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   OLG Stuttgart, 19.07.2022 - 6 U 90/20   

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https://dejure.org/2022,18549
OLG Stuttgart, 19.07.2022 - 6 U 90/20 (https://dejure.org/2022,18549)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.07.2022 - 6 U 90/20 (https://dejure.org/2022,18549)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Juli 2022 - 6 U 90/20 (https://dejure.org/2022,18549)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 357
    Verbraucherdarlehen; Widerruf; Feststellungsklage; Leistungsklage; Leistungsverweigerungsrecht; Annahmeverzug; richtlinienkonforme Auslegung

  • rechtsportal.de

    BGB § 357
    Rückabwicklung eines durch ein Verbraucherdarlehen finanzierten Pkw-Kaufs nach Widerruf; Unzulässigkeit einer Feststellungsklage mangels Feststellungsinteresse; Leistungsverweigerungsrecht bis zum Erhalt des finanzierten Fahrzeugs; Vorleistungspflicht des Verbrauchers

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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 44/21

    Wirksamkeit und Rechtsfolgen des Widerrufs einer Vertragserklärung zum Abschluss

    Abgesehen davon, dass das klägerische Begehren, nicht mehr zu Zins- und Tilgungsleistungen aus dem mit dem Fahrzeugkauf verbundenen Darlehensvertrag verpflichtet (gewesen) zu sein, sich mit einer Klage auf Leistung nach §§ 355 Abs. 3, 358 Abs. 4 Satz 1 BGB nicht abbilden lässt (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2017 - XI ZR 586/15 -, juris Rn. 16; OLG Celle, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris Rn. 30 ff.), fehlt es in Fällen der hier in Rede stehenden Art an der Zumutbarkeit einer vorrangig zu erhebenden Leistungsklage (a.A. - für einen positiven Feststellungsantrag - OLG Stuttgart, Urteil vom 19.07.2022 - 6 U 90/20 -, juris Rn. 26).
  • OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 60/21

    Parallelentscheidung zu OLG Saarbrücken 4 U 98/21 v. 04.08.2022

    Abgesehen davon, dass das klägerische Begehren, nicht mehr zu Zins- und Tilgungsleistungen aus dem mit dem Fahrzeugkauf verbundenen Darlehensvertrag verpflichtet (gewesen) zu sein, sich mit einer Klage auf Leistung nach §§ 355 Abs. 3, 358 Abs. 4 Satz 1 BGB nicht abbilden lässt (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2017 - XI ZR 586/15 -, juris Rn. 16; OLG Celle, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris Rn. 30 ff.), fehlt es in Fällen der hier in Rede stehenden Art an der Zumutbarkeit einer vorrangig zu erhebenden Leistungsklage (a.A. - für einen positiven Feststellungsantrag - OLG Stuttgart, Urteil vom 19.07.2022 - 6 U 90/20 -, juris Rn. 26).
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