Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.07.2018 - 8 W 428/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,26366
OLG Stuttgart, 16.07.2018 - 8 W 428/15 (https://dejure.org/2018,26366)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.07.2018 - 8 W 428/15 (https://dejure.org/2018,26366)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Juli 2018 - 8 W 428/15 (https://dejure.org/2018,26366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,26366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Vereinsregisters; Zulässigkeit einer Tagesmitgliedschaft in einem Verein

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 382 Abs 4 FamFG, § 40 BGB, Art 9 GG
    Vereinsregister: Zwischenverfügung zur Beseitigung eines Eintragungshindernisses; Zulässigkeit einer Tagesmitgliedschaft

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Tagesmitgliedschaft im Verein unter Ausschluss von Stimmrechten rechtlich nicht zu beanstanden

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 1387
  • NZG 2018, 1264
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86

    Bahá'í

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2018 - 8 W 428/15
    Die Vereinsautonomie (Art. 9 GG) ist untrennbar verbunden mit den Grundsätzen der Selbständigkeit und einer wenigstens im Kern auf eine Meinungsbildung sowohl der Vereinsgründer wie auch der jeweils aktuellen Mitgliederschaft zurückzuführenden Selbstverwaltung des bestehenden Vereins (BVerfG NJW 1991, 2623; Stöber/Otto, Handbuch zum Vereinsrecht, 11. Auflage 2016, Rdnr. 3).
  • BGH, 21.01.1991 - II ZR 144/90

    Abschluß und Lösung des Anstellungsvertrages mit einem Vorstandsmitglied im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2018 - 8 W 428/15
    Richtig ist allerdings, dass der Verein als Ur- beziehungsweise Grundform aller privatrechtlichen Körperschaften (vgl. BGH NJW 1991, 1727; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 20. Auflage 2016, Rdnr. 1) sich durch eine körperschaftliche Organisation auszeichnet, die vorliegt, wenn die sich zusammenschließenden Einzelpersonen künftig als eine Einheit auftreten wollen, die Organisation einen Gesamtnamen führt, durch einen Vorstand vertreten wird und ihren Willen grundsätzlich durch Beschlussfassung ihrer Angehörigen mit Stimmenmehrheit äußert (Sauter/Schweyer/Waldner, a.a.O., Rdnr. 1), wobei es zum Wesen des Vereines gehört, dass ein Wechsel im Mitgliederbestand stattfinden kann.
  • KG, 12.03.1962 - 1 W 76/62
    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2018 - 8 W 428/15
    Die Satzung (und nur diese) kann jedoch die Mitgliedsrechte und -pflichten differenzieren, also verschiedene Mitgliedergruppen mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten bilden, wobei aber die unterschiedliche Behandlung der Mitglieder auf einem sachlichen Grund beruhen muss und die Regelungen eindeutig formuliert werden müssen (vgl. KG NJW 1962, 1917; Stöber/Otto, a.a.O., Rdnr. 204; Reichert/Wagner, a.a.O., Kapitel 2, Rdnr. 691 ff.).
  • OLG Frankfurt, 22.05.1996 - 20 W 96/94
    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2018 - 8 W 428/15
    Das Recht auf Teilnahme an der Mitgliederversammlung und zur Mitwirkung bei der Antragstellung gemäß § 37 BGB ist für alle Mitglieder unabdingbar (OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 482; Palandt/Ellenberger, Bürgerliches Gesetzbuch, 77. Auflage 2018, § 38 BGB, Rdnr. 2 m.w.N.; Arnold in: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, a.a.O., § 38 BGB, Rdnr. 9).
  • OLG Karlsruhe, 30.08.2011 - 14 Wx 51/11

    Wirtschaftlicher Verein: Fortführung eines der Öffentlichkeit gegen Entgelt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2018 - 8 W 428/15
    Das mit dem Fall befasste Oberlandesgericht Karlsruhe (MDR 2012, 173) hat festgestellt, dass eine solche "Tagesmitgliedschaft" letztlich einer bloßen Eintrittspreisregelung für solche Besucher gleichkommt, die nicht Vereinsmitglieder sind, wobei der Senat auch ausführte, die "Tagesmitgliedschaft" werfe zahlreiche Fragen auf, weil diese Tagesmitglieder die wesentlichen Funktionen eines Vereinsmitglieds überhaupt nicht wahrnehmen könnten.
  • BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22

    "Tax Law Clinic" verstößt gegen § 5 StBerG

    Eine inhaltliche Änderung der Anmeldung, die sich nicht auf eine bloße Ergänzung der andernfalls unvollständigen Anmeldung beschränkt, sondern mit der in der Sache eine inhaltlich andere Anmeldung darstellt und eine Neuanmeldung voraussetzt, kann dagegen nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2021 - II ZB 25/17, ZIP 2021, 1488 Rn. 11; OLG Düsseldorf, FamRZ 2018, 64, 65; OLG Stuttgart, NZG 2018, 1264, 1265; Beschluss vom 12. Mai 2020 - 8 W 146/20, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, NZG 2019, 151, 152; BeckOK FamFG/Otto, Stand 1.10.2022, § 382 Rn. 60; Harders in Bumiller/Schwamb/Harders, FamFG, 13. Aufl., § 382 Rn. 16; Krafka, Registerrecht, 11. Aufl., Rn. 116a).
  • BGH, 19.09.2023 - II ZB 15/22

    Eintragung einer Vereinigung von Sparkassen in das Handelsregister

    Liegt aus Sicht des Registergerichts dagegen ein unbehebbares Hindernis vor, kann der mit einer Zwischenverfügung verfolgte Zweck nicht erreicht werden und der Eintragungsantrag muss durch Beschluss nach § 382 Abs. 3 FamFG abgelehnt werden (OLG Stuttgart, NZG 2018, 1264, 1265; OLG Düsseldorf, NZG 2019, 151, 152; KG, ZIP 2021, 2486; Sternal/Eickelberg, FamFG, 21. Aufl., § 382 Rn. 29; Harders in Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 13. Aufl., § 382 Rn. 16; MünchKommFamFG/Krafka, 3. Aufl., § 382 Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2021 - 3 Wx 67/20

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung in einer Vereinsregistersache Bitte um

    Das schließt den Erlass einer Zwischenverfügung aus (vgl. auch OLG Stuttgart, NZG 2018, 1264 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2020 - 8 W 146/20

    Zwischenverfügung eines Registergerichts bezüglich der Unterscheidbarkeit einer

    Die inhaltliche Abänderung einer Anmeldung bzw. die Vornahme einer inhaltlich anderen Anmeldung kann dagegen nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein (OLG Oldenburg FGPrax 2016, 218; OLG Zweibrücken Rpfleger 2012, 547; OLG Frankfurt NJW-RR 2015, 727; OLG Stuttgart NZG 2018, 1264; OLG Frankfurt FGPrax 2018, 1264; Krafka, Registerrecht, 11. Aufl. 2019, Seite 70-72, Rn. 166 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht