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   OLG Stuttgart, 19.03.2010 - 8 W 112/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4616
OLG Stuttgart, 19.03.2010 - 8 W 112/10 (https://dejure.org/2010,4616)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.03.2010 - 8 W 112/10 (https://dejure.org/2010,4616)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. März 2010 - 8 W 112/10 (https://dejure.org/2010,4616)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abspaltungsverbot im Vereinsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Abspaltungsverbot in der Satzung eines Vereins

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 38; BGB § 40
    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Abspaltungsverbot in der Satzung eines Vereins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1800 (Ls.)
  • FGPrax 2010, 255
  • Rpfleger 2010, 519
  • NZG 2010, 753
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64

    Ausschluß aus einem Verein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2010 - 8 W 112/10
    Dabei ist § 139 BGB für vereinsrechtliche Normen nicht anwendbar, sofern der verbleibende Teil nach dem Vereinszweck und den satzungsmäßigen Mitgliederbelangen eine in sich sinnvolle Regelung des Vereinslebens darstellt (BGHZ 47, 172 m. w. N.), wie vorliegend.
  • OLG Celle, 18.10.1994 - 20 W 20/94
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2010 - 8 W 112/10
    Entgegen OLG Celle (NJW-RR 1995, 1273) kann nicht von einer Gesamtnichtigkeit der Satzung ausgegangen werden, auch wenn die Regelung in § 3 Ziffer 2 letztlich zu einer willkürlichen Entrechtung der übrigen Mitglieder zu Gunsten einer bestimmten Mitgliedergruppe führt.
  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2010 - 8 W 112/10
    Vielmehr bewirkt der Verstoß gegen das Abspaltungsverbot die Nichtigkeit von § 3 Ziffer 2 der Satzung gem. §§ 717 Satz 1, 134 BGB (Reuter, a. a. O., § 25 BGB Rdnr. 24 ff, m. w. N.), die trotz der Vereinsautonomie (Art. 9 Abs. 1 GG) der richterlichen Inhaltskontrolle unterliegen kann (BGH NJW 1989, 1724 m. w. N.).
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