Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 17.07.2009 - 6 U 79/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
(Verbraucher-)Darlehen: zuständiges Gericht unter Berücksichtigung der Abgrenzung der "Verbrauchersache" nach Gemeinschaftsrecht von dem Verbraucherbegriff nach deutschem Recht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des Verbrauchers i.S.v. Art. 15 Verordnung des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) und von § 491 BGB
- unalex.eu
Art. 15 Brüssel I-VO
Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Allgemeines - Begriff des Verbrauchers - Geschäfte zur Vorbereitung einer zukünftigen unternehmerischen Tätigkeit
- Judicialis
ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § ... 513 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; ZPO § 546; ; BGB § 13; ; BGB § 14; ; BGB §§ 491 ff.; ; BGB § 497; ; BGB § 497 Abs. 3 Satz 3; ; BGB § 507; ; VerbrKrG § 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EuGVVO Art. 15; EuGVVO Art. 5 Nr. 1a
Begriff des Verbrauchers i.S. von Art. 15 EuGVVO und von § 491 BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 17.04.2009 - 25 O 247/08
- OLG Stuttgart, 17.07.2009 - 6 U 79/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 24.07.2007 - XI ZR 208/06
Anwendung des VerbrKrG auf die Mithaftungsübernahme des geschäftsführenden …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2009 - 6 U 79/09
a) Die Geschäftsführung einer GmbH ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, zuletzt Urteil vom 24.07.2007, XI ZR 208/06 m.w.N.).Selbst wenn er als Kaufmann diese Tätigkeit, beispielsweise als freier Handelsvertreter, ausgeübt hätte, wäre er nicht als Unternehmer, sondern als Verbraucher zu behandeln, weil er dann seine Tätigkeit als Kaufmann aufgibt und stattdessen eine Stellung als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH annimmt, wodurch er seinen Kaufmannstatus verlieren würde, weshalb er auch nicht mehr als solcher behandelt werden darf (BGH, Urteil vom 24.07.2007, XI ZR 208/06, Juris-Rdnr. 15).
- EuGH, 03.07.1997 - C-269/95
Benincasa
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2009 - 6 U 79/09
Der Begriff "Verbrauchersachen" im Sinne der Art. 15 ff. EuGVVO ist losgelöst und unabhängig von den nationalen Rechtsordnungen gemeinschaftsrechtlich zu bestimmen (EuGH JZ 1998, 896; OLG Nürnberg, Urteil vom 20.07.2004, 1 U 991/04, zitiert nach juris).Dies gilt auch dann, wenn der Darlehensvertrag nicht zum Zwecke der Ausübung einer nicht gegenwärtigen, sondern zukünftigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit geschlossen worden ist (EuGH, Urteil vom 03.07.1997, C-269/95).
- BGH, 25.04.1988 - II ZR 185/87
Termingeschäftsfähigkeit aufgrund berufsmäßigen Handelns
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2009 - 6 U 79/09
Diese Vermögensverwaltung wäre nur dann eine berufsmäßig betriebene Vermögensverwaltung, wenn der Umfang der mit ihr verbundenen Geschäfte einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation erfordert (BGH NJW 1988, 2039 (2040); 1992, 3242 (3243); BGH NJW 2002, 368 (369)).
- OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 1 U 991/04
Zur Bestimmung des Begriffs "Verbrauchersachen" i.S.d. Art. 15 EuGVVO
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2009 - 6 U 79/09
Der Begriff "Verbrauchersachen" im Sinne der Art. 15 ff. EuGVVO ist losgelöst und unabhängig von den nationalen Rechtsordnungen gemeinschaftsrechtlich zu bestimmen (EuGH JZ 1998, 896; OLG Nürnberg, Urteil vom 20.07.2004, 1 U 991/04, zitiert nach juris). - BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2009 - 6 U 79/09
Diese Vermögensverwaltung wäre nur dann eine berufsmäßig betriebene Vermögensverwaltung, wenn der Umfang der mit ihr verbundenen Geschäfte einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation erfordert (BGH NJW 1988, 2039 (2040); 1992, 3242 (3243); BGH NJW 2002, 368 (369)). - BGH, 12.11.1996 - XI ZR 202/95
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2009 - 6 U 79/09
Abzustellen ist allein auf die Verbrauchereigenschaft des Beklagten im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGHZ 133, 71, 76 f.; 134, 94, 97 und BGH…, Urteil vom 24.7.2007, XI ZR 2008/06, Juris-Rdnr. 13). - BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 151/95
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag
- BGH, 15.11.2007 - III ZR 295/06
Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln bei Vorbereitung einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2009 - 6 U 79/09
Über die Zuordnung zum privaten oder unternehmerischen Bereich entscheidet nicht der innere Wille des Handelnden, sondern der durch Auslegung zu ermittelnde Inhalt des Rechtsgeschäfts, in die erforderlichenfalls die Begleitumstände einzubeziehen sind (BGH NJW 2008, 435). - BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91
Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2009 - 6 U 79/09
Diese Vermögensverwaltung wäre nur dann eine berufsmäßig betriebene Vermögensverwaltung, wenn der Umfang der mit ihr verbundenen Geschäfte einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation erfordert (BGH NJW 1988, 2039 (2040); 1992, 3242 (3243); BGH NJW 2002, 368 (369)).
- LG Düsseldorf, 12.06.2015 - 8 O 253/14
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag
Da die Geschäftsführung einer GmbH keine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2007 - XI ZR 208/06 [unter II 1 c]), handelt ein GmbH-Geschäftsführer, der im eigenen Namen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die GmbH ein Geschäft abschließt, als Verbraucher (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 6 U 79/09 [unter II 3 a]).