Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 18.10.2019 - 2 Rv 16 Ss 795/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,37906) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Schriften: Wirksamkeit der Anklageschrift hinsichtlich ihrer Umgrenzungs- und Informationsfunktion
- rewis.io
- landesrecht-bw.de
StPO § 200 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Umgrenzung des Tatgeschehens in einer Anklage wegen kinder- und jugendgefährdender Schriften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verfahrensbegrenzende Funktion einer Anklageschrift im Verfahren wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften
Verfahrensgang
- AG Oberndorf/Neckar - 17 Js 520/15
- LG Rottweil, 02.05.2019 - 17 Js 520/15
- OLG Stuttgart, 18.10.2019 - 2 Rv 16 Ss 795/19
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 04.03.2021 - 2 WD 11.20
"Deal"; "ne bis in idem"; Anschuldigungsschrift; Aussetzung des …
Eine Anschuldigungsschrift wegen Besitzes kinder- und/oder jugendpornographischer Schriften wird ihrer verfahrensbegrenzenden Funktion dadurch gerecht, dass sie neben dem Angeschuldigten - soweit ermittelbar - den Ort und die Zeit oder jedenfalls den Zeitraum der Tatbegehung bestimmt, die Datenträger bezeichnet und deren Inhalt zusammengefasst darstellt (zur Anklageschrift: BGH…, Beschluss vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19 - juris Rn. 16 unter Verweis auf OLG Stuttgart, Urteil vom 18. Oktober 2019 - 2 Rv 16 Ss 795/19 - juris Rn. 34). - BGH, 11.03.2020 - 2 StR 380/19
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …
b) Bei der Abfassung der Urteilsgründe muss der Tatrichter in den Blick nehmen, dass unterschiedliche gesetzliche Anforderungen an die Abfassung von Anklageschrift (§ 200 Abs. 1 StPO) und die Urteilsfeststellungen nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO insbesondere für Feststellungen zum Besitz kinder- oder jugendpornographischer Schriften (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Oktober 2019 - 2 Rv 16 Ss 795/19, BeckRS 2019, 27609) zu stellen sind.