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   OLG Stuttgart, 18.05.2009 - 5 U 34/09   

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OLG Stuttgart, 18.05.2009 - 5 U 34/09 (https://dejure.org/2009,33871)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.05.2009 - 5 U 34/09 (https://dejure.org/2009,33871)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Mai 2009 - 5 U 34/09 (https://dejure.org/2009,33871)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.07.2008 - VIII ZR 211/07

    Zum Anspruch des Käufers mangelhafter Parkettstäbe auf Ersatz der Kosten für die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2009 - 5 U 34/09
    Das hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 15.07.2008 klargestellt, das einen fast identischen Sachverhalt betrifft (Az. VIII ZR 211/07, NJW 2008, 2837 ff., vorgelegt von der Klägerin nach Anl. K15).

    Die Kosten des Ausbaus einer bereits eingebauten, mangelhaften Kaufsache sind daher nicht im Weg des § 439 Abs. 2 BGB, sondern nur unter den engeren Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht nach §§ 280 ff. BGB zu ersetzen (ebenso Thürmann NJW 2006, 3457; Skamel NJW 2008, 2820; Katzenstein ZGS 2009, 29 ff.; Cziupka VuR 2009, 137 ff.; Keil EWiR 2008, 713 ff.; kritisch Andreae DAR 2008, 700; a.A. Schneider/Katerndahl MDR 2009, 9 ff.).

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

    Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2009 - 5 U 34/09
    Dies gilt nicht nur für einen etwaigen Nutzungsausfall, den der Käufer in der Zwischenzeit durch die Mangelhaftigkeit der Kaufsache erlitten hat (dazu Senat, BGHZ 174, 290 = NJW 2008, 911 = WM 2008, 557), sondern auch für Kosten, die infolge der Mangelhaftigkeit der Kaufsache zusätzlich entstehen oder vergeblich aufgewendet wurden,... Vielmehr sind Vertragskosten i.S. des § 467 S. 2 BGB a.F. auf Grund der Schuldrechtsmodernisierung nicht mehr verschuldensunabhängig zu erstatten, sondern jetzt als Aufwendungen zu behandeln, die der Käufer nach § 284 BGB nur unter den dort genannten Voraussetzungen ersetzt verlangen kann (BT-Dr 14/6040, S. 144, 225; BGHZ 163, 381 [389] = NJW 2005, 2848 m.w. Nachw.).".
  • BGH, 23.02.2005 - VIII ZR 100/04

    Zum Kostenerstattungsanspruch des Autokäufers gegen den Verkäufer im Falle der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2009 - 5 U 34/09
    Mit dem Institut der Nacherfüllung soll dem Verkäufer eine "letzte" Chance eingeräumt werden, seine Pflicht aus § 433 I 2 BGB durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache - wenn auch erst im zweiten Anlauf - noch zu erfüllen, um den mit einer Rückabwicklung des Vertrags verbundenen wirtschaftlichen Nachteil abzuwenden (BT-Dr 14/6040, S. 221; BGHZ 162, 219 [227] = NJW 2005, 1348).
  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07

    Zum Anspruch des Käufers auf Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2009 - 5 U 34/09
    Dies gilt nicht nur für einen etwaigen Nutzungsausfall, den der Käufer in der Zwischenzeit durch die Mangelhaftigkeit der Kaufsache erlitten hat (dazu Senat, BGHZ 174, 290 = NJW 2008, 911 = WM 2008, 557), sondern auch für Kosten, die infolge der Mangelhaftigkeit der Kaufsache zusätzlich entstehen oder vergeblich aufgewendet wurden,... Vielmehr sind Vertragskosten i.S. des § 467 S. 2 BGB a.F. auf Grund der Schuldrechtsmodernisierung nicht mehr verschuldensunabhängig zu erstatten, sondern jetzt als Aufwendungen zu behandeln, die der Käufer nach § 284 BGB nur unter den dort genannten Voraussetzungen ersetzt verlangen kann (BT-Dr 14/6040, S. 144, 225; BGHZ 163, 381 [389] = NJW 2005, 2848 m.w. Nachw.).".
  • OLG Frankfurt, 14.02.2008 - 15 U 5/07

    Ansprüche aus Sachmängelhaftung im Kaufvertragsrecht: Umfang der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2009 - 5 U 34/09
    Zwar ist bisher verbreitet die Auffassung vertreten worden, der Lieferant habe nach § 439 Abs. 2 BGB den Zustand vor Einbau der mangelhaften Ware wieder herzustellen (z.B. Palandt/ Weidenkaff, BGB, 68. Aufl., § 439 Rn. 11; Schneider NJW 2007, 2215; OLG Frankfurt/M. ZGS 2008, 315; OLG Karlsruhe BeckRS 2004 08838).
  • OLG Karlsruhe, 02.09.2004 - 12 U 144/04

    Kauf von Bodenfliesen: Nacherfüllungsaufwand bei Mangelhaftigkeit;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2009 - 5 U 34/09
    Zwar ist bisher verbreitet die Auffassung vertreten worden, der Lieferant habe nach § 439 Abs. 2 BGB den Zustand vor Einbau der mangelhaften Ware wieder herzustellen (z.B. Palandt/ Weidenkaff, BGB, 68. Aufl., § 439 Rn. 11; Schneider NJW 2007, 2215; OLG Frankfurt/M. ZGS 2008, 315; OLG Karlsruhe BeckRS 2004 08838).
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