Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 18.03.1974 - 5 U 17/72 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,2213) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen fehlender Beibringung von für eine Grundbucheintragung erforderlichen Unterlagen nach Verkauf eines Grundstücks; Aufwendungsersatz bezüglich höherer Werbungskosten infolge einer Verzögerung der Eintragung; Beurteilung der Parteifähigkeit und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 04.11.1971 - 16 O 275/69
- OLG Stuttgart, 18.03.1974 - 5 U 17/72
Papierfundstellen
- NJW 1974, 1627
- NJW 1975, 499 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.05.1958 - IV ZR 341/57
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.1974 - 5 U 17/72
Dies ist im vorliegenden Fall nur durch eine dem deutschen Recht gemäße Regelung möglich, welche vom Fortbestand der "Corporation" bis zur völligen Beendigung der Liquidation ausgeht (ebenso für die nach KRG Nr. 2 aufgelösten Organisationen: BGH LM Nr. 1 zu KRG 2 = MDR 1958, 756). - BGH, 28.01.1960 - VII ZR 223/58
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.1974 - 5 U 17/72
Zwar kann aus der Regelung der Parteifähigkeit nach geltendem Recht der allgemeine Rechtsgedanke abgeleitet werden, daß Gebilde ohne Rechtspersönlichkeit, die im Rechtsverkehr wie juristische Personen auftreten, unter bestimmten Voraussetzungen als solche wenigstens verklagt werden können (BGH NJW 1960, 1204/1205). - BGH, 10.06.1970 - VIII ZR 225/68
Kaufpreisanspruch für die Lieferung von Babybüchern in Kassetten - Verlust des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.1974 - 5 U 17/72
Geht man davon aus, daß unter den vorliegenden Umständen eine Mahnung zum Verzugseintritt nicht erforderlich gewesen ist (RG SeufA Bd. 60 Nr. 28; offengelassen in BGH NJW 1970, 1502), so kann sich die Beklagte doch darauf berufen, daß ihre Leistung zunächst infolge eines Umstandes unterblieben ist, den sie nicht zu vertreten hatte ( § 285 BGB ). - BGH, 20.04.1967 - VII ZR 326/64
Verjährung von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.1974 - 5 U 17/72
Sie wären es nicht einmal dann, wenn die Aufwendungen für kürzer verjährende Schulden des Geschäftsherrn entstanden wären (BGH NJW 1967, 1959).
- BGH, 22.11.2016 - II ZB 19/15
Gesellschaft ausländischen Rechts: Restgesellschaft für in Deutschland belegenes …
Diese ursprünglich zu Fallgestaltungen staatlicher Enteignungen entwickelten Grundsätze der Rest- und Spaltgesellschaft sind auf im Ausland infolge einer behördlicher Anordnung gelöschte Gesellschaften übertragbar (vgl. schon OLG Stuttgart NJW 1974, 1627; OLG Jena ZIP 2007, 1709, 1710; OLG Nürnberg NZG 2008, 76; OLG Düsseldorf ZIP 2010, 1852; OLG Hamm ZIP 2014, 1426; KG, ZIP 2014, 1755, 1756; OLG Brandenburg, ZIP 2016, 1871; Borges, IPrax 2005, 134, 137; Leible/Lehmann, GmbHR 2007, 1095, 1097; Schwarz, DB 2013, 799, 800; Krömker/Otto, BB 2008, 964). - OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - 24 U 160/09
Fortbestand einer ausländischen Gesellschaft
Diese Grundsätze des Bundesgerichtshofes sind im deutschen internationalen Gesellschaftrecht bereits seit langem verallgemeinert worden ( OLG Stuttgart NJW 1974, 1627, 1628; Borges IPRax 2005, 135, 137 m.w.N.). - OLG Nürnberg, 10.08.2007 - 13 U 1097/07
Parteifähigkeit einer nach englischem Recht gegründeten Limited; Bestellung eines …
d) Nach ganz überwiegender Auffassung, der sich auch der Senat anschließt, bleibt trotz der Löschung und Auflösung der Limited in England die Gesellschaft in Deutschland als "Restgesellschaft" fortbestehen, solange sie in Deutschland noch Vermögen besitzt, das ansonsten keinem Rechtsträger zugeordnet werden kann (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 18.3.1974, NJW 1974, 1627; Happ/Holler, DStR 2004, 730; Knütel, RIW 2004, 503; Schulz, NZG 2005, 415; Süß, DNotZ 2005, 180; Borges, IPRax 2005, 134, jeweils mit weiteren Nachweisen). - KG, 17.03.2014 - 20 U 254/12
Beendigung der Parteifähigkeit einer nach englischem Recht gegründeten Limited; …
Nach ganz überwiegender Auffassung, der sich auch der Senat anschließt, bleibt trotz der Löschung und Auflösung der Limited in England die Gesellschaft in Deutschland als "Restgesellschaft" fortbestehen, solange sie in Deutschland noch Vermögen besitzt, das ansonsten keinem Rechtsträger zugeordnet werden kann (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 18.3.1974 = NJW 1974, 1627; Happ/Holler, DStR 2004, 730; Knütel, RIW 2004, 503; Schulz, NZG 2005, 415; Süß, DNotZ 2005, 180; Borges, IPRax 2005, 134, jeweils mit weiteren Nachweisen).