Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.01.2011 - 13 U 211/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17838
OLG Stuttgart, 17.01.2011 - 13 U 211/10 (https://dejure.org/2011,17838)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.01.2011 - 13 U 211/10 (https://dejure.org/2011,17838)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Januar 2011 - 13 U 211/10 (https://dejure.org/2011,17838)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,17838) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Sicherungseigentümers bei Beeinträchtigung des vorrangigen Vermieterpfandrechts durch die Verwertung der übereigneten Sache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung des Sicherungseigentümers bei Beeinträchtigung des vorrangigen Vermieterpfandrechts durch die Verwertung der übereigneten Sache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrssicherungspflicht zum Schutz eines Vermieterpfandrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 15.12.1927 - VI 209/27

    Welche Rechte stehen dem Vermieter nach Ablauf der Ausschlußfrist des § 561 Abs.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2011 - 13 U 211/10
    a) Dass dem Vermieter oder Verpächter, der durch widerrechtliche Entfernung eingebrachter Sachen vom Grundstück sein Pfandrecht verloren hat, ein Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung zustehen kann, entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. RGZ 119, 265, 267; BGH, WM 1965, 701, 704; vgl. auch Palandt/Sprau, BGB, 70. Aufl., § 823 Rn. 12).

    Sie hatte (durch die für sie handelnden Personen) angesichts der zumindest zweifelhaften Rechtslage und nicht zuletzt in ihrer Eigenschaft als Kreditinstitut die Pflicht, die bestehende rechtliche Lage mit nach den Umständen zu erwartender Sorgfalt zu prüfen (vgl. RGZ 119, 265, 268).

    bb) Die Frage, ob die Klägerin im Rechtsstreit vor dem Landgericht Tübingen (3 O 44/07) durch den Abschluss des Vergleichs auf ihr etwa gegen die Fa. M. zustehende Ansprüche verzichtet hat, kann im vorliegenden Rechtsstreit - ebenso wie es für den Einwand der Fall wäre, die Klägerin habe die Monatsfrist nach § 562 b Abs. 2 S. 2 BGB verstreichen lassen (vgl. dazu RGZ 119, 265, 267; BGH, WM 1965, 701, 704) - allenfalls unter dem Gesichtspunkt des § 254 Abs. 2 S. 1 BGB, nicht aber für die Frage Bedeutung erlangen, ob der Klägerin durch das Verhalten der Beklagten ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist.

  • BGH, 31.05.1965 - VIII ZR 302/63

    Wirksame Entstehung eines Verpächterpfandrechts - Anwendbarkeit des faktischen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2011 - 13 U 211/10
    a) Dass dem Vermieter oder Verpächter, der durch widerrechtliche Entfernung eingebrachter Sachen vom Grundstück sein Pfandrecht verloren hat, ein Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung zustehen kann, entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. RGZ 119, 265, 267; BGH, WM 1965, 701, 704; vgl. auch Palandt/Sprau, BGB, 70. Aufl., § 823 Rn. 12).

    bb) Die Frage, ob die Klägerin im Rechtsstreit vor dem Landgericht Tübingen (3 O 44/07) durch den Abschluss des Vergleichs auf ihr etwa gegen die Fa. M. zustehende Ansprüche verzichtet hat, kann im vorliegenden Rechtsstreit - ebenso wie es für den Einwand der Fall wäre, die Klägerin habe die Monatsfrist nach § 562 b Abs. 2 S. 2 BGB verstreichen lassen (vgl. dazu RGZ 119, 265, 267; BGH, WM 1965, 701, 704) - allenfalls unter dem Gesichtspunkt des § 254 Abs. 2 S. 1 BGB, nicht aber für die Frage Bedeutung erlangen, ob der Klägerin durch das Verhalten der Beklagten ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist.

  • BGH, 06.11.1990 - VI ZR 99/90

    Schadensersatzanspruch des Grundpfandgläubigers wegen Entfernung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2011 - 13 U 211/10
    Die dementsprechende Auffassung des Landgerichts steht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1991, 695, 696), der der Senat folgt.

    Denn der Vergleichsabschluss führte selbst dann nicht zum Entfallen von Schadensersatzansprüchen dem Grunde nach, wenn in ihm eine Zustimmung der Klägerin im Hinblick auf ihr Vermieterpfandrecht zu der Veräußerung an die Fa. M. durch den Mieter S. zu sehen wäre; selbst eine solche Zustimmung würde die deliktischen Ansprüche nicht entfallen lassen (vgl. BGH, NJW 1991, 695, 696).

  • BGH, 15.04.1997 - XI ZR 105/96

    Sorgfaltspflichten der Bank bei Hereinnahme eines disparischen Schecks

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2011 - 13 U 211/10
    Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Informationsmöglichkeit auch genutzt wird (vgl. BGHZ 135, 202, 205; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 166 Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht