Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.01.2007 - 10 W 84/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20373
OLG Stuttgart, 18.01.2007 - 10 W 84/06 (https://dejure.org/2007,20373)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.01.2007 - 10 W 84/06 (https://dejure.org/2007,20373)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 10 W 84/06 (https://dejure.org/2007,20373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,20373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Private Krankenversicherung: Rechte des Versicherungsnehmers bei einer Prämienerhöhung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilung der Kosten eines Rechtsstreits unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen; Feststellungsinteresse für den Antrag auf Feststellung der Nichtfälligkeit von Prämienerhöhungen einer privaten Krankenversicherung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 178 g Abs. 2; BGB § 273
    VN kann bei einer Prämienerhöhung nicht die Überlassung sämtlicher dem Treuhänder zur Verfügung gestellten Unterlagen verlangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1520 (Ls.)
  • VersR 2007, 639
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.06.2004 - IV ZR 117/02

    Zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.01.2007 - 10 W 84/06
    Zur Begründung verwies der Kläger auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (VersR 2000, 214) sowie des Bundesgerichtshofs (VersR 2004, 991), wonach die Versicherer im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens verpflichtet seien, zur Ermöglichung der inhaltlichen Kontrolle der Prämienerhöhung die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, welche der Versicherer seinerseits dem Treuhänder zur Prüfung vorgelegt hat.

    Aufbauend darauf hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass diese Kontrolle der Prämienerhöhung auf der Grundlage der dem Treuhänder vom Versicherer vorgelegten Unterlagen zu erfolgen hat und diese daher im Gerichtsverfahren vom darlegungs- und beweisbelasteten Versicherer vorzulegen sind (BGH VersR 2004, 991).

  • BVerfG, 28.12.1999 - 1 BvR 2203/98

    Effektiver Rechtsschutz gegen Prämienerhöhungen privater Krankenversicherungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.01.2007 - 10 W 84/06
    Zur Begründung verwies der Kläger auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (VersR 2000, 214) sowie des Bundesgerichtshofs (VersR 2004, 991), wonach die Versicherer im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens verpflichtet seien, zur Ermöglichung der inhaltlichen Kontrolle der Prämienerhöhung die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, welche der Versicherer seinerseits dem Treuhänder zur Prüfung vorgelegt hat.

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar klargestellt, dass der aus dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes abgeleitete Anspruch auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz eine gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit auch solcher Prämienerhöhungen ermöglichen muss, die vom Treuhänder nach § 178 g VVG genehmigt worden sind (vgl. BVerfG, VersR 2000, 214).

  • BGH, 12.02.2003 - XII ZR 324/98

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Ausgleichsansprüche zwischen ehemaligen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.01.2007 - 10 W 84/06
    Die im Prozess gestellten Verfahrensanträge sind regelmäßig so auszulegen, dass im Zweifel dasjenige als gewollt gilt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage des Antragstellers entspricht (vgl. BGH NZM 2003, 372 mit weiteren Nachweisen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung).
  • OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 7 U 237/18

    Krankenversicherung: Beweisbeschluss im Zusammenhang mit einer Beitragserhöhung

    Dieser Anspruch, der im Hinblick auf den Namen des Treuhänders überwiegend bejaht wird (OLG Celle, Urteil vom 20. August 2018 - 8 U 57/18, VersR 2018, 1179, juris Rn. 99; Voit in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 203 Rn. 49; BeckOK-VVG/Gramse, § 203 Rn. 54, Stand: 1. Januar 2018 MünchKomm-VVG/Boetius, 2. Aufl., § 203 Rn. 1155d; Brand, VersR 2018, 453, 456; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 10 W 64/06, VersR 2007, 639, juris Rn. 30; aA Klimke, VersR 2016, 22, 23 f.; Laux, jurisPR-VersR 4/2016 Anm. 1 sub.
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.12.2022 - 2 O 6964/21

    Keine Hemmung der Verjährung von Beitragsrückerstattungsansprüchen durch

    a) Unabhängig davon, ob die Klagepartei mit der begehrten Auskunft potentielle wirtschaftliche Interessen (weitergehende Rückzahlungsansprüche) verfolgt bzw. aus Rechtsgründen überhaupt verfolgen kann, besteht ein Rechtsanspruch auf die begehrte Auskunft zur Höhe der jeweils auslösenden Faktoren jedenfalls als Nebenpflicht aus dem zwischen den Parteien bestehenden Versicherungsvertragsverhältnis (vgl. § 241 Abs. 2 BGB; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06. Juni 2019 - 7 U 237/18 -, juris Rn. 20; OLG Köln, Urt. v. 28. Januar 2020 - I-9 U 138/19 -, juris Rn. 77; Franz, VersR 2020, 449, 459; sowie OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 10 W 84/06 -, juris Rn. 30).
  • LG Essen, 30.01.2019 - 18 O 321/17

    Anforderungen an Prämienerhöhung, private Krankenversicherung

    Eine solche Pflicht lässt sich auch nicht aus Rechtsschutzgründen ableiten, da bereits seit längerer Zeit anerkannt ist, dass dem Versicherten ein Auskunftsanspruch aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht aus § 242 BGB zustehe (so OLG Stuttgart, VersR 2007, 639).
  • LSG Hamburg, 03.05.2018 - L 1 KR 83/16

    Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und sozialen

    Ein Zurückbehaltungsrecht wird jedoch nicht schon durch das Bestehen eines Informationsanspruches, sondern erst durch seine Geltendmachung wirksam (OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 10 W 84/06 -, Rn. 36, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2022 - 2 O 5971/21

    Krankenversicherung, Versicherungsvertrag, Pflegeversicherung, Auskunft,

    Unabhängig davon, ob die Klagepartei mit der begehrten Auskunft potentielle wirtschaftliche Interessen (weitergehende Rückzahlungsansprüche) verfolgt bzw. aus Rechtsgründen überhaupt verfolgen kann, besteht nach der Rspr. der Kammer ein Rechtsanspruch auf die begehrte Auskunft zur Höhe der jeweils auslösenden Faktoren jedenfalls als Nebenpflicht aus dem zwischen den Parteien bestehenden Versicherungsvertragsverhältnis (vgl. § 241 Abs. 2 BGB; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06. Juni 2019 - 7 U 237/18 -, juris Rn. 20; OLG Köln, Urteil vom 28. Januar 2020 - I-9 U 138/19 -, juris Rn. 77; Franz, VersR 2020, 449, 459; sowie OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 10 W 84/06 -, juris Rn. 30).
  • LG Dortmund, 14.08.2013 - 2 O 276/10

    Anspruch einer Anwartschaftsversicherung zur Erhöhung der Versicherungsprämie vor

    Ob dem Kläger bis zur Namhaftmachung des Treuhänders und der Übersendung der Zustimmungsunterlagen ggf. ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB zustand, braucht hier nicht entschieden zu werden, da dieses an der Wirksamkeit der Forderung nichts ändert (vgl. OLG Stuttgart NJOZ 2007, 3193; Palandt/Heinrichs, BGB, 72. Aufl., § 273 Rdn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht