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   OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 196/15   

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OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 196/15 (https://dejure.org/2017,34613)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.01.2017 - 12 U 196/15 (https://dejure.org/2017,34613)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Januar 2017 - 12 U 196/15 (https://dejure.org/2017,34613)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines mit der Abwicklung eines Lebensversicherungsvertrages beauftragten Rechtsanwalts

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 280 Abs 1 BGB, § 611 BGB, § 675 BGB, § 1 Abs 1 S 2 Nr 1 KredWG, § 32 Abs 1 KredWG
    Anwaltsvertrag: Beratungspflichtverletzung im Zusammenhang der Kündigung eines Versicherungsvertrags und dem "Verkauf" des durch die Kündigung erhaltenen Geldes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines mit der Abwicklung eines Lebensversicherungsvertrages beauftragten Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 675 ; BGB § 280 Abs. 1
    Haftung eines mit der Abwicklung eines Lebensversicherungsvertrages beauftragten Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.12.1988 - VII ZR 129/88

    Zahlungsunfähigkeit des gewillkürten Prozeßstandschafters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 196/15
    Für diese ist zum einen ein schutzwürdiges rechtliches Interesse an der Geltendmachung der Forderung, zum anderen eine Ermächtigung durch den Rechtsinhaber erforderlich (st. Rspr., s. z.B. BGH, NJW 1989, 1932, 1933; Zöller/ Vollkommer , ZPO, 31. Aufl. 2016, vor § 50 Rn. 44 m.w.N.).

    Zwar kann eine Ermächtigung auch konkludent erteilt werden (BGH, NJW 1989, 1932, 1933; Zöller/ Vollkommer , 31. Aufl. 2016, vor § 50 Rn. 45 m.w.N.; vgl. z.B. ebenfalls in einem Fall des § 86 VVG: OLG Köln, NJW-RR 1994, 27, 28), vorliegend jedoch fehlt es klägerseits am Vortrag zur Erteilung einer Ermächtigung gänzlich.

  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 324/97

    Restitutionsansprüche auf der Grundlage von §§ 3 ff des Gesetzes zur Regelung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 196/15
    aa) Die Pflicht des Anwalts, die Interessen seines Auftraggebers nach jeder Richtung umfassend wahrzunehmen und sich so zu verhalten, dass Schädigungen des Mandanten möglichst vermieden werden, besteht auch bei einem beschränkten Mandat in den Grenzen des erteilten Mandats (BGH, VIZ 1998, 571 f.).

    Im Übrigen muss der Rechtsanwalt generell - auch bei einem eingeschränkten Mandat - vor Gefahren auch außerhalb des beschränkten Mandatsgegenstands warnen, die ihm bekannt oder für ihn offenkundig sind oder sich ihm bei ordnungsgemäßer Bearbeitung aufdrängen müssen, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass sich der Mandant der ihm drohenden Nachteile nicht bewusst ist (BGH, VIZ 1998, 571, 572; BGH, NJW-RR 2012, 305, 306; Vill, in: Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Aufl. 2015, Rn. 553; Hippeli , jurisPR-HaGesR 5/2015, Anm. 6 lit. C).

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 196/15
    Die den Mandanten treffende Beweislast kann durch den Beweis des ersten Anscheins erleichtert werden, wenn bei pflichtgemäßer Beratung nur eine einzige verständige Entschließung ernsthaft denkbar gewesen wäre (st. Rspr. im Anwaltshaftungsrecht, grundlegend BGH NJW 1993, 3259, 3260; s. auch G. Fischer , in: Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Aufl. 2015, Rn. 1114 ff. m.w.N.) während ein Anscheinsbeweis ausscheidet, wenn mehrere Handlungsweisen des Mandanten mit verschiedenen Vor- und Nachteilen ernsthaft in Betracht gekommen wären (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 1210, 1212).
  • KG, 04.02.1972 - 1 W 450/71
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 196/15
    Denn der Klageabweisungsantrag des Beklagten ist entweder so zu verstehen, dass er zwar die Abtretung anzunehmen bereit wäre, die dafür verlangte Gegenleistung (Zahlung) aber nicht anbietet oder aber mit der Ablehnung der mit dem Klageantrag begehrten Zahlung zugleich die Annahme der ihm geschuldeten Abtretung ablehnt (vgl. KG Berlin, NJW 1972, 2052).
  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 196/15
    Grundsätzlich hat der Mandant, hier also der Kläger, den haftungsausfüllenden Ursachenzusammenhang als Voraussetzung des Schadensersatzanspruchs nach dem Maßstab des § 287 ZPO darzulegen und zu beweisen (st. Rspr., vgl. nur BGH, NJW-RR 2006, 923, 925).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 196/15
    Die den Mandanten treffende Beweislast kann durch den Beweis des ersten Anscheins erleichtert werden, wenn bei pflichtgemäßer Beratung nur eine einzige verständige Entschließung ernsthaft denkbar gewesen wäre (st. Rspr. im Anwaltshaftungsrecht, grundlegend BGH NJW 1993, 3259, 3260; s. auch G. Fischer , in: Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Aufl. 2015, Rn. 1114 ff. m.w.N.) während ein Anscheinsbeweis ausscheidet, wenn mehrere Handlungsweisen des Mandanten mit verschiedenen Vor- und Nachteilen ernsthaft in Betracht gekommen wären (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 1210, 1212).
  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 159/09

    Gerichtsstand für Verbrauchersachen nach dem LugÜ: Anspruch aus einem Vertrag;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 196/15
    Sinn und Zweck von § 32 KWG ist es, dass nur Unternehmen Bankgeschäfte betreiben, die personell und finanziell die Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung bieten (BGH, ZIP 2010, 2264, 2268).
  • OLG München, 30.10.2013 - 20 U 1699/13

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 196/15
    Insoweit genügt es, wenn sich ein ausländischer Anbieter - auch vom Ausland aus - zielgerichtet an den deutschen Markt wendet, um im Inland wiederholt geschäftsmäßig Finanzdienstleistungen anzubieten (vgl. OLG München, Urt. v. 30.102.2013, 20 U 1699/13, JURIS Rz. 52).
  • BGH, 29.09.2011 - IX ZR 184/08

    Rechtsanwaltshaftung: Nebenpflicht zur Warnung vor außerhalb eines beschränkten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 196/15
    Im Übrigen muss der Rechtsanwalt generell - auch bei einem eingeschränkten Mandat - vor Gefahren auch außerhalb des beschränkten Mandatsgegenstands warnen, die ihm bekannt oder für ihn offenkundig sind oder sich ihm bei ordnungsgemäßer Bearbeitung aufdrängen müssen, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass sich der Mandant der ihm drohenden Nachteile nicht bewusst ist (BGH, VIZ 1998, 571, 572; BGH, NJW-RR 2012, 305, 306; Vill, in: Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Aufl. 2015, Rn. 553; Hippeli , jurisPR-HaGesR 5/2015, Anm. 6 lit. C).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2012 - 17 U 93/12

    Kapitalanlage: Einbeziehung der Anleger in die Schutzwirkungen eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 196/15
    Bedenken gegen die Wirksamkeit und rechtliche Risiken ergeben sich insbesondere daraus, dass es sich vorliegend um ein nach dem KWG genehmigungspflichtiges Einlagengeschäft gehandelt hat und die S... AG nicht über die erforderliche Genehmigung verfügte (vgl. ähnlich OLG Karlsruhe, NJOZ 2013, 1737, 1740).
  • OLG Köln, 29.06.1993 - 9 U 237/92

    Schadenersatzansprüche; Versicherungsnehmer; Versicherer; Rechtsanwalt; PVV;

  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 141/91

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen anwaltlichen Treuhandgesellschafter

  • BGH, 18.03.2020 - IV ZR 43/19

    Prüfung des Vorliegens einer Tätigkeit als Rechtsanwalt im Rahmen des Eintritts

    c) Die Revisionszulassung ist auch nicht aufgrund einer Divergenz der angefochtenen Entscheidung zu drei Urteilen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15. Dezember 2015 (12 U 100/15) und 17. Januar 2017 (12 U 160/15 und 12 U 196/15) geboten, in denen der Versicherungsnehmer auf Klagen von Kunden jeweils zu Schadensersatz verurteilt worden ist.
  • BGH, 18.03.2020 - IV ZR 52/19

    Klage wegen Ansprüchen aus abgetretenem Recht des Versicherungsnehmers auf

    c) Die Revisionszulassung ist auch nicht aufgrund einer Divergenz der angefochtenen Entscheidung zu drei Urteilen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15. Dezember 2015 (12 U 100/15) und 17. Januar 2017 (12 U 160/15 und 12 U 196/15) geboten, in denen der Versicherungsnehmer auf Klagen von Kunden jeweils zu Schadensersatz verurteilt worden ist.
  • BGH, 27.01.2021 - IV ZR 349/19

    Anspruch auf Leistungen aus abgetretenem Recht des Versicherungsnehmers aus einer

    b) Die Revisionszulassung ist auch nicht aufgrund einer Divergenz der angefochtenen Entscheidung zu drei Urteilen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15. Dezember 2015 (12 U 100/15) und 17. Januar 2017 (12 U 160/15 und 12 U 196/15) geboten, in denen der Versicherungsnehmer auf Klagen von Kunden jeweils zu Schadensersatz verurteilt worden ist.
  • LG Bonn, 25.01.2019 - 1 O 205/18

    Vorfahrtsrecht, Blinker, Vertrauensgrundsatz

    Denn obwohl diese Forderung mit dem Ausgleich der Kosten durch die Rechtsschutzversicherung der Klägerin gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG auf diese übergegangen wäre, kann die Klägerin diese Forderung im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend machen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 17.01.2017 - 12 U 196/15 = juris Rd.68; im Ergebnis auch OLG Koblenz, Urteil vom 26.05.2014 - 12 U 13/12 = juris Rd.18).
  • KG, 19.12.2018 - 26 U 154/17

    Aufklärungspflichten eines Rechtsanwaltes im Zusammenhang mit der Kündigung einer

    Soweit der Kläger demgegenüber auf die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 17.1.2017, 12 U 196/15, verweist (Seite 20 des Schriftsatzes vom 27.11.2017, Bd. II Bl. 96 d.A., Anlage BK 7a), in der dem Kläger gegen den Beklagte zu 2) in einem Parallelprozess Schadensersatzansprüche wegen Nichtaufklärung über den KWG-Verstoß zuerkannt wurden, ist darauf zu verweisen, dass dieser Entscheidung ein erheblich anderer Sachverhalt zu Grunde lag als dem vorliegend streitgegenständlichen.
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