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OLG Stuttgart, 17.06.1991 - 8 W 249/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unstatthaftigkeit der Beschwerde gegen die landgerichtliche Entscheidung über die Bewilligung einer Räumungsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Urach - 1 C 136/90
- LG Tübingen, 10.05.1991 - 1 T 45/91
- OLG Stuttgart, 17.06.1991 - 8 W 249/91
Papierfundstellen
- MDR 1991, 788
- ZMR 1991, 344
Wird zitiert von ... (3)
- AG Hamburg-Blankenese, 11.08.2010 - 531 C 28/10
Nichtzahlung der Mietkaution - Mietvertragskündigung
Außerdem hatte der Klägervertreter auf die Entscheidung LG Hamburg, ZMR 1991, 344 verwiesen, wonach gegenüber dem vertraglichen Mietkautionsanspruch des Vermieters der Mieter kein Zurückbehaltungsrecht aus Ansprüchen auf Mängelbeseitigung hat und auch eine Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln des Mietobjektes ausgeschlossen ist (so auch LG Köln, WuM 1987, 257). - OLG Frankfurt, 28.10.1993 - 20 W 419/93
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Verfahren auf Verlängerung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamburg, 01.06.1994 - 4 W 35/94
Voraussetzungen für eine weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar