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   OLG Stuttgart, 18.05.2022 - 4 U 42/21   

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https://dejure.org/2022,24774
OLG Stuttgart, 18.05.2022 - 4 U 42/21 (https://dejure.org/2022,24774)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.05.2022 - 4 U 42/21 (https://dejure.org/2022,24774)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Mai 2022 - 4 U 42/21 (https://dejure.org/2022,24774)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Lehrer-Mobbing

    § 186 StGB, § 193 StGB, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG
    Unterlassungsanspruch einer Lehrerin gegen eine Schülerin wegen Äußerungen in Zeitungsinterviews sowie einem Videobeitrag - Lehrer-Mobbing

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Lehrerin durch das Anprangern der Entfernung einer Schülerin aus dem Unterricht wegen der Weigerung, einen Mund-Nasenschutz zu tragen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Unterlassungsansprüche einer Lehrerin gegen ihre Schülerin wegen Äußerungen in einem Zeitungsartikel

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Streit um Äußerungen von Schülerin in Zeitungsinterview

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterlassungsansprüchen einer Lehrerin gegen ihre Schülerin wegen Äußerungen ... - Corona-Virus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 516

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2022 - 4 U 42/21
    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (BGH, Urteil vom 27.09.2016, VI ZR 250/13 Rn. 12; BGH, Urteil vom 12.04.2016, VI ZR 505/14 Rn. 11; BGH, Urteil vom 27.05.2014, VI ZR 153/13 Rn. 13).

    Dies scheidet bei Werturteilen und Meinungsäußerungen aus, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet sind und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BGH NJW 2018, 3254 [3256 Rn. 19]; BGH, Urteil vom 27.09.2016, VI ZR 250/13 Rn. 25).

  • BVerfG, 27.04.1988 - 1 BvR 549/87

    Arrest - Vollziehungsfrist - Titel - Zustellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2022 - 4 U 42/21
    Die Berufungsschrift vom 10.02.2021 enthält keine dahingehenden (klarstellenden) Angaben, die der Schuldnerin - entsprechend dem maßgeblichen Normzweck - Klarheit verschafft, ob sie aus dem Titel tatsächlich in Anspruch genommen wird (BVerfG NJW 1988, 3141; BGHZ 112, 361).
  • OLG Brandenburg, 27.05.2013 - 1 U 23/12
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2022 - 4 U 42/21
    Auch wenn es sich bei dem Einwand, die Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 S. 1 ZPO sei versäumt, um einen solchen handelt, der grundsätzlich im Wege eines Antrags nach §§ 936, 927 Abs. 1 ZPO geltend zu machen ist, weil damit die Rechtmäßigkeit der Fortdauer der einstweiligen Verfügung, nicht aber die Rechtmäßigkeit ihrer Anordnung infrage gestellt wird, ist allgemein anerkannt, dass dieser Einwand auch im Wege der Berufung als dem weitergehenden Rechtsbehelf geltend gemacht werden kann (vgl. etwa Vollkommer in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 929 Rn. 21; Musielak/Voit , ZPO, 19. Auflage, 2022, § 927 ZPO Rn. 2; OLG Brandenburg, Urteil vom 27.5.2013 - 1 U 23/12, BeckRS 2014, 19354; OLG Hamm NJOZ 2020, 1199 Rn. 37).
  • OLG Köln, 13.12.2002 - 6 U 156/02

    UWG -Recht; Verfahrensrecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2022 - 4 U 42/21
    Durch die nicht zugleich begründete Berufung hat die Verfügungsklägerin lediglich zum Ausdruck gebracht, dass sie hinsichtlich des Antragsteiles, mit dem sie vor dem Landgericht unterlegen war, in der nächsten Instanz ihre Rechte durchzusetzen beabsichtigt (OLG Köln WRP 2003, 541).
  • BGH, 21.06.2011 - VI ZR 262/09

    Wiedergabe einer im Rahmen einer Pressekonferenz gefallenen Äußerung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2022 - 4 U 42/21
    Der grundrechtliche Schutz wirkt dabei nicht nur gegenüber Fehlzitaten, sondern auch gegenüber unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung (BGH, Urteil vom 21.06.2011, Az. VI ZR 262/09, Rn. 11 m. w. N.).
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2022 - 4 U 42/21
    Es wird übersehen, dass - entgegen des Hinweises des Landgerichts - die Beweislast bei der Verfügungsbeklagten liegt und es überdies der Verfügungsklägerin freisteht, Tatsachen auch auf anderem Wege, etwa im Wege der (erfolgten) Parteianhörung (vgl. BGH NJW 2015, 873), glaubhaft zu machen.
  • BGH, 17.11.1992 - VI ZR 344/91

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen - Sorgfaltspflichten bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2022 - 4 U 42/21
    Dies zu Grunde gelegt handelt es sich bei der Äußerung um eine wahre Tatsachenbehauptung, da diese insgesamt so stark von tatsächlichen Bestandteilen geprägt wird, dass ihr insgesamt der Charakter einer Tatsachenbehauptung beigemessen werden kann, die einen bestimmten Vorgang im Wesentlichen beschreibt und nicht bewertet (vgl. etwa BGH NJW 1993, 930 m.w.N.).
  • BGH, 20.03.2012 - VI ZR 123/11

    Postmortaler Persönlichkeitsschutz: Anspruch der Eltern auf Geldentschädigung für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2022 - 4 U 42/21
    Eine bloß mittelbare oder reflexartige Beeinträchtigung durch die Fernwirkung einer Äußerung reicht nicht aus, solange diese Verletzung nicht auch als (eigene) Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu qualifizieren ist (BGH NJW 2012, 1728 Rn. 16; Korte , Praxis des Presserechts, 2. Aufl. 2019, § 2 Rn. 157).
  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 505/14

    Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2022 - 4 U 42/21
    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (BGH, Urteil vom 27.09.2016, VI ZR 250/13 Rn. 12; BGH, Urteil vom 12.04.2016, VI ZR 505/14 Rn. 11; BGH, Urteil vom 27.05.2014, VI ZR 153/13 Rn. 13).
  • BGH, 19.07.2018 - IX ZB 10/18

    Ablehnung der Vollstreckbarerklärung des Urteils eines ausländischen Gerichts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2022 - 4 U 42/21
    Dies scheidet bei Werturteilen und Meinungsäußerungen aus, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet sind und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BGH NJW 2018, 3254 [3256 Rn. 19]; BGH, Urteil vom 27.09.2016, VI ZR 250/13 Rn. 25).
  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08

    Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

  • BGH, 27.05.2014 - VI ZR 153/13

    Maßstab bei herabwürdigender Äußerung

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

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