Jaspersen in: BeckOK, ZPO, 44. Edition, Stand 1.3.2022, § 104 ZPO Rn. 26; Kroiß NJW 2019, 407, 409).
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