Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 17.03.2014 - 5 U 126/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen der Zwangsversteigerung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks hinsichtlich einer 20 Jahre lang gestundeten Forderung aus Abwasserbeiträgen
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Erlösbefriedigung öffentlicher Lasten gemäß Rangklasse 3 auch nach kommunalabgabenrechtlicher Stundung der Beiträge
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
Zwangsversteigerung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks: Erlöschen einer aufgrund gestundeter Abwasserbeiträge bestehenden öffentlichen Grundstückslast mit Zuschlag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der Zwangsversteigerung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks hinsichtlich einer 20 Jahre lang gestundeten Forderung aus Abwasserbeiträgen
- rechtsportal.de
KAG BW § 28 Abs. 1 ; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3
Rechtsfolgen der Zwangsversteigerung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks hinsichtlich einer 20 Jahre lang gestundeten Forderung aus Abwasserbeiträgen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Fortbestand des Vollstreckungsprivilegs des § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG bei landwirtschaftlicher Stundung
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Fortbestand des Vollstreckungsprivilegs des § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG bei landwirtschaftlicher Stundung
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 04.07.2013 - 5 O 86/13
- OLG Stuttgart, 17.03.2014 - 5 U 126/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 30.82
Anspruch auf Grundsteuer - Unterbliebene Anmeldung bei Zwangsversteigerung - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2014 - 5 U 126/13
Danach (BVerwG, Urteil vom 07. September 1984 - 8 C 30/82 -, BVerwGE 70, 91, [juris Rn. 15 ff.]) bleiben öffentliche Lasten - dort ein Grundsteueranspruch, ohne dass jedoch die Argumentation maßgeblich darauf bezogen wäre - nur bestehen, wenn sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes zu berücksichtigen sind und tatsächlich berücksichtigt wurden. - BGH, 01.02.2007 - III ZR 159/06
Berechnung von Fristen
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2014 - 5 U 126/13
Fällig sind Ansprüche aber (erst) dann, wenn der Gläubiger die Leistung verlangen kann (BGH WM 2007, 612;… Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 271 Rn. 1).