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   OLG Stuttgart, 19.01.2001 - 3 Ausl. 96/00   

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https://dejure.org/2001,5850
OLG Stuttgart, 19.01.2001 - 3 Ausl. 96/00 (https://dejure.org/2001,5850)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.01.2001 - 3 Ausl. 96/00 (https://dejure.org/2001,5850)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Januar 2001 - 3 Ausl. 96/00 (https://dejure.org/2001,5850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    IRG § 8; ; IRG § 11; ; IRG § 21 Abs. 3 Nr. 1; ; IRG § 22 Abs. 3 Satz 1; ; IRG § 73; ; EuAlÜbk Art. 11; ; EuAlÜbk Art. 14 Abs. 3; ; TürkStGB Art. 448; ; TürkStGB Art. 450

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslieferungshindernis bei drohender Todesstrafe im Ausland; Auslegung eines Auslieferungsgesuchs zur Feststellung auf wen sich das Ersuchen bezieht; Freiheitsstrafe von 25 bis 30 Jahren; Freiheitsstrafe als menschenrechtswidrige Behandlung; Chance auf Rückkehr in die ...

  • zaoerv.de PDF, S. 60 (Kurzinformation)

    Auslieferung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Identität des Verfolgten; Drohen der Todesstrafe; Wesentliche Verschlechterung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 447 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 31.05.1994 - 2 BvR 1193/93

    Auslieferung bei Gefahr menschenunwürdiger Behandlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2001 - 3 Ausl 96/00
    Schließlich geht der Senat nach derzeitigem Verfahrensstand davon aus, dass eine mögliche Auslieferung mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der deutschen öffentlichen Ordnung vereinbar ist und dass das Strafverfahren, das den Verfolgten in der Republik Türkei erwartet, den elementaren rechtsstaatlichen Anforderungen der Menschenwürde entspricht, die auch im vertraglichen Auslieferungsverkehr zu beachten sind (BVerfGE 63, 332, 337; 75, 1, 16 f.; NStZ 1994, 492).

    Die für die Annahme eines derartigen Auslieferungshindernisses erforderlichen "begründeten Anhaltspunkte" (BVerfG NStz 1994, 492, 493) für eine menschenrechtswidrige Behandlung des Verfolgten in der Republik Türkei sind bislang nicht gegeben.

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2001 - 3 Ausl 96/00
    Droht dem Verfolgten im ersuchenden Staat eine zeitige Freiheitsstrafe im Mindestmaß von 25 Jahren, so gehört es zu den elementaren rechtsstaatlichen Anforderungen der Menschenwürde, die auch im vertraglichen Auslieferungsverkehr zu beachten sind, dass der Verfolgte grundsätzlich die Chance haben muss, deutlich vor Vollstreckungsende in die Freiheit zurückzukehren (entsprechende Anwendung von BVerfGE 45, 187).

    Nach deutschem Recht würde dem Verfolgten möglicherweise sogar lebenslange Freiheitsstrafe drohen, die als solche verfassungsgemäß ist (BVerfGE 45, 187).

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2001 - 3 Ausl 96/00
    Schließlich geht der Senat nach derzeitigem Verfahrensstand davon aus, dass eine mögliche Auslieferung mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der deutschen öffentlichen Ordnung vereinbar ist und dass das Strafverfahren, das den Verfolgten in der Republik Türkei erwartet, den elementaren rechtsstaatlichen Anforderungen der Menschenwürde entspricht, die auch im vertraglichen Auslieferungsverkehr zu beachten sind (BVerfGE 63, 332, 337; 75, 1, 16 f.; NStZ 1994, 492).
  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2001 - 3 Ausl 96/00
    Schließlich geht der Senat nach derzeitigem Verfahrensstand davon aus, dass eine mögliche Auslieferung mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der deutschen öffentlichen Ordnung vereinbar ist und dass das Strafverfahren, das den Verfolgten in der Republik Türkei erwartet, den elementaren rechtsstaatlichen Anforderungen der Menschenwürde entspricht, die auch im vertraglichen Auslieferungsverkehr zu beachten sind (BVerfGE 63, 332, 337; 75, 1, 16 f.; NStZ 1994, 492).
  • OLG Celle, 19.08.1998 - 3 ARs 3/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2001 - 3 Ausl 96/00
    Auch geht der Senat davon aus, dass die derzeitige Praxis der türkischen Großnationalversammlung, die Vollstreckung der Todesstrafe nicht zu genehmigen, für sich nicht genügt, um die Gefahr der Bestrafung mit dem Tode zu beseitigen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19.8.1998 - 3 ARs 3/98 [Ausl.]), und dass das im Vorbehalt der Republik Türkei zu Art. 11 EuAlÜbk niedergelegte Verfahren zur Umwandlung von Todesstrafen in lebenslange Freiheitsstrafen für sich gleichfalls nicht als ausreichend erachtet werden kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1994, 1485; Schomburg/Lagodny, IRG, 3. Aufl. 1998, Art. 11 EuAlÜbk Rdn. 5a).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - 8 A 3852/03

    Kein Abschiebungsschutz für M. Kaplan

    vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76 -, BVerfGE 45, 187 (227 f., 239, 245); OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2001 - 3 Ausl 96/00 -, NStZ 2001, 447 (LS).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 3 Ausl 96/00

    Auslieferung: Unzulässige Auslieferung eines psychisch kranken und

    Begehrt die Republik Türkei die Auslieferung des Verfolgten nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des nicht mit Todesstrafe bedrohten absichtlichen Mordes (Art. 448 TürkStGB), so droht dem Verfolgten wegen Art. 11, 14 Abs. 3 EuAlÜbk die Todesstrafe auch dann nicht, wenn die Tat Merkmale des mit Todesstrafe bedrohten qualifizierten Mordes (Art. 450 TürkStGB) aufweist (Fortführung von Senat, Justiz 2001, 198 = NStZ 2001, 447 [nur Leitsätze]).

    Da die Republik Türkei die Auslieferung des Verfolgten nur wegen nicht mit Todesstrafe bedrohten absichtlichen Mordes gem. Art. 448 TürkStGB begehrt, ist es gem. Art. 14 Abs. 3 i.V. mit 11 EuAlÜbk ausgeschlossen, den Verfolgten ohne Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland wegen qualifizierten Mordes gem. Art. 450 TürkStGB zum Tode zu verurteilen (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2001 unter II. 2. b] ee] [2] = Justiz 2001, 198 = NStZ 2001, 447 [nur Leitsätze]).

  • OLG Köln, 05.11.2004 - Ausl 189/04

    Auslieferung an die USA bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe ohne

    Der Senat weicht damit auch nicht von der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 19.01.2001 (NStZ 2001, 447 - LS - ) ab, so dass keine Veranlassung zur Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 42 Abs. 1 3. Alt. IRG besteht.
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 4 Ausl (A) 308/02

    Metin Kaplan

    Ausgehend von dieser Überlegung wird der Senat Inhalt und Tragweite des bei der Abschaffung der Todesstrafe verbliebenen Vorbehalts für Kriegszeiten oder unmittelbar drohende Kriegsgefahr zu prüfen und gegebenenfalls auf eine konkrete Zusicherung des türkischen Staates zur Einhaltung der rechtlichen Spezialitätsbindung (Art. 14 Abs. 3, 11 EuAlÜbk) hinzuwirken haben (vgl. hierzu OLG Stuttgart Justiz 01, 198f. = NStZ 01, 447; OLG Celle NStZ-RR 99, 29, 30).
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