Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 16.11.2018 - 8 W 218/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Deutsches Notarinstitut
InsO §§ 88, 139; GBO §§ 22 Abs. 1, 29 Abs. 1
Löschung eines Pfändungsvermerks im Grundbuchberichtigungsverfahren bei wg. Rückschlagsperre unwirksamer Pfändung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Voraussetzungen der Löschung eines von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfassten Rechts
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
InsO §§ 88, 139; GBO § 22 Abs 1, § 29 Abs 1
Grundbuchliche Voraussetzungen der Löschung eines von insolvenzrechtlicher Rückschlagsperre erfassten Pfändungsvermerks - Justiz Baden-Württemberg
§ 88 InsO, § 139 InsO, § 22 Abs 1 GBO, § 29 Abs 1 GBO, § 829 ZPO
Voraussetzungen der Löschung eines von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfassten Rechts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit der Pfändung eines Miterbenanteils in der Insolvenz des Erben
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Voraussetzungen der Löschung eines von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfassten Rechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Löschung eines von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfassten Rechts
- Jurion (Kurzinformation)
Löschung eines von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfassten Rechts
Verfahrensgang
- AG Ravensburg, 02.05.2017 - RAV 004 GRG 26/17 GB 334
- AG Ravensburg, 02.05.2017 - RAV 004 GRG 26/20
- OLG Stuttgart, 16.11.2018 - 8 W 218/17
Papierfundstellen
- ZIP 2019, 926
- NZI 2019, 220
- FGPrax 2019, 69
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.07.2012 - V ZB 219/11
Grundbuchverfahren: Löschungsvoraussetzung für eine von der insolvenzrechtlichen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2018 - 8 W 218/17
Das Grundbuch ist vielmehr auch dann zu berichtigen, wenn seine Unrichtigkeit im Sinne von § 22 GBO nachgewiesen wird (BGH NJW 2012, 3574, nachgehend zu OLG Stuttgart/Senat ZIP 2011, 1876).Denn in diesem Fall wäre offenkundig, dass die Sicherheit im letzten Monat vor dem Eingang des Eröffnungsantrages oder nach diesem Antrag erlangt worden wäre (vgl. BGH NJW 2012, 3574 [im Falle einer Zwangssicherungshypothek]).
Der Rechtspfleger des Amtsgerichts weist auch zutreffend darauf hin, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht Aufgabe des Insolvenzgerichts, sondern des über die Anfechtungsklage entscheidenden Prozessgerichts ist, den maßgeblichen Antrag zu bestimmen (BGH NJW 2012, 3574, zugleich mit Hinweis darauf, dass in der Kommentarliteratur dabei wiederum eine begrenzte Bindung des Prozessgerichts an die Rechtsauffassung des Insolvenzgerichts angenommen wird, wenn der Eröffnungsbeschluss auf den zugrunde liegenden Antrag Bezug nimmt und vor diesem keine weiteren Anträge gestellt wurden).
Nichts anderes kommt nach dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die insolvenzrechtliche Rückschlagsperre in Betracht, weil diese der Insolvenzanfechtung sachlich zuzuordnen ist (BGH NJW 2012, 3574).
- OLG Hamm, 21.08.2013 - 15 W 392/12
Anforderungen an den Nachweis der fristgerechten Eintragung eines von der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2018 - 8 W 218/17
Geschieht dies wie im vorliegenden Fall, dann erfasst die Urkundswirkung des Eröffnungsbeschlusses auch diese Angabe (vgl. Sternal, Anmerkung zur Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 14.08.2014 [Az. 34 Wx 328/14], NZI 2014, 927; anderer Ansicht: OLG München NZI 2014, 927 sowie OLG Hamm ZInsO 2014, 150).Die Frage, ob das im Insolvenzeröffnungsbeschluss genannte Datum der Antragstellung im Grundbuchverfahren herangezogen werden kann, hat grundsätzliche Bedeutung und wird in den zitierten Entscheidungen des OLG Hamm (ZInsO 2014, 150) und des OLG München (ZInsO 2014, 1952) anders beantwortet als vorliegend vom Senat.
- OLG München, 14.08.2014 - 34 Wx 328/14
Grundbuchberichtigung: Nachweis des für die insolvenzrechtliche Rückschlagsperre …
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2018 - 8 W 218/17
Geschieht dies wie im vorliegenden Fall, dann erfasst die Urkundswirkung des Eröffnungsbeschlusses auch diese Angabe (vgl. Sternal, Anmerkung zur Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 14.08.2014 [Az. 34 Wx 328/14], NZI 2014, 927; anderer Ansicht: OLG München NZI 2014, 927 sowie OLG Hamm ZInsO 2014, 150).Die Frage, ob das im Insolvenzeröffnungsbeschluss genannte Datum der Antragstellung im Grundbuchverfahren herangezogen werden kann, hat grundsätzliche Bedeutung und wird in den zitierten Entscheidungen des OLG Hamm (ZInsO 2014, 150) und des OLG München (ZInsO 2014, 1952) anders beantwortet als vorliegend vom Senat.