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   OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 10 U 55/17   

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https://dejure.org/2017,74642
OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 10 U 55/17 (https://dejure.org/2017,74642)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.10.2017 - 10 U 55/17 (https://dejure.org/2017,74642)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Januar 2017 - 10 U 55/17 (https://dejure.org/2017,74642)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 133 BGB, § 151 BGB, § 157 BGB, § 202 BGB, § 281 Abs 1 BGB
    Generalunternehmervertrag: Wirksamkeit der Vorausabtretung von Gewährleistungsansprüchen; Verjährung von Gewährleistungsansprüchen für Abdichtungsarbeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 401 Abs. 1 ; BGB § 151 S. 1; BGB § 307
    Schadensersatz wegen mangelhafter Bauleistungen; Einrede der Verjährung; Abtretung von Gewährleistungsansprüchen; Wirksamkeit einer vertraglichen Verjährungsabrede

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährungsfrist für Abdichtungsmängel kann auf 10 Jahre verlängert werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abdichtungsarbeiten: Verlängerung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre in AGB zulässig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährungsfrist für Abdichtungsmängel kann in AGB auf 10 Jahre verlängert werden! (IBR 2020, 289)

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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bamberg, 28.04.2021 - 3 U 272/20

    Ein selbsttätigen Verhalten eines Tieres kann auch in einem krankheitsbedingten

    Daher ist dem Landgericht eine Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens vorzubehalten (OLG Stuttgart, Urt. v. 17.10.2017, 10 U 55/17, juris Rn. 97; Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 538 Rn. 58).
  • OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 2 U 11/22

    Amtshaftung des Trägers der Straßenbaulast wegen unzureichender Dimensionierung

    Eine eventuell aufgrund des angefochtenen Urteils bereits eingeleitete Zwangsvollstreckung darf jedoch gemäß § 775 Nr. 1, § 776 ZPO erst eingestellt werden und bereits getroffene Vollstreckungsmaßregeln aufgehoben werden, wenn eine vollstreckbare Ausfertigung des aufhebenden Urteils vorgelegt wird (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 28. April 2021 - 3 U 272/20 -, NJW-RR 2021, 815 Rdnr. 39 bei juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 4. Januar 2018 - 7 U 146/15 -, SchlHA 2018, 98 Rdnr. 61 bei juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Oktober 2017 - 10 U 55/17 -, BeckRS 2017, 159709, Rdnr. 98 bei juris; OLG München, Urteil vom 18. September 2002 - 27 U 1011/01 -, NZM 2002, 1032 Rdnr. 75 bei juris).
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