Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 95/06 (Ba) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Notarbestellung: Auswahlentscheidung bei Besetzung von Notarstellen im badischen Rechtsgebiet; Verfassungsmäßigkeit des zu Gunsten der Notare im Landesdienst geltenden Regelvorrangs; einheitlich für alle ausgeschriebenen Stellen durch Schaffung einer Rangfolge getroffene ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswahlentscheidung bei Besetzung von Notarstellen im badischen Rechtsgebiet; Verfassungsmäßigkeit des zu Gunsten der Notare im Landesdienst geltenden Regelvorrangs; Pflicht zur Aufstellung eines Bewertungsschemas vor Ausschreibung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 95/06 (Ba)
- BGH, 23.07.2007 - NotZ 52/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
Anwaltsnotariat I
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 95/06
Die Landesjustizverwaltung war aus rechtlichen Gründen nicht verpflichtet, ihren Beurteilungsspielraum vor Ausschreibung der Notarstellen selbst zu binden und ein festes Bewertungsschema, ähnlich wie es bis zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 20.04.2004 (NJW 2004, 1935) für die Besetzung von Notarstellen nach § 3 Abs. 2 BNotO (Anwaltsnotare) angewendet worden war, aufzustellen.Diesen Anforderungen wird § 6 Abs. 3 BNotO gerecht (BVerfG NJW 2004, 1935 unter C. I. und II.).
Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 20.04.2004 a.a.O.) darf die im Zweiten juristischen Staatsexamen erzielte Note lediglich nicht von so starker Gewichtung sein, dass sie faktisch regelmäßig die Reihenfolge bei der Eignungsbewertung bestimmt.
- BGH, 12.07.2004 - NotZ 4/04
Umfang des Organisationsermessens der Landesjustizverwaltung bei Besetzung einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 95/06
Auf dieses lässt sich das System der rechnerischen Bewertung einzelner Eignungskriterien nicht übertragen (BGH, Beschluss vom 12.07.2004 - NotZ 4/04, NJW-RR 2004, 1702 unter II.2.b).Dabei verlässt die Justizverwaltung nicht deshalb ihren Beurteilungsspielraum, weil sie Dienstzeugnisse eines Bewerbers berücksichtigt, über die ein Mitbewerber infolge seines beruflichen Werdegangs nicht verfügt (BGH DNotZ 2005, 149; BGH, Beschluss vom 24.07.2006 - NotZ 2/06).
- BGH, 31.03.2003 - NotZ 39/02
Gerichtliche Überprüfung der Zahl der ausgeschriebenen Notarstellen; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 95/06
Dieser ist vom Gericht nicht zu wiederholen, sondern nur darauf zu überprüfen, ob ihm ein zutreffendes Verständnis des gesetzlichen Auswahlmaßstabs zu Grunde liegt, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe beachtet und sachwidrige Erwägungen ausgeschlossen sind, und ob der zu beurteilende Tatbestand verfahrensfehlerfrei festgestellt wurde (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 31.03.2003 - NotZ 39/02, NJW-RR 2003, 1363).Dies ist in der Verwaltungspraxis auch weiterhin zu respektieren (vgl. BGH Beschluss vom 31.03.2003 - NotZ 39/02, NJW-RR 2003, 1363).
- BGH, 24.07.2006 - NotZ 21/06
Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 95/06
Dabei kann ein Punktesystem die Transparenz einer Auswahlentscheidung erhöhen (vgl. BGH, Beschluss vom 24.07.2006 - NotZ 21/06). - BGH, 11.07.2005 - NotZ 29/04
Fortführung des Verfahrens zur Besetzung zweier Notarstellen
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 95/06
Zu den im Notarberuf gezeigten Leistungen im Sinne des § 6 Abs. 3 S. 1 BNotO gehören auch die vom Bewerber vorgenommenen Beurkundungen (BGH, Beschluss vom 11.07.2005 - NotZ 29/04). - BGH, 22.03.2004 - NotZ 20/03
Beurteilung der persönlichen Eignung eines Notarbewerbers ausschließlich aufgrund …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 95/06
Das Ergebnis der Ersten juristischen Staatsprüfung kann - obgleich in § 6 nicht ausdrücklich erwähnt - zur Abrundung der Bewertung der fachlichen Eignung einbezogen werden (BGH DNotZ 2004, 883). - BGH, 24.07.2006 - NotZ 2/06
Berücksichtigung landesfremder Bewerber auf Notarstellen in Baden-Württemberg
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 95/06
Dabei verlässt die Justizverwaltung nicht deshalb ihren Beurteilungsspielraum, weil sie Dienstzeugnisse eines Bewerbers berücksichtigt, über die ein Mitbewerber infolge seines beruflichen Werdegangs nicht verfügt (BGH DNotZ 2005, 149; BGH, Beschluss vom 24.07.2006 - NotZ 2/06). - BGH, 24.07.2006 - NotZ 18/06
Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 95/06
Deshalb muss auch bei einer Orientierung an einem Punktesystem stets vor einer "Gesamtentscheidung" noch eine individuelle Bewertung erfolgen (BGH, Beschluss vom 24.07.2006 - NotZ 18/06). - BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 95/06
Vorläufiger Rechtsschutz ist dann zu gewähren, wenn nach dem im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung erkennbaren Sach- und Streitstand nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die zu Grunde liegende Auswahlentscheidung zu Lasten des Antragstellers rechtsfehlerhaft ist und wenn die Aussichten des Betroffenen, in einem rechtsfehlerfreien Auswahlverfahren berücksichtigt zu werden, zumindest offen sind (BVerfG NVwZ 2003, 200). - BGH, 01.08.2005 - NotZ 11/05
Besetzung von Notarstellen bei Bewerbung landesfremder Notarassessoren
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 95/06
Die Vergleichbarkeit dieser Überlegungen im Hinblick auf die Sonderbestimmungen für das württembergische Rechtsgebiet hat der Bundesgerichtshof bestätigt (vgl. Beschluss vom 01.08.2005 - NotZ 11/05, ZNotP 2006, 37). - BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02
Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch Bevorzugung eines Bewerbers …
- OLG Stuttgart, 08.12.2006 - Not 115/06
Notarbestellungsverfahren in Baden-Württemberg: Notwendige Befähigung im …
- BGH, 23.07.2007 - NotZ 52/06
Berücksichtigung landesfremder Notare bei der Einrichtung hauptberuflicher …
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17. November 2006 - Not 95/06 (Ba) - wird zurückgewiesen.