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   OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 84/04   

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OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 84/04 (https://dejure.org/2005,19900)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.02.2005 - 2 U 84/04 (https://dejure.org/2005,19900)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 2 U 84/04 (https://dejure.org/2005,19900)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Stromdurchleitung durch das Netz eines ehemaligen Gebietsmonopolisten: Ablehnung einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle eines geforderten Netznutzungsentgelts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbilligkeit einer Leistungsbestimmung; Billigkeitskontrolle der Tarife von Unternehmen der Daseinsvorsoge; Preiskontrolle von Monopolisten nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen; Vermutung der Erfüllung guter fachlicher Praxis bei Einhaltung der ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 6 U 22/04
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 84/04
    Diese Grundsätze, die auf die besondere Situation des für sein Dasein auf bestimmte Leistungen und Waren angewiesenen Einzelnen Bedacht nehmen, sind wegen der nicht vergleichbaren Interessenlage nicht auf den Streit von zwei Handelsgesellschaften über die Angemessenheit der zwischen ihnen jedenfalls im Ansatz ausgehandelten Preise übertragbar (so auch OLG Karlsruhe Urteil vom 27.10.2004 - 6 U 22/04 - US. 6 = BB 7 = Bl. 538).

    Der Senat schließt sich in maßgeblichen Punkten der Entscheidung des OLG Karlsruhe (U. v. 27.10.2004 - 6 U 22/04) an, welche ihrerseits die Revision zugelassen hat.

  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 84/04
    Der Bestimmungsberechtigte ist, sofern die andere Seite substantiierte Einwendungen erhebt, auch für die Billigkeit der getroffenen Bestimmung grundsätzlich beweisbelastet (BGH NJW 2003, 1449, 1450; 1992, 171, 174; Gehrlein a.a.O. § 315, 13; Gottwald a.a.O. § 315, 53; Rieble a.a.O. § 315, 229; krit. Palandt/Heinrichs a.a.O. § 315, 19); der Gegner kann unter Umständen zur Offenlegung seiner Kalkulation verpflichtet sein (BGH a.a.O. 174; Palandt/Heinrichs a.a.O. 19).

    Zwar ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass die Tarife von Unternehmen, die - im Rahmen eines privatrechtlich ausgestalteten Benutzungsverhältnisses - Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragsteil im Bedarfsfall angewiesen ist, grundsätzlich der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen sind (BGH NJW 1992, 171, 173; Erman/Battes a.a.O. § 315, 2; Hk-BGB/Schulze a.a.O. § 315, 1; abl. Rieble in Staudinger a.a.O. § 315, 48).

  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZR 111/02

    Rückforderung von Leistungen an ein Energieversorgungsunternehmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 84/04
    Der Bestimmungsberechtigte ist, sofern die andere Seite substantiierte Einwendungen erhebt, auch für die Billigkeit der getroffenen Bestimmung grundsätzlich beweisbelastet (BGH NJW 2003, 1449, 1450; 1992, 171, 174; Gehrlein a.a.O. § 315, 13; Gottwald a.a.O. § 315, 53; Rieble a.a.O. § 315, 229; krit. Palandt/Heinrichs a.a.O. § 315, 19); der Gegner kann unter Umständen zur Offenlegung seiner Kalkulation verpflichtet sein (BGH a.a.O. 174; Palandt/Heinrichs a.a.O. 19).

    Zwar mag die Tarifgenehmigung nach dieser Vorschrift für sich keinen allgemeinen Billigkeitsnachweis erbringen (offen gelassen in BGH NJW 2003, 1449, 1450).

  • EuGH, 28.01.1986 - 161/84

    Pronuptia

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 84/04
    Das Vorliegen einer Wettbewerbsstörung könne vor allem dann zweifelhaft erscheinen, wenn sich die Vereinbarung gerade für das Eindringen eines Unternehmens in ein Gebiet als notwendig erweist (EuGH GRUR Ausl. 1966, 586, 587 - Société Technique Minière; vgl. auch allg. EuGH NJW 1986, 1415, 1416 - Pronuptia [Tz. 15 und 27(2)]).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 84/04
    Dabei wird auch nicht der Gehalt der Beweiswirkung des § 314 ZPO überdehnt, indem aus der Nichterwähnung von Vortrag im Tatbestand oder dem Tatbestand gleichkommenden Urteilspassagen geschlussfolgert würde, er sei gar nicht gehalten worden (vgl. hierzu BGHZ 158, 269 = NJW 2004, 1876, 1879).
  • KG, 10.04.2002 - 24 U 65/01

    Überhöhte Strompreise; Darlegung günstigerer Preise von Konkurrenzanbietern;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 84/04
    Ihr kommt jedoch gleichwohl Indizwirkung für die Angemessenheit und Billigkeit der Tarife zu (KG ZNER 2002, 209, 210; m. krit. Anm. Säcker 211).
  • LG Heilbronn, 19.01.2006 - 6 S 16/05

    Gasversorgung: Gerichtliche Billigkeitskontrolle einer Gaspreiserhöhung

    Die von der Beklagten als Anlage BK 9 vorgelegte Entscheidung des OLG Stuttgart vom 17.02.2005 (2 U 84/04) ist dagegen bereits von der Sachverhaltskonstellation nicht vergleichbar, weil dort zwei Handelsunternehmen über die zwischen ihnen ausgehandelten Preise stritten, so dass die Ausführungen zum Verhältnis zwischen § 19 GWB und § 315 BGB auf den vorliegenden Fall nicht passen.
  • LG Karlsruhe, 03.02.2006 - 9 S 300/05

    Gastarife: Möglichkeit der Preiskontrolle

    Ist die Leistung im Vertrag bereits stillschweigend bestimmt, was auch beim Bestehen von Tarifen der Fall ist, ist der Anwendungsbereich des § 315 Abs. 3 BGB nicht eröffnet (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Februar 2005 - 2 U 84/04, RdE 2005, 237 m.w.N.).
  • AG Leer, 06.02.2006 - 7c C 1672/05
    Die von Beklagtenseite vorgelegte Entscheidung des OLG Stuttgart vom 17.12.2005 - Az. 2 U 84/04 - (Bl. 56 d. A.) steht dieser Beurteilung nicht entgegen, da sich die dortige Sachverhaltskonstellation anders darstellt (Streit zweier Handelsunternehmen über ausgehandelte Preise).
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