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   OLG Stuttgart, 19.03.2018 - 4 Ws 39/18   

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https://dejure.org/2018,8610
OLG Stuttgart, 19.03.2018 - 4 Ws 39/18 (https://dejure.org/2018,8610)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.03.2018 - 4 Ws 39/18 (https://dejure.org/2018,8610)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. März 2018 - 4 Ws 39/18 (https://dejure.org/2018,8610)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 458 Abs. 1 StPO wegen Auslegungszweifeln hinsichtlich eines Vermögensarrestes zur Sicherung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 111d Abs 1 S 1 StPO vom 17.07.2015, § 111e Abs 1 S 1 StPO vom 13.04.2017, § 458 Abs 1 StPO, § 73a StGB vom 13.11.1998, § 73c StGB vom 13.04.2017
    Strafvollstreckung: Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 458 Abs. 1 StPO wegen Auslegungszweifeln hinsichtlich eines Vermögensarrestes zur Sicherung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 458 abs. 1
    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 458 Abs. 1 StPO wegen Auslegungszweifeln hinsichtlich eines Vermögensarrestes zur Sicherung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 726
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.07.1955 - StE 68/52
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2018 - 4 Ws 39/18
    Zwar umfasst die nach dieser Norm bestehende Entscheidungsbefugnis nicht nur die Strafe, sondern den Strafausspruch in allen seinen Teilen einschließlich der Nebenstrafen und Nebenfolgen (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1955 ? StE 68/52, BGHSt 8, 66, 67; Appl in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 458 Rn. 5a; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 458 Rn. 2; Schmitt in Meyer-Großner/Schmitt, 60. Aufl., § 458 Rn. 2).
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