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   OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06 (Ba)   

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https://dejure.org/2006,8408
OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06 (Ba) (https://dejure.org/2006,8408)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.11.2006 - Not 37/06 (Ba) (https://dejure.org/2006,8408)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. November 2006 - Not 37/06 (Ba) (https://dejure.org/2006,8408)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei der Besetzung einer Notarstelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermessensspielraum der Justizverwaltung bei der Einrichtung von Notarstellen; Existenz eines Anspruchs auf die Einrichtung bzw. Neubesetzung einer Notarstelle; Rechtmäßige Ausgestaltung des Auswahlverfahrens für die Besetzung einer Notarstelle

  • Judicialis

    BNotO § 3 Abs. 1; ; BNotO § ... 3 Abs. 2; ; BNotO § 4; ; BNotO § 6; ; BNotO § 6 Abs. 3; ; BNotO § 6 Abs. 3 S. 1; ; BNotO § 6 b Abs. 4 S. 1; ; BNotO § 7; ; BNotO § 111; ; BNotO § 111 Abs. 1; ; BNotO § 111 Abs. 2; ; BNotO § 115 Abs. 2; ; BNotO § 115 Abs. 2 S. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 4 § 6 Abs. 1 § 6 Abs. 3 § 111 Abs. 1
    Auswahlentscheidung bei Ausschreibung von Notariatsstellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06
    a) Die Landesjustizverwaltung war aus rechtlichen Gründen nicht verpflichtet, ihren Beurteilungsspielraum vor Ausschreibung der Notarstellen selbst zu binden und ein festes Bewertungsschema, ähnlich wie es bis zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 20.04.2004 (NJW 2004, 1935) für die Besetzung von Notarstellen nach § 3 Abs. 2 BNotO (Anwaltsnotare) angewendet worden war, aufzustellen.

    Diesen Anforderungen wird § 6 Abs. 3 BNotO gerecht (BVerfG NJW 2004, 1935 unter C. I. und II.).

    Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 20.04.2004 a.a.O.) darf die im Zweiten juristischen Staatsexamen erzielte Note lediglich nicht von so starker Gewichtung sein, dass sich faktisch die Reihenfolge bei der Eignungsbewertung bestimmt.

  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 4/04

    Umfang des Organisationsermessens der Landesjustizverwaltung bei Besetzung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06
    Auf dieses lässt sich das System der rechnerischen Bewertung einzelner Eignungskriterien nicht übertragen (BGH, Beschluss vom 12.07.2004 - NotZ 4/04 = NJW-RR 2004, 1702 unter II.2.b) Die Justizverwaltung ist lediglich verpflichtet, eine nachvollziehbare, am Regelungsziel der Bestenauslese ausgerichtete und den gesetzlichen Regelungskriterien Rechnung tragende, widerspruchsfreie Begründung ihrer Auswahlentscheidung darzulegen.

    Dabei verlässt die Justizverwaltung nicht deshalb ihren Beurteilungsspielraum, weil sie Dienstzeugnisse eines Bewerbers berücksichtigt, über die ein Mitbewerber infolge seines beruflichen Werdegangs nicht verfügt (BGH DNotZ 2005, 149; BGH, Beschluss vom 24.07.2006 - NotZ 2/06).

  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 39/02

    Gerichtliche Überprüfung der Zahl der ausgeschriebenen Notarstellen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06
    Dieser ist vom Gericht nicht zu wiederholen, sondern nur darauf zu überprüfen, ob ihm ein zutreffendes Verständnis des gesetzlichen Auswahlmaßstabs zu Grunde liegt, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe beachtet und sachwidrige Erwägungen ausgeschlossen sind, und ob der zu beurteilende Tatbestand verfahrensfehlerfrei festgestellt wurde (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 31.03.2003 - NotZ 39/02, NJW-RR 2003, 1363).

    Dies ist in der Verwaltungspraxis auch weiterhin zu respektieren (vgl. BGH Beschluss vom 31.03.2003 - NotZ 39/02 a.a.O.).

  • BGH, 20.03.2006 - NotZ 51/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt Beschluss vom 20.03.2006 - NotZ 51/05) darf die Justizverwaltung die fachliche Eignung eines Bewerbers um das Amt des Notars nur dann bejahen, wenn diese bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgewiesen ist.
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 18/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06
    Deshalb muss auch bei einer Orientierung an einem Punktesystem stets vor einer "Gesamtentscheidung" noch eine individuelle Bewertung erfolgen (BGH, Beschluss vom 24.07.2006 - NotZ 18/06).
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 29/04

    Fortführung des Verfahrens zur Besetzung zweier Notarstellen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06
    Zu den im Notarberuf gezeigten Leistungen im Sinne des § 6 Abs. 3 S. 1 BNotO gehören auch die vom Bewerber vorgenommenen Beurkundungen (BGH, Beschluss vom 11.07.2005 - NotZ 29/04).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 2/06

    Berücksichtigung landesfremder Bewerber auf Notarstellen in Baden-Württemberg

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06
    Dabei verlässt die Justizverwaltung nicht deshalb ihren Beurteilungsspielraum, weil sie Dienstzeugnisse eines Bewerbers berücksichtigt, über die ein Mitbewerber infolge seines beruflichen Werdegangs nicht verfügt (BGH DNotZ 2005, 149; BGH, Beschluss vom 24.07.2006 - NotZ 2/06).
  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 46/94

    Errichtung zusätzlicher Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06
    Der Antragsteller kann hieraus weder für die materiellen Kriterien noch für das Verfahren der Bedürfnisprüfung Rechte herleiten (BGH DNotZ 1996, 902).
  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 20/03

    Beurteilung der persönlichen Eignung eines Notarbewerbers ausschließlich aufgrund

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06
    Das Ergebnis der Ersten juristischen Staatsprüfung kann - obgleich in § 6 nicht ausdrücklich erwähnt - zur Abrundung der Bewertung der fachlichen Eignung einbezogen werden (BGH DNotZ 2004, 883).
  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 7/01

    Unzulässigkeit der Wiederbesetzung einer Notarstelle aus wirtschaftlichen Gründen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06
    Diese Entscheidung obliegt dem Organisationsermessen der Landesjustizverwaltung und kann von amtierenden Notaren in gewissen Grenzen im Wege eines Unterlassungsanspruchs zur gerichtlichen Nachprüfung gestellt werden (BGH DNotZ 2002, 70; vgl. auch die beim Senat anhängigen Verfahren Not 2/05 und Not 7/05, die die Unterlassung der Ausschreibung der 25 Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen Rechtsgebiet zum Gegenstand haben).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 21/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

  • OLG Stuttgart, 16.02.2007 - Not 2/05

    Notarstellenausschreibung und -besetzung: Anspruch auf Nichtbesetzung und

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 50/06

    Einrichtung von Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen

    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17. November 2006 - Not 37/06 (Ba) - wird zurückgewiesen.
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