Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 16.06.2008 - 1 Ss 187/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Burhoff online
Mobiltelefon, Benutzung, Begriff, Verfassungsmäßigkeit
- openjur.de
Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr: Verwendung eines Mobiltelefons unter Benutzung eines Headsets/Earsets
- Justiz Baden-Württemberg
Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr: Verwendung eines Mobiltelefons unter Benutzung eines Headsets/Earsets
- ra-skwar.de
Handybenutzung im Fahrzeug - Bluetooth-Verbindung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfüllung des Tatbestandes des § 23 Abs. 1 Buchst. a Straßenverkehrsordnung (StVO) durch die Verwendung eines in einer Handy-Vorrichtung des Kraftfahrzeugs abgelegten Mobiltelefons unter Benutzung eines Headsets/Earsets; Erfüllung des Tatbestandes des § 23 Abs. 1 Buchst. a ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Mobilfunktelefonnutzung mit Headset - verbotswidrig?
- rabüro.de
Zur Verwendung eines Mobiltelefons am Steuer unter Benutzung eines Headsets/Earsets
- Judicialis
StVO § 23 Abs. 1a
- ra.de
- rechtsanwalt-ebenhoeh.de
Telefonieren im Straßenverkehr unter Benutzung eines Headsets/Earsets
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Mobiltelefon im Straßenverkehr: Telefonieren unter Benutzung eines Headsets/Earsets
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Telefonieren unter Benutzung eines Headsets/Earsets im Straßenverkehr
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Funktelefon - Begriff der Benutzung
- IWW (Kurzinformation)
Verkehrsrecht - Telefonieren mit Head-/Earset und Bluetooth-Verbindung
- IWW (Kurzinformation)
Telefon - Telefonieren mit Head-/Earset und Bluetooth-Verbindung
- IWW (Kurzinformation)
Telefon - Telefonieren mit Head-/Earset und Bluetooth-Verbindung
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Mobiltelefon im Straßenverkehr - Telefonieren unter Benutzung eines Headsets/Earsets
- IWW (Kurzinformation)
Telefonieren mit Head-/Earset und Bluetooth-Verbindung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Headset eines Mobiltelefons darf ans Ohr gedrückt werden!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Andrücken des Headsets keine unerlaubte Handynutzung
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Hand am Handy-Kopfhörer erlaubt?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Im Auto mit Headset telefoniert - Das ist kein verbotenes "Benutzen eines Mobiltelefons" während der Fahrt
- streifler.de (Kurzinformation)
Verkehrsrecht: Mobiltelefon im Straßenverkehr: Telefonieren unter Benutzung eines Headsets/Earsets
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Handyverbot: Autofahrer darf Headset ans Ohr drücken
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Mobiltelefon im Straßenverkehr - Telefonieren unter Benutzung eines Headsets/Earsets
Sonstiges
- beck-blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Sehr geehrter Herr Krumm....die Handyspange!
Verfahrensgang
- AG Heilbronn, 10.12.2007 - 42 OWi 25 Js 30138/07
- OLG Stuttgart, 16.06.2008 - 1 Ss 187/08
Papierfundstellen
- NJW 2008, 3369
- NStZ 2009, 296 (Ls.)
- NZV 2009, 95
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16
Bußgeldbewehrte Handybenutzung durch einen Fahrzeugführer: Halten des …
Im Übrigen entspricht dies auch dem Willen des Verordnungsgebers, wonach die Bestimmung des § 23 Abs. 1a StVO offensichtlich verhindern will, dass der Fahrer in einer Hand einen Gegenstand hält, den er nicht ohne weiteres schnell loslassen kann (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. Juni 2008 - 1 Ss 187/08, NJW 2008, 3369, 3370). - OLG Hamm, 07.07.2015 - 1 RBs 109/15
Benutzung eines In-Ohr-Headsets unterfällt nicht der Bußgeldvorschrift über die …
Deshalb muss unter Benutzung eines Mobiltelefons auch die Wahrnehmung der von neuartigen Geräten zur Verfügung gestellten zahlreichen Möglichkeiten als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten (Organisationsfunktion, Diktier-, Kamera- und Spielefunktion) verstanden werden, weil diese Auslegung vom Wortlaut der Bestimmung gedeckt ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.06.2008 - 1 Ss 187/08, NZV 2009, 95, m.w.N.).Die Benutzung eines Inohr-Headsets ist nicht mit der Aufnahme oder dem Halten des Hörers eines Autotelefons gleich zu setzen, weil das Inohr-Headset grundsätzlich nicht mit der Hand gehalten werden muss, sondern eine eigenständige Befestigung am Kopf des Fahrers besitzt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.06.2008 - 1 Ss 187/08, NZV 2009, 95, m.w.N.).
Die Bestimmung des § 23 Abs. 1a StVO will offensichtlich verhindern, dass der Fahrer in einer Hand einen Gegenstand hält, den er nicht ohne weiteres schnell loslassen kann (vgl. OLG Hamm, NJW 2006, 2870; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.06.2008 - 1 Ss 187/08, NZV 2009, 95, m.w.N.).
Die Umdefinition der "Teilfunktionen" eines Mobil- oder Autotelefons als Gesamtanlage ist wegen der im Sanktionsrecht notwendigen Tatbestandsbestimmtheit nicht zulässig (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.06.2008 - 1 Ss 187/08, NZV 2009, 95, m.w.N.).
- OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09
Musik hören mit dem Mobiltelefon ist auch verboten
Die Vorschrift soll gewährleisten, dass der Fahrzeugführer während der Benutzung des Mobiltelefons beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat (vgl. OLG Stuttgart NJW 2008, 3369 f.).
- OLG Hamm, 26.09.2019 - 4 RBs 307/19
Ordnungswidrige Handnutzung bei bloßem Wegdrücken
Vor dem Hintergrund dieser Grundsätze ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung ebenfalls anerkannt, dass das reine Halten eines Mobiltelefons bei Verwendung einer Freisprecheinrichtung dann nicht § 23 Abs. 1a StVO unterfällt, wenn über das Telefonieren hinaus keine weitere Funktion des Gerätes genutzt wird (zu vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.4.2016 - 4 Ss 212/16-, MMR 2017, 195; OLG Bamberg, Beschluss vom 05.11.2007 - 3 Ss OWi 744/07-, NZV 2008, 212; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.06.2008 - 1 Ss 187/08 - NJW 2008, 3369 (für die Verwendung eines sog. "bluetooth-headsets"); zit. jeweils nach beck-online). - OLG Köln, 18.02.2009 - 83 Ss OWi 11/09
Verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt
Die Vorschrift soll gewährleisten, dass der Fahrzeugführer während der Benutzung des Mobiltelefons beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat (vgl. OLG Stuttgart NJW 2008, 3369 f.). - OLG Köln, 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09
Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde im strafrechtlichen …
Die Vorschrift soll gewährleisten, dass der Fahrzeugführer während der Benutzung des Mobiltelefons beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat (vgl. OLG Stuttgart NJW 2008, 3369 f.).