Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.11.2018 - 8 W 218/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,41649
OLG Stuttgart, 16.11.2018 - 8 W 218/17 (https://dejure.org/2018,41649)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.11.2018 - 8 W 218/17 (https://dejure.org/2018,41649)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. November 2018 - 8 W 218/17 (https://dejure.org/2018,41649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,41649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 88, 139; GBO §§ 22 Abs. 1, 29 Abs. 1
    Löschung eines Pfändungsvermerks im Grundbuchberichtigungsverfahren bei wg. Rückschlagsperre unwirksamer Pfändung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Voraussetzungen der Löschung eines von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfassten Rechts

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO §§ 88, 139; GBO § 22 Abs 1, § 29 Abs 1
    Grundbuchliche Voraussetzungen der Löschung eines von insolvenzrechtlicher Rückschlagsperre erfassten Pfändungsvermerks

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 88 InsO, § 139 InsO, § 22 Abs 1 GBO, § 29 Abs 1 GBO, § 829 ZPO
    Voraussetzungen der Löschung eines von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfassten Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Pfändung eines Miterbenanteils in der Insolvenz des Erben

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Voraussetzungen der Löschung eines von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfassten Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Löschung eines von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfassten Rechts

  • Jurion (Kurzinformation)

    Löschung eines von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfassten Rechts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 926
  • NZI 2019, 220
  • FGPrax 2019, 69
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.2012 - V ZB 219/11

    Grundbuchverfahren: Löschungsvoraussetzung für eine von der insolvenzrechtlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2018 - 8 W 218/17
    Das Grundbuch ist vielmehr auch dann zu berichtigen, wenn seine Unrichtigkeit im Sinne von § 22 GBO nachgewiesen wird (BGH NJW 2012, 3574, nachgehend zu OLG Stuttgart/Senat ZIP 2011, 1876).

    Denn in diesem Fall wäre offenkundig, dass die Sicherheit im letzten Monat vor dem Eingang des Eröffnungsantrages oder nach diesem Antrag erlangt worden wäre (vgl. BGH NJW 2012, 3574 [im Falle einer Zwangssicherungshypothek]).

    Der Rechtspfleger des Amtsgerichts weist auch zutreffend darauf hin, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht Aufgabe des Insolvenzgerichts, sondern des über die Anfechtungsklage entscheidenden Prozessgerichts ist, den maßgeblichen Antrag zu bestimmen (BGH NJW 2012, 3574, zugleich mit Hinweis darauf, dass in der Kommentarliteratur dabei wiederum eine begrenzte Bindung des Prozessgerichts an die Rechtsauffassung des Insolvenzgerichts angenommen wird, wenn der Eröffnungsbeschluss auf den zugrunde liegenden Antrag Bezug nimmt und vor diesem keine weiteren Anträge gestellt wurden).

    Nichts anderes kommt nach dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die insolvenzrechtliche Rückschlagsperre in Betracht, weil diese der Insolvenzanfechtung sachlich zuzuordnen ist (BGH NJW 2012, 3574).

  • OLG Hamm, 21.08.2013 - 15 W 392/12

    Anforderungen an den Nachweis der fristgerechten Eintragung eines von der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2018 - 8 W 218/17
    Geschieht dies wie im vorliegenden Fall, dann erfasst die Urkundswirkung des Eröffnungsbeschlusses auch diese Angabe (vgl. Sternal, Anmerkung zur Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 14.08.2014 [Az. 34 Wx 328/14], NZI 2014, 927; anderer Ansicht: OLG München NZI 2014, 927 sowie OLG Hamm ZInsO 2014, 150).

    Die Frage, ob das im Insolvenzeröffnungsbeschluss genannte Datum der Antragstellung im Grundbuchverfahren herangezogen werden kann, hat grundsätzliche Bedeutung und wird in den zitierten Entscheidungen des OLG Hamm (ZInsO 2014, 150) und des OLG München (ZInsO 2014, 1952) anders beantwortet als vorliegend vom Senat.

  • OLG München, 14.08.2014 - 34 Wx 328/14

    Grundbuchberichtigung: Nachweis des für die insolvenzrechtliche Rückschlagsperre

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2018 - 8 W 218/17
    Geschieht dies wie im vorliegenden Fall, dann erfasst die Urkundswirkung des Eröffnungsbeschlusses auch diese Angabe (vgl. Sternal, Anmerkung zur Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 14.08.2014 [Az. 34 Wx 328/14], NZI 2014, 927; anderer Ansicht: OLG München NZI 2014, 927 sowie OLG Hamm ZInsO 2014, 150).

    Die Frage, ob das im Insolvenzeröffnungsbeschluss genannte Datum der Antragstellung im Grundbuchverfahren herangezogen werden kann, hat grundsätzliche Bedeutung und wird in den zitierten Entscheidungen des OLG Hamm (ZInsO 2014, 150) und des OLG München (ZInsO 2014, 1952) anders beantwortet als vorliegend vom Senat.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht