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   OLG Stuttgart, 17.03.2014 - 5 U 126/13   

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https://dejure.org/2014,21090
OLG Stuttgart, 17.03.2014 - 5 U 126/13 (https://dejure.org/2014,21090)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.03.2014 - 5 U 126/13 (https://dejure.org/2014,21090)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. März 2014 - 5 U 126/13 (https://dejure.org/2014,21090)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Zwangsversteigerung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks hinsichtlich einer 20 Jahre lang gestundeten Forderung aus Abwasserbeiträgen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erlösbefriedigung öffentlicher Lasten gemäß Rangklasse 3 auch nach kommunalabgabenrechtlicher Stundung der Beiträge

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Zwangsversteigerung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks: Erlöschen einer aufgrund gestundeter Abwasserbeiträge bestehenden öffentlichen Grundstückslast mit Zuschlag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Zwangsversteigerung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks hinsichtlich einer 20 Jahre lang gestundeten Forderung aus Abwasserbeiträgen

  • rechtsportal.de

    KAG BW § 28 Abs. 1 ; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3
    Rechtsfolgen der Zwangsversteigerung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks hinsichtlich einer 20 Jahre lang gestundeten Forderung aus Abwasserbeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Fortbestand des Vollstreckungsprivilegs des § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG bei landwirtschaftlicher Stundung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Fortbestand des Vollstreckungsprivilegs des § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG bei landwirtschaftlicher Stundung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 30.82

    Anspruch auf Grundsteuer - Unterbliebene Anmeldung bei Zwangsversteigerung -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2014 - 5 U 126/13
    Danach (BVerwG, Urteil vom 07. September 1984 - 8 C 30/82 -, BVerwGE 70, 91, [juris Rn. 15 ff.]) bleiben öffentliche Lasten - dort ein Grundsteueranspruch, ohne dass jedoch die Argumentation maßgeblich darauf bezogen wäre - nur bestehen, wenn sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes zu berücksichtigen sind und tatsächlich berücksichtigt wurden.
  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 159/06

    Berechnung von Fristen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2014 - 5 U 126/13
    Fällig sind Ansprüche aber (erst) dann, wenn der Gläubiger die Leistung verlangen kann (BGH WM 2007, 612; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 271 Rn. 1).
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