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   OLG Stuttgart, 17.05.2000 - 20 U 68/99   

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OLG Stuttgart, 17.05.2000 - 20 U 68/99 (https://dejure.org/2000,2358)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.05.2000 - 20 U 68/99 (https://dejure.org/2000,2358)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - 20 U 68/99 (https://dejure.org/2000,2358)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 15 Abs. 3; EGBGB § 11 Abs. 1; AktG § 242 Abs. 2 S. 1
    Nichteinhaltung der Formerfordernisse des § 15 Abs. 3 GmbHG bei Beglaubigung bei der GmbH-Geschäftsanteilsübertragung durch kalifornischen notary public

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesellschafter; GmbH; Erfüllungsort; Kaufpreisrückzahlungsanspruch; Rücktritt; Anteilsschein; Kapitalerhöhung; Übergabe von Gesellschaftanteilen; Gerichtsstand; Notary public

  • Wolters Kluwer

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte; Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einer deutschen GmbH ; Gleichwertigkeit der Auslandsbeurkundung mit der deutschen Form; Beachtung des Ortsrechts; Vergleichbarkeit einer kalifornischen Gesellschaftsform mit der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Erfüllungsort und formale Anforderungen bei deutschamerikanischer Übertragung von GmbH-Anteilen

  • unalex.eu

    Art. 4, 9 EVÜ
    Kaufverträge über bewegliche Sachen - Regelungsinhalt - Grundsätzliche Anknüpfungsregeln - Einzelfragen

  • Judicialis

    ZPO § 29; ; ZPO § ... 540; ; ZPO § 128 Abs. 2; ; ZPO § 23; ; GmbHG § 15 Abs. 4; ; GmbHG § 15 Abs. 3; ; GmbHG § 30; ; GmbHG § 17; ; GmbHG § 77 Abs. 3; ; GmbHG § 15 Abs. 2; ; AktG § 242; ; AktG § 242 Abs. 2; ; BGB § 437; ; BGB § 440; ; BGB § 320 ff; ; BGB § 325; ; BGB § 818 Abs. 3; ; BGB § 140; ; BGB § 326; ; BGB § 269 Abs. 1; ; BGB § 269; ; BGB § 185 Abs. 2; ; BGB § 185; ; BGB § 266; ; StGB § 283 c; ; EGBGB § 11 Abs. 1, 1. Alternative

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllungsort für die notarielle Übertragung von Gesellschaftsanteilen; Anforderungen an die Form der Beglaubigung; Wirksamkeit einer durch einen Nichtgesellschafter mitbeschlossenen Kapitalerhöhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 15 Abs 3 GmbHG, § 45 GmbHG, § 47 GmbHG, § 77 GmbHG, Art 11 Abs 1 BGBEG, § 242
    Heilung nach § 242 Abs. 2 AktG analog, Mängelkategorien, Nichtbeschlüsse, Nichtigkeit von Beschlüssen nach § 241 AktG analog

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 1212
  • BB 2000, 629
  • DB 2000, 1218
  • NZG 2001, 40
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 21.09.1995 - VII ZR 248/94

    Anwendung des deutschen internationalen Privatrechts in Fällen mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2000 - 20 U 68/99
    Überwiegend wird sie verneint und auf das jeweilige Schuldvertragsstatut abgestellt, so dass insoweit auch die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt und die Einhaltung der Form des § 15 Abs. 4 GmbHG nicht zwingend ist (Scholz/Westermann, a.a.O., Einl. Rn. 114 m.w.N.; a.A. Großfeld/Bemdt, RIW 1996, 625 ff, 630; vgl. auch BGH RIW 1995, 1027f.).

    Ob der in der Literatur vertretenen Auffassung zu folgen wäre, die Anwendung von Ortsrecht gem. Art. 11 Abs. 1 2. Alternative EGBGB komme im Gesellschaftsrecht wegen der insoweit bestehenden Besonderheiten ohnehin nicht in Betracht, kann daher unerörtert bleiben (in diesem Sinne Großfeld/Berndt, RIW 1996, 625 ff; differenzierend - Unanwendbarkeit des Ortsrechts nur bei Regelungen, die die Verfassung der Gesellschaft berühren - Goette, a.a.O. der sich hierfür auf die Gesetzesgeschichte beruft; vgl. auch BGH RIW 1995, 1027, 1028).

  • BGH, 25.03.1986 - IX ZR 104/85

    Entscheidung über einen erstinstanzlichen nicht beschiedenen Anspruch im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2000 - 20 U 68/99
    Der Senat wäre zur Entscheidung über diesen Antrag durch "Hinaufziehen" in die Berufungsinstanz nur dann befugt, wenn die Parteien hierzu ihr Einvernehmen erklärt hätten (BGHZ 97, 280) oder aber wenn das Teilurteil des Landgerichts Ulm in unzulässiger Weise ergangen wäre.
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2000 - 20 U 68/99
    Könnte wegen der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen über beide Anträge nur einheitlich entschieden werden, könnte dies bei Sachdienlichkeit gem. § 540 ZPO ggfs. auch im Wege des "Durchentscheidens" durch das Berufungsgericht geschehen (BGH NJW-RR 1994, 379; BGH NJW 1987, 441; BGH NJW 1960, 339).
  • BGH, 20.12.1996 - V ZR 277/95

    Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Falle anfänglichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2000 - 20 U 68/99
    Ist ihm dies jedoch möglich, hat er insbesondere durch Einflussnahme auf den berechtigten Dritten die Möglichkeit, Inhaber der geschuldeten Leistung zu werden und dann seinen Vertragspflichten nachzukommen, oder kann er den Dritten zur direkten Leistung an den Schuldner veranlassen, so liegt kein Fall des Unvermögens vor (vgl. MüKo/Emmerich, BGB, 3. Aufl., Rn. 83 ff zu § 275 BGB; Soergel/Wiedemann, 12. Aufl., Rn. 49 f. zu § 275 BGB; Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl. Rn. 13 zu § 275 BGB; BGH NJW 1992, 3224; BGH NJW 1997, 938, 939; BGH NJW 1982, 2252; BGH NJW 1994, 1522; BGH WM 1984, 214 und WM 1984, 936).
  • BGH, 01.10.1992 - V ZR 36/91

    Sachmangel und Erfüllungsanspruch bei Sachgesamtheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2000 - 20 U 68/99
    Ist ihm dies jedoch möglich, hat er insbesondere durch Einflussnahme auf den berechtigten Dritten die Möglichkeit, Inhaber der geschuldeten Leistung zu werden und dann seinen Vertragspflichten nachzukommen, oder kann er den Dritten zur direkten Leistung an den Schuldner veranlassen, so liegt kein Fall des Unvermögens vor (vgl. MüKo/Emmerich, BGB, 3. Aufl., Rn. 83 ff zu § 275 BGB; Soergel/Wiedemann, 12. Aufl., Rn. 49 f. zu § 275 BGB; Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl. Rn. 13 zu § 275 BGB; BGH NJW 1992, 3224; BGH NJW 1997, 938, 939; BGH NJW 1982, 2252; BGH NJW 1994, 1522; BGH WM 1984, 214 und WM 1984, 936).
  • BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 88/85

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei mit Klage und Widerklage geltend gemachten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2000 - 20 U 68/99
    Könnte wegen der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen über beide Anträge nur einheitlich entschieden werden, könnte dies bei Sachdienlichkeit gem. § 540 ZPO ggfs. auch im Wege des "Durchentscheidens" durch das Berufungsgericht geschehen (BGH NJW-RR 1994, 379; BGH NJW 1987, 441; BGH NJW 1960, 339).
  • BGH, 16.02.1981 - II ZB 8/80

    Beurkundung der Satzungsänderung durch Schweizer Notar - Art. 11 EGBGB, §§ 1 ff

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2000 - 20 U 68/99
    Insbesondere muss die ausländische Beurkundungsperson nach Aufgabe, Pflichten und Ausbildung der eines deutschen Notars vergleichbar und dadurch gewährleistet sein, dass der mit der Formvorschrift verfolgte gesetzgeberische Zweck, der bei der Beurkundungspflicht des § 15 Abs. 3 GmbHG neben der Beweisfunktion insbesondere in der vom Gesetzgeber gewollten Erschwerung der Übertragung von Gesellschaftsanteilen zu sehen ist, erreicht wird (BGHZ 80, 76; Palandt/Heldrich, BGB, 59. Aufl., Rn. 5 zu Art. 11 EGBGB).
  • BGH, 28.10.1983 - V ZR 235/82

    Freistellung von der Verpflichtung zu monatlichen Ausgleichszahlungen für die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2000 - 20 U 68/99
    Ist ihm dies jedoch möglich, hat er insbesondere durch Einflussnahme auf den berechtigten Dritten die Möglichkeit, Inhaber der geschuldeten Leistung zu werden und dann seinen Vertragspflichten nachzukommen, oder kann er den Dritten zur direkten Leistung an den Schuldner veranlassen, so liegt kein Fall des Unvermögens vor (vgl. MüKo/Emmerich, BGB, 3. Aufl., Rn. 83 ff zu § 275 BGB; Soergel/Wiedemann, 12. Aufl., Rn. 49 f. zu § 275 BGB; Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl. Rn. 13 zu § 275 BGB; BGH NJW 1992, 3224; BGH NJW 1997, 938, 939; BGH NJW 1982, 2252; BGH NJW 1994, 1522; BGH WM 1984, 214 und WM 1984, 936).
  • BGH, 18.04.1984 - VIII ZR 46/83

    Formularmäßiger Ausschluß der Rückzahlung von Anzahlungen bei vertraglich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2000 - 20 U 68/99
    Ist ihm dies jedoch möglich, hat er insbesondere durch Einflussnahme auf den berechtigten Dritten die Möglichkeit, Inhaber der geschuldeten Leistung zu werden und dann seinen Vertragspflichten nachzukommen, oder kann er den Dritten zur direkten Leistung an den Schuldner veranlassen, so liegt kein Fall des Unvermögens vor (vgl. MüKo/Emmerich, BGB, 3. Aufl., Rn. 83 ff zu § 275 BGB; Soergel/Wiedemann, 12. Aufl., Rn. 49 f. zu § 275 BGB; Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl. Rn. 13 zu § 275 BGB; BGH NJW 1992, 3224; BGH NJW 1997, 938, 939; BGH NJW 1982, 2252; BGH NJW 1994, 1522; BGH WM 1984, 214 und WM 1984, 936).
  • BGH, 09.03.1983 - VIII ZR 11/82

    Rechte des Käufers nach vollzogener Wandelung; Ersatz von Transportkosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2000 - 20 U 68/99
    Hier wird der gemeinsame Erfüllungsort für alle gegenseitigen Rückabwicklungspflichten, die grundsätzlich Zug-um-Zug zu erfüllen sind, gesehen (Staudinger/Kaiser, a.a.O.; MüKo/Patzina, Rn. 42 zu § 29 ZPO; Stein/Jonas/Schumann, a.a.O., Rn. 32 zu § 29, je m.w.N.; BGHZ 87, 104; OLG Nürnberg, NJW 1974, 2237).
  • BGH, 13.02.1992 - III ZR 28/90

    Teilurteil aufgrund Eventualantrag bei selbständigen Klagegründen

  • OLG Nürnberg, 25.06.1974 - 7 U 57/74
  • BGH, 03.12.1971 - V ZR 126/69

    Vereinbarung des Formstatuts

  • BGH, 01.04.1971 - VII ZR 297/69

    Teilurteil bei eventueller Klagenhäufung

  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

  • OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01

    GmbH-Einlageforderung: Geltendmachung durch Prozessstandschafter auch beim

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin wies der Senat durch Urteil vom 17.05.2000 (20 U 68/99) mit der Maßgabe zurück, dass die Klage unbegründet sei.

    Wegen der Einzelheiten dazu und wegen der Ausführungen zum fehlenden Anspruch der Klägerin auf Rückforderung des weiteren Kaufpreises von $ 400.000,-- wird auf das rechtskräftige Urteil vom 17.05.2000 Bezug genommen (veröffentlicht u.a. in OLGR 2000, 721; DB 2000, 1218; GmbHR 2000, 721 m. Anm. Emde; NZG 2001, 40 mit Anm. Bauer).

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