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   OLG Stuttgart, 18.08.2014 - 1 Ws 68/14   

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OLG Stuttgart, 18.08.2014 - 1 Ws 68/14 (https://dejure.org/2014,21457)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.08.2014 - 1 Ws 68/14 (https://dejure.org/2014,21457)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. August 2014 - 1 Ws 68/14 (https://dejure.org/2014,21457)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tatvorwurf der Marktmanipulation gegen ehemalige Vorstände der Porsche Automobil Holding SE; Eröffnung des Hauptverfahrens; Anforderungen an den für eine Eröffnungsentscheidung erforderlichen hinreichenden Tatverdacht; Vorliegen einer sog. verdeckten Beschlusslage zur ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum hinreichenden Tatverdacht der Marktmanipulation ("Porsche")

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 203 StPO, § 20a Abs 1 S 1 Nr 1 Alt 1 WpHG, § 38 Abs 2 Nr 1 WpHG, § 39 Abs 2 Nr 11 WpHG vom 21.12.2007, Art 1 Abs 1 EGRL 124/2003
    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Marktmanipulation gegen Vorstandsmitglieder eines Holdingunternehmens eines Automobilkonzerns: Beurteilungsspielraum des Tatrichters bei der Prognoseentscheidung über den hinreichenden Tatverdacht; Zulassung der Anklage zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tatvorwurf der Marktmanipulation gegen ehemalige Vorstände der Porsche Automobil Holding SE

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Hauptverfahren gegen ehemalige Porschevorstände vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart eröffnet

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Fall Porsche: "Marktmanipulation" und die Frage des hinreichenden Tatverdachts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hauptverfahren gegen ehemalige Porschevorstände vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart eröffnet

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StPO § 203; WpHG § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 38 Abs. 2 Nr. 1, § 39 Abs. 2 Nr. 11
    Zum hinreichenden Tatverdacht der Marktmanipulation ("Porsche")

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hinreichender Tatverdacht der Marktmanipulation

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 05.09.2014)

    Gescheiterte VW-Übernahme: Einblick ins geheime Porsche-Drehbuch

  • juve.de (Kurzinformation)

    Porsche: Ex-Vorstände müssen vor Gericht, Rolle der Anwälte kritisch beleuchtet

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Marktmanipulation: Hauptverhandlung gegen Porsche Vorstände eröffnet

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.05.2014)

    Ex-Porsche-Chef: Staatsanwaltschaft beharrt auf Prozess gegen Wiedeking

In Nachschlagewerken (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 1829
  • ZIP 2014, 68
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.04.2013 - II ZB 7/09

    Vorlage des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Union im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2014 - 1 Ws 68/14
    Dieser Entscheidung folgend hat der vorlegende Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass § 13 Abs. 1 Satz 3 WpHG, der Insidergeschäfte erfasst, dann erfüllt sei, wenn eher mit dem Eintreten des künftigen Ereignisses als mit seinem Ausbleiben zu rechnen sei, die Wahrscheinlichkeit müsse aber nicht zusätzlich hoch sein (Beschluss vom 23.04.2013 - II ZB 7/09, NJW 2013, 2114, Rn. 29 bei Juris).

    Andererseits ist ein nach der erfolgten Offenlegung des möglicherweise bewertungserheblichen Umstands erfolgter Kursanstieg und sind solche Geschäfte, wie sie vorliegend nach erfolgter Offenlegung am 26. Oktober 2008 nach den Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden getätigt wurden, ein Indiz für Kursrelevanz, wenn andere Umstände als das öffentliche Bekanntwerden der Information für eine erhebliche Kursänderung praktisch ausgeschlossen werden können (BGH, NJW 2013, 2114, Rn. 23 bei Juris).

  • BGH, 27.11.2013 - 3 StR 5/13

    Marktmanipulation (Verfassungsmäßigkeit; matched orders/prearranged trades;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2014 - 1 Ws 68/14
    Diese Verordnung spezifiziert in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise die gesetzlichen Regelungen des § 20a WpHG, indem sie Begriffserläuterungen und Regelbeispiele nennt, bei deren Vorliegen Tatbestandmerkmale des § 20a WpHG erfüllt sein können (BGH wistra 2014, 233).

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die notwendige Einwirkung iSd § 38 Abs. 2 WpHG nicht voraussetzt, dass tatsächlich Geschäfte getätigt wurden, bei denen die Preise kausal gerade auf dem durch die Manipulation hervorgerufenen Kursniveau beruhen (BGH, wistra 2014, 233; OLG Stuttgart, NJW 2011, 3667).

  • OLG Stuttgart, 12.04.2011 - 5 Ws 6/11

    Eröffnungsverfahren: Anforderungen an die Bewertung einer belastenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2014 - 1 Ws 68/14
    Die Eröffnungsentscheidung soll erkennbar aussichtslose Fälle ausfiltern, aber der Hauptverhandlung ansonsten nicht vorgreifen (OLG Stuttgart, Die Justiz 2011, 218; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2009, 88; Löwe-Rosenberg aaO).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03

    Untreuetatbestand: Strafbarkeit von Bank-Vorstandsmitgliedern wegen der Vergabe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2014 - 1 Ws 68/14
    Ein hinreichender Tatverdacht besteht iSd § 203 StPO dann, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens eine spätere Verurteilung des Angeschuldigten mit den vorhandenen zulässigen Beweismitteln wahrscheinlich erscheint (OLG Karlsruhe, wistra 2005, 72; LR-Stuckenberg, StPO, 26. Auflage, § 203 RN 13).
  • EuGH, 28.06.2012 - C-19/11

    Ein Zwischenschritt, der einer Entscheidung eines börsennotierten Unternehmens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2014 - 1 Ws 68/14
    Für die gleichlautende Formulierung in Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2003/124/EG der Kommission vom 22. Dezember 2003 hat der Europäische Gerichtshof in einer Vorabentscheidung entschieden, dass ein Nachweis einer hohen Wahrscheinlichkeit der in Rede stehenden Umstände nicht erforderlich sei, sondern dass sie dann hinreichend wahrscheinlich seien, wenn eine umfassende Würdigung der bereits verfügbaren Anhaltspunkte ergebe, dass tatsächlich erwartet werden könne, dass sie in Zukunft existierten oder einträten (Urteil vom 28.06.2012 - C-19/11, NJW 2012, 2787, Rn. 49 bei Juris).
  • OLG Saarbrücken, 17.07.2008 - 1 Ws 131/08

    Anklageschrift wegen Beitragsvorenthaltung: Hinreichender Tatverdacht bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2014 - 1 Ws 68/14
    Die Eröffnungsentscheidung soll erkennbar aussichtslose Fälle ausfiltern, aber der Hauptverhandlung ansonsten nicht vorgreifen (OLG Stuttgart, Die Justiz 2011, 218; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2009, 88; Löwe-Rosenberg aaO).
  • OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10

    Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2014 - 1 Ws 68/14
    Zwar ist dem Tatrichter bei der Prognoseentscheidung über den hinreichenden Tatverdacht ein nicht unerheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2010, 3793).
  • OLG Stuttgart, 04.10.2011 - 2 Ss 65/11

    Vorsätzliche Marktmanipulation: Erteilung abgestimmter Kauf- und Verkaufsangebote

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2014 - 1 Ws 68/14
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die notwendige Einwirkung iSd § 38 Abs. 2 WpHG nicht voraussetzt, dass tatsächlich Geschäfte getätigt wurden, bei denen die Preise kausal gerade auf dem durch die Manipulation hervorgerufenen Kursniveau beruhen (BGH, wistra 2014, 233; OLG Stuttgart, NJW 2011, 3667).
  • BGH, 20.07.2011 - 3 StR 506/10

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandssprechers der IKB AG wegen Marktmanipulation

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2014 - 1 Ws 68/14
    Da damit der aktiv irreführende Anteil gegenüber den zugleich wahrheitswidrig unterschlagenen Umständen überwiegt, läge - ungeachtet der rechtlich umstrittenen Unterlassungsstrafbarkeit - Handeln durch positives Tun vor (BGH, wistra 2011, 467).
  • OLG Celle, 30.09.2022 - 13 Kap 1/16

    Beabsichtigte VW-Übernahme: Anleger bekommen nach Porsche-Rückzieher keine

    Nichts Anderes ergäbe sich unter Zugrundelegung des Vortrags, nach der Auffassung des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart spreche einiges dafür, dass der Aufsichtsrat am 3. März 2008 de facto grünes Licht für eine Aufstockung der Beteiligung auf über 75 % gegeben habe, weil der Beschluss des Aufsichtsrats vom 3. März 2008 keine Deckelung nach oben vorgesehen habe (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. August 2014 - 1 Ws 68/14, juris Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Die Eröffnungsentscheidung soll (nur) erkennbar aussichtslose Fälle ausfiltern, aber der Hauptverhandlung ansonsten nicht vorgreifen (vgl. BGH BeckRS 2010, 10962 Rdn. 60; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2009, 88; OLG Stuttgart BeckRS 2014, 16657; KG BeckRS 2014, 19424; Schneider in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 203 Rdn. 5).
  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Die Eröffnungsentscheidung soll jedenfalls erkennbar aussichtslose Fälle ausfiltern, der Hauptverhandlung ansonsten aber nicht - insbesondere nicht im Wege vorweggenommener Beweiswürdigung hinsichtlich sensibler Beweisfragen - vorgreifen (vgl. etwa BGH, BeckRS 2010, 10962 Rn. 33, 60; OLG Stuttgart, BeckRS 2014, 16657; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2009, 88; Schneider, in: KK-StPO, 7. Aufl., § 203 Rn. 5).

    OLG Stuttgart, BeckRS 2014, 16657 sowie BeckRS 2015, 14495; OLG Koblenz, NJW 2013, 98; KG, BeckRS 2014, 11294), zur Klärung innerer Vorgänge bei den Angeschuldigten durch Rückschlüsse aus dem äußeren Tatgeschehen (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 2012, 117) oder entscheidend auf die Auswertung und Bewertung voneinander abweichender wissenschaftlicher Standpunkte von Sachverständigen aufgrund persönlicher Eindrucksbildung ankäme.

  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 20 U 2/14

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Isolierte Anfechtung der Ablehnung

    Insbesondere das OLG Stuttgart komme in dem Beschluss vom 18. August 2014, Az. 1 Ws 68/14 (Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die ehemaligen Vorstände Dr. W. und H. wegen Marktmanipulation), zu dem Ergebnis, dass die Organe der Beklagten wider ihren bisherigen Behauptungen bereits im Jahr 2005 den Entschluss zur Übernahme der Z AG gefasst hatten und spätestens im März 2008 die Kapitalmarktteilnehmer über ihre Absicht hätten informieren müssen, mit der Z AG einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.

    Es handele sich im Hinblick auf die Feststellungen des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 18.08.2014, 1 Ws 68/14) bei den Vorwürfen nicht mehr bloß um Vermutungen.

    Die Klägerin habe zum Beweis dafür, dass die Beklagte schon vor dem 26.10.2008 die Absicht gehabt habe, Z zu übernehmen und dass die von ihr erworbenen Derivate unmittelbar dem Aufbau einer solchen Beteiligung dienten, die Beschlüsse des BGH im Strafverfahren gegen den früheren Vorstand H. (10.04.2014, Az. 1 StR 649/13) sowie des OLG Stuttgart vom 18.08.2014 (Az. 1 Ws 68/14) vorgelegt.

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der pauschalen Behauptung der Klägerin, den stimmberechtigten Aktionären der Hauptversammlung sei die Tatsachengrundlage, auf denen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (1 Ws 68/14 - Eröffnung der Hauptverhandlung in dem Verfahren wegen Marktmanipulation) sowie die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem Verfahren gegen H. wegen Kreditbetrugs (1 StR 649/13) beruhten, sehr wohl bekannt gewesen, weil diese allesamt in den Organen vertreten gewesen seien (Schriftsatz vom 09.06.2015).

    Nichts anderes gilt dem entsprechend auch für die zwischenzeitliche Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Marktmanipulation durch Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18.08.2014 (1 Ws 68/14).

    Allein die Tatsache, dass das Oberlandesgericht Stuttgart die Anklage wegen Marktmanipulation zugelassen hat (Beschluss vom 18.08.2014, 1 Ws 68/14), belegt nicht, dass die Absicht der Beteiligungsaufstockung auf 75 % schon im Frühjahr 2008 bestand.

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