Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.08.2003 - 5 U 62/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3037
OLG Stuttgart, 18.08.2003 - 5 U 62/03 (https://dejure.org/2003,3037)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.08.2003 - 5 U 62/03 (https://dejure.org/2003,3037)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. August 2003 - 5 U 62/03 (https://dejure.org/2003,3037)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3037) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklungsverlangen des Bestellers wegen Sachmängeln am Bauwerk; Anspruch des Bestellers auf Auflassung des bebauten Grundstücks bei mangelnder Zustimmung des Werkunternehmers zur Rückabwicklung des Bauträgervertrages; Sicherung des Anspruchs nach Insolvenz des ...

  • Judicialis

    BGB § 634 a. F.; ; BGB § 635 a. F.; ; InsO § 103; ; InsO § 106; ; InsO § 208

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Rückabwicklungsverlangen und zum Anspruch auf Auflassung eines bebauten Grundstücks - Zum durch Vormerkung gesicherten Anspruch auf Auflassung des Grundstücks - Zum entgegen halten von Masseunzulänglichkeiten gegen die gesicherten Auflassungsansprüche durch den ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentumserwerb trotz Insolvenz des Bauträgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 74 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 634, 635 BGB; §§ 103, 106 InsO
    Eigentumserwerb bei Insolvenz des Bauträgers

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 74 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 634, 635 BGB; §§ 103, 106 InsO
    Eigentumserwerb bei Insolvenz des Bauträgers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenz des Bauträgers: Kann Erwerber trotzdem Eigentum am Grundstück erlangen? (IBR 2004, 321)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1349 (Ls.)
  • BauR 2005, 111
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.11.1980 - V ZR 163/79

    Vormerkungswirkung nach § 24 KO

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2003 - 5 U 62/03
    Der Bundesgerichtshof, der zunächst (zu § 24 KO) eine andere Meinung hatte (BGH NJW 1977, 146), hat sich nach Klarstellung durch den Gesetzgeber dieser Meinung ausdrücklich angeschlossen (BGH NJW 1978, 1437; 1981, 991).

    Daher kommt es für die Fälligkeit des Anspruchs auf Auflassung nach Insolvenz des Bauträgers nicht mehr darauf an, ob die gesamte vereinbarte Gegenleistung erbracht wurde, sondern nur darauf an, ob der Teil des Kaufpreises, welcher auf die Übereignung des Grundstücks und der Wohnung entfällt, gezahlt wurde; zu ermitteln ist dies im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung oder gem. §§ 315, 316 BGB (BGH NJW 1981, 991).

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2003 - 5 U 62/03
    Das vom Kläger zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs (ZIP 2003, 914) ist für den vorliegenden Fall nicht einschlägig, weil in jenem Fall eine die anderen Massegläubiger benachteiligende Zwangsvollstreckung in die Masse geplant war, während hier der außerhalb des Insolvenzverfahrens zu erfüllende Auflassungsanspruch die Ansprüche der anderen Massegläubiger nicht berührt.
  • BGH, 25.03.2004 - VII ZR 254/03

    Insolvenz des Bauträgers: Kann Erwerber trotzdem Eigentum am Grundstück erlangen?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2003 - 5 U 62/03
    Der Insolvenzverwalter kann dem gesicherten Auflassungsanspruch nicht die Masseunzulänglichkeit entgegen halten, wenn der Besteller sich verpflichtet hat, die Kosten der Auflassung zu tragen.Rechtskräftig; durch Beschluß des BGH vom 25.03.2004 wurde NZB zurückgewiesen (VII ZR 254/2003).
  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 456/98

    Ansprüche des Bestellers nach § 634 BGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2003 - 5 U 62/03
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1999, 3710); der Kläger verkennt die rechtliche Bedeutung des Urteils.
  • BGH, 21.11.1985 - VII ZR 366/83

    Keine Kündigung des Erwerbers beim Bauträgervertrag ohne wichtigen Grund

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2003 - 5 U 62/03
    Als Ausgleich für diesen Nachteil nimmt § 106 Abs. 1 S.2 InsO eine Trennung zwischen dem durch Vormerkung gesicherten Auflassungsanspruch und den übrigen Ansprüchen aus dem Bauträgervertrag vor (BGH NJW 1986, 925).
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2003 - 5 U 62/03
    Das Berufungsgericht ist berechtigt, um eine unzulässige Divergenz zu vermeiden, entweder den entschiedenen Teil aufzuheben und gem. § 538 Abs. 2 S.1 Nr. 7 ZPO an die erste Instanz zurückzuverweisen oder den dort verbliebenen Teil an sich zu ziehen, wenn es sich dabei um einen ohne Weiteres mitzuentscheidenden Teil handelt (BGH NJW 1960, 339; 1991, 3036; NJW-RR 1994, 379).
  • BGH, 29.10.1976 - V ZR 4/75

    Vertrag über die Erstellung eines Bauwerks - Vertrag über die Übereignung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2003 - 5 U 62/03
    Der Bundesgerichtshof, der zunächst (zu § 24 KO) eine andere Meinung hatte (BGH NJW 1977, 146), hat sich nach Klarstellung durch den Gesetzgeber dieser Meinung ausdrücklich angeschlossen (BGH NJW 1978, 1437; 1981, 991).
  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 175/81

    Haftung des Reiseveranstalters bei überfallgefährdeter Unterkunft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2003 - 5 U 62/03
    Auch beim Werkvertrag kommt das Rückabwicklungsschuldverhältnis erst dann zustande, wenn der Werkunternehmer sich auf die Wandelung oder den großen Schadenersatz einlässt, vorher kann der Besteller davon jederzeit wieder Abstand nehmen (ganz h.M., BGH NJW 1982, 1521; Palandt-Putzo 59. Aufl. § 465 BGB Rn.7; MüKo-Soergel 3. Aufl. § 635 BGB Rn.3 m.w.N.).
  • BGH, 30.04.1956 - II ZR 217/54

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2003 - 5 U 62/03
    Auf das Gebot der Widerspruchsfreiheit können die Parteien indes nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers (§ 538 Abs. 2 S.3 ZPO) nicht verzichten, weswegen der Erlass eines Teilurteils nicht statthaft war (vgl. BGHZ 20, 311) und dieses aufzuheben ist.
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 457/99

    Zurückbehaltungsrecht des Inhabers einer Auflassungsvormerkung im Konkurs des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2003 - 5 U 62/03
    Die zu diesem Punkt geäußerte Rechtsauffassung des Klägers, der ein Zurückbehaltungsrecht verneint, stützt sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH ZInsO 2002, 487), welches indes einen anderen Sachverhalt behandelt.
  • BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
  • BGH, 21.04.1978 - V ZR 77/77

    Anspruch auf Abgabe einer Löschungsbewilligung für mehrere

  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 66/07

    Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts des Berechtigten aus einer

    Auch in vorliegender Sache kann der Senat die Frage offenlassen (vgl. BGHZ 150, 138, 148; Urt. v. 23. Oktober 2003 - IX ZR 165/02, WM 2003, 2429, 2430 f mit jeweils bejahenden Nachweisen), ob § 103 InsO auf die Geltendmachung von Ansprüchen bei Rückabwicklung eines gegenseitigen Vertrages überhaupt anwendbar ist (in diesem Sinne außerdem: OLG Stuttgart ZInsO 2004, 1087, 1088 f; Jaeger/Henckel, InsO § 55 Rn. 45; HK-InsO/Lohmann, 5. Aufl. § 55 Rn. 16; Wegener, Das Wahlrecht des Insolvenzverwalters unter dem Einfluss des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes, 2007, Rn. 686 ff; Kepplinger, Das Synallagma in der Insolvenz, 2000, S. 336 f) und der Kläger solche - tatsächlich in keinem Schriftsatz auch nur andeutungsweise erwähnte - Rechte neben dem Anspruch aus § 894 BGB verfolgt hat (vgl. Marotzke LM § 273 BGB Nr. 62 Bl. 6).
  • OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 711/05

    Bauträgerkaufvertrag: Fälligkeit eines Auflassungsanspruchs gegen einen in

    Die Aufspaltung des Bauträgerkaufvertrages in zwei Teile - einen Grundstückskaufvertrag und einen Werkvertrag - folgt zunächst aus der insolvenzrechtlichen Lage (vgl. OLG Stuttgart ZInsO 2004, 1087 ff.).

    Als Ausgleich für diesen Nachteil nimmt § 106 Abs. 1 Satz 2 InsO im Insolvenzverfahren eine Trennung zwischen dem durch Vormerkung gesicherten Auflassungsanspruch und den übrigen Ansprüchen aus dem Bauträgervertrag vor (vgl. OLG Stuttgart ZInsO 2004, 1087 ff.).

  • OLG Celle, 19.01.2011 - 3 U 140/10

    Rechtsfolgen des Widerrufs der Restschuldversicherung in der Insolvenz des

    OLG Stuttgart, Urteil vom 18. August 2003 - 5 U 62/03, Juris Rn. 24; vom BGH offen gelassen in seiner Entscheidung vom 22. Januar 2009 - IX ZR 66/07).
  • LG Hamburg, 01.09.2006 - 318 O 43/06

    Anspruch auf Erteilung der Bewilligung zur Löschung der zu Gunsten des

    Während der Gegenanspruch hier aus einem bestehenden, auf Gegenseitigkeit gerichteten Schuldverhältnis abzuleiten ist (so auch OLG Stuttgart, ZInsO 2004, 1087, 1089 ), lagen den dortigen Entscheidungen regelmäßig bereicherungsrechtliche Herausgabeansprüche zugrunde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht