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   OLG Stuttgart, 17.07.2014 - 2 U 132/13   

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https://dejure.org/2014,61522
OLG Stuttgart, 17.07.2014 - 2 U 132/13 (https://dejure.org/2014,61522)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.07.2014 - 2 U 132/13 (https://dejure.org/2014,61522)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - 2 U 132/13 (https://dejure.org/2014,61522)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (48)

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10

    Falsche Suchrubrik

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2014 - 2 U 132/13
    Dieses Ergebnis ist nur hinzunehmen, wenn der Anspruchsteller deutlich zu erkennen gibt, dass es ihm nicht vorrangig darum geht, seine Rechte zu wahren, sondern dass er sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH, GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgungen; BGH, WRP 2010, 640, Rn. 19 - Klassenlotterie; BGH, GRUR 2012, 286, Rn. 13 - Falsche Suchrubrik).

    Ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (BGH, GRUR 2006, 243, Rn. 16 - MEGA SALE; BGH, GRUR 2012, 286, Rn. 13 - Falsche Suchrubrik; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., 2014, Rn. 4.10 ff. zu § 8, m. zahlr. w. N. zur Rechtsprechung).

  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 199/10

    Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2014 - 2 U 132/13
    Ein sachlicher Grund liegt aber stets vor, wenn das mehrfache Vorgehen unter den gegebenen Umständen der prozessual sicherste Weg ist, um das Rechtsschutzbegehren durchzusetzen (BGH, GRUR 2013, 307, Rn. 20 - Unbedenkliche Mehrfachabmahnung).

    Die Stellung mehrerer nahezu identischer Unterlassungsanträge, die sich auf kerngleiche Verletzungshandlungen beziehen und ohne inhaltliche Erweiterung des begehrten Verbotsumfangs zu einer Vervielfachung des Streitwerts führen, kann daher ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch sein, weil dem Kläger im Einzelfall ein schonenderes Vorgehen durch Zusammenfassung seines Begehrens in einem Antrag möglich und zumutbar ist (vgl. BGH, GRUR 2002, 713, 714 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; vgl. auch BGH, GRUR 2013, 307, 308, Tz. 11).

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09

    Irische Butter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2014 - 2 U 132/13
    Es ist grundsätzlich nicht Sache des Unterlassungsklägers, den Beklagten darauf hinzuweisen, was diesem erlaubt ist; vielmehr obliegt es dem Beklagten, Wege zu finden, die aus dem ihm auferlegten Verbot herausführen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 202/07, GRUR 2010, 749, Rn. 25 - Erinnerungswerbung im Internet; Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 340, Rn. 27 - Irische Butter, jeweils m.w.N.).

    Sie stellen daher im Blick auf das von der Klägerin erstrebte Verbot der konkreten Verletzungsform eine ebenso unschädliche wie auch verzichtbare Überbestimmung des Unterlassungsantrags dar (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 340, Rn. 24 - Irische Butter; BGH, Urteil vom 17. März 2011 - I ZR 81/09, MDR 2011, 1191, bei juris Rz. 2 und 13 - Original Kanchipur; BGH, Urteil vom 02. Februar 2012 - I ZR 81/10, MDR 2012, 1185, bei juris Rz. 24; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 2014 - 2 U 157/13).

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