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   OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 136/08   

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https://dejure.org/2008,14503
OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 136/08 (https://dejure.org/2008,14503)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.12.2008 - 12 U 136/08 (https://dejure.org/2008,14503)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 12 U 136/08 (https://dejure.org/2008,14503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Garantievertrag: Auslegung des Vertrages und Bestimmung der Höhe einer angemessenen Vergütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit und Auslegung einer Garantie hinsichtlich der Wahrnehmung und Vergütung einer Tätigkeit im Beirat einer GmbH

  • Judicialis

    GmbHG § 30; ; GmbHG § ... 52; ; GmbHG § 52 Abs. 1; ; GmbHG § 64; ; AktG §§ 113 f.; ; AktG § 114; ; AktG § 405; ; BRAO § 3 Abs. 3; ; BRAO §§ 45 ff.; ; BRAO § 45 Abs. 1 Nr. 4; ; BRAO § 46; ; BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 139; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 315 Abs. 3; ; BGB § 626; ; BGB § 628 Abs. 2; ; ZPO § 256; ; ZPO § 256 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 4; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; UStG § 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit und Auslegung einer Garantie hinsichtlich der Wahrnehmung und Vergütung einer Tätigkeit im Beirat einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.04.2007 - II ZR 325/05

    Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats wegen Ausschlusses des Stimmrechts eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 136/08
    Ein Vertrag mit einem Aufsichtsratsmitglied unterliegt dann den Maßstäben des § 113 AktG, wenn dieser keine eindeutigen Feststellungen darüber ermöglicht, ob die nach dem Vertrag zu vergütenden Leistungen außer- oder innerhalb des organschaftlichen Pflichtenkreises des Aufsichtsratsmitglieds liegen und ob der Vertrag nicht verdeckte Sonderzuwendungen einschließt (BGH NJW-RR 2007, 1483 Tz. 15).

    MwSt. für den Beiratsvorsitz und für Tätigkeiten im Rahmen des operativen Geschäfts geschuldet waren (vgl. zum anwaltlichen Beratungsvertrag mit einem Aufsichtsratsmitglied auch BGH NJW-RR 2007, 1483).

  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 136/08
    Es genügt in diesen Fällen grundsätzlich schon die bloße Möglichkeit, dass das inzidenter ohnehin zu klärende Rechtsverhältnis zwischen den Parteien noch über den gegenwärtigen Streitstand hinaus Bedeutung hat oder gewinnen kann (BGH NJW 1977, 1637; vgl. auch BGH NJW 1993, 2609).
  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 114/92

    Steuerbegünstigte Kreditaufnahme durch Kommanditisten - Rechtsschutzbedürfnis bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 136/08
    Es genügt in diesen Fällen grundsätzlich schon die bloße Möglichkeit, dass das inzidenter ohnehin zu klärende Rechtsverhältnis zwischen den Parteien noch über den gegenwärtigen Streitstand hinaus Bedeutung hat oder gewinnen kann (BGH NJW 1977, 1637; vgl. auch BGH NJW 1993, 2609).
  • BGH, 11.10.2005 - XI ZR 395/04

    Umtauschfrist für Pfennig- und DM-Briefmarken wirksam

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 136/08
    Maßstab ist, was die Parteien bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den nicht geregelten Fall bedacht hätten (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NJW 2006, 54 Tz. 25. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 29.11.2006 - 1 U 44/06

    Bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch für Rechtsanwaltshonorar wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 136/08
    Es muss zu besorgen sein, dass die Weisungs- und Richtlinienkompetenz des Arbeitgebers des Zweitberufs in die ausgeübte anwaltliche Tätigkeit hineinwirkt (vgl. BVerfG NJW 2002, 503; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 1003).
  • BGH, 22.11.2007 - VII ZR 83/05

    Umsatzsteuerpflicht der nach freier Kündigung eines Bauvertrages zu zahlenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 136/08
    Daher schuldet der Beklagte keine Umsatzsteuer (vgl. für § 649 S. 2 BGB BGH NJW 2008, 1522).
  • BGH, 20.11.2006 - II ZR 279/05

    Wirksamkeit eines Beratungsvertrages mit einem Unternehmen, an dem ein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 136/08
    Die Vorschrift des § 113 AktG will sicherstellen, dass die Hauptversammlung über die Höhe der Aufsichtsratsvergütung befindet und weder die Aufsichtsratsmitglieder selbst ihre Vergütung festsetzen können, noch dass der Vorstand mit dieser Aufgabe befasst wird und so in die Lage kommt, über die Vergütung derjenigen zu entscheiden, die ihn kontrollieren sollen (BGH NJW 2007, 298 Tz. 9).
  • BVerfG, 05.11.2001 - 1 BvR 1523/00

    Keine Interessenkollision bei einem Rechtsanwalt, der als Justitiar eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 136/08
    Es muss zu besorgen sein, dass die Weisungs- und Richtlinienkompetenz des Arbeitgebers des Zweitberufs in die ausgeübte anwaltliche Tätigkeit hineinwirkt (vgl. BVerfG NJW 2002, 503; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 1003).
  • LG Köln, 12.01.2012 - 91 O 77/11

    Erfolgsaussichten der Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses durch einen

    Nach dem Sinn und Zweck der die Berufsfreiheit einschränkenden Regelung ist ein Tätigkeitsverbot erst dann gerechtfertigt, wenn die Gefahr besteht, dass Weisungen und Richtlinien des Vertragspartners, denen der Anwalt in seinem Zweitberuf unterworfen ist, in die anwaltliche Tätigkeit hineinwirken und mit der anwaltlichen Unabhängigkeit und Bindungsfreiheit kollidieren (vgl. BVerfG NJW 2002, 503; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 1003; OLG Stuttgart, Urteil vom 16.12.2008 - 12 U 136/08 - juris Rn 86).
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