Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.05.2021 - 2 Ws 75/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,18473
OLG Stuttgart, 19.05.2021 - 2 Ws 75/21 (https://dejure.org/2021,18473)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.05.2021 - 2 Ws 75/21 (https://dejure.org/2021,18473)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Mai 2021 - 2 Ws 75/21 (https://dejure.org/2021,18473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • online-und-recht.de

    § 100b StPO keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für Herausgabe von Server-Daten

  • webhosting-und-recht.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 100b
    Umfang des Rechts auf Online-Durchsuchung; Zulässigkeit der Verpflichtung von IT-Servicebetreibern zur Mitwirkung an einer gegenüber dem Beschuldigten heimlichen Ausforschung

  • rechtsportal.de

    StPO § 100b
    Umfang des Rechts auf Online-Durchsuchung; Zulässigkeit der Verpflichtung von IT-Servicebetreibern zur Mitwirkung an einer gegenüber dem Beschuldigten heimlichen Ausforschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Pflichten des IT-Dienstleisters bei Online-Durchsuchung (§100b StPO)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Herausgabe von auf Server gespeicherten Daten eines Dritten und Verpflichtung zur Verschwiegenheit keine Onlinedurchsuchung nach § 100b StPO und unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Recht auf Online-Durchsuchung (§ 100b StPO) verpflichtet Webhoster nicht zur Herausgabe der Server-Daten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 313
  • MMR 2021, 815
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.01.2007 - StB 18/06

    Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.2021 - 2 Ws 75/21
    Bereits vor Normerlass war nach der Rechtsprechung des BGH die Beschlagnahme und Auswertung eines Computers und dessen vollständigen Datenbestandes nach §§ 94 ff., 102 ff. StPO mit den entsprechenden Herausgabepflichten aus § 95 StPO möglich; eine verdeckte Online-Durchsuchung war demgegenüber wegen der damit aufgrund der Heimlichkeit der Maßnahme gesteigerten Eingriffsintensität und mangels gesetzlicher Grundlage nicht zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 31.01.2007 - StB 18/06).
  • BGH, 20.08.2015 - StB 7/15

    Unzulässigkeit der gegenüber dem Telekommunikationsdienstleister nach §§ 100a ff.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.2021 - 2 Ws 75/21
    Denn eine offene, den Diensteanbieter verpflichtende Maßnahme nach § 100b StPO würde neben dem Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme und dem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis auch einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit des Diensteanbieters darstellen, der nach Art. 12 Abs. 1 S.2 GG einer besonderen gesetzlichen Grundlage bedürfte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2015 - StB 7/15 -, juris zu § 100a und 100b Abs. 3 S.1 a.F.).
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