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OLG Stuttgart, 16.11.2018 - 1 Rb 25 Ss 1157/18 |
Zitiervorschläge
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. November 2018 - 1 Rb 25 Ss 1157/18 (https://dejure.org/2018,42404)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Geldbuße, Bemessung, Benutzung eines elektronischen Geräts
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Bußgeldverfahren wegen Benutzens elektronischer Geräte im Straßenverkehr: Tatbestandsmäßiges Handeln bei Heranfahren und Halten an einer Lichtzeichenanlage und Bedienen eines auf dem Schoß liegenden Notebooks; Verbot der Doppelverwertung bei der Bußgeldbemessung im ...
- verkehrslexikon.de
Nutzung eines elektronischen Geräts und Doppelverwertungsverbot
- IWW
- landesrecht-bw.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Handy: Der Laptop auf dem Schoss
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 03.01.2019 - 2 Rb 24 Ss 1269/18
Verkehrsordnungswidrigkeit: Verkehrswidrige Handy-Benutzung durch bloßes Halten …
Auch der 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 16. November 2018 (Aktenzeichen: 1 Rb 25 Ss 1157/18) im Rahmen der Entscheidung über ein Doppelverwertungsverbot aus der zitierten Passage des Bußgeldkataloges bereits zu Recht den Schluss gezogen, dass die (rechtswidrige) Benutzung eines elektronischen Gerätes beim Führen eines (Kraft-)Fahrzeugs für den Tatbestand des § 23 Abs. 1 a StVO konstitutiv und deshalb durch das Doppelverwertungsverbot vom Bußgeldbemessungsakt ausgeschlossen ist. - OLG Frankfurt, 29.09.2022 - 3 Ss OWi 1048/22
Rotlichtverstoß mit SUV rechtfertigt allein keine erhöhte Geldbuße
Sind hingegen außergewöhnliche, besondere Umstände hinsichtlich der Tatausführung und der Person des Täters nicht gegeben, darf nicht abgewichen werden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. November 2018 - 1 Rb 25 Ss 1157/18, zit. n. juris;… Göhler § 17 OWiG, Rn. 31;… BeckOK- Sackreuter § 17 OWiG, Rn. 111;… KK- Mitsch § 17 OWiG, Rn. 103; Janiszewski , NJW 1989, 3116).