Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 19.08.2009 - 3 U 15/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Grunddienstbarkeit: (Un-)Zumutbarkeit der Beeinträchtigung eines Geh- und Fahrrechtes; Anspruch auf Beseitigung einer Überbauung unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Berechtigten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung inhaltlicher Einschränkungen einer Grunddienstbarkeit; Duldungspflicht hinsichtlich eines Überbaus
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung inhaltlicher Einschränkungen einer Grunddienstbarkeit; Duldungspflicht hinsichtlich eines Überbaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH - V ZR 169/09
- LG Heilbronn, 09.09.2008 - 2 O 191/08 BGH - AZ: V ZR 169/09
- OLG Stuttgart, 19.08.2009 - 3 U 15/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.07.2008 - V ZR 171/07
Anspruch des Inhabers einer Grunddienstbarkeit auf Beseitigung eines die Ausübung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.08.2009 - 3 U 15/09
Die Vorschrift des § 275 Abs. 1 BGB findet auf alle Leistungspflichten Anwendung, gleichgültig ob diese auf einem Vertrag, auf einem gesetzlichen Schuldverhältnis oder allgemein auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen (BGH NJW 2008, 3122; BGH NJW 2008, 3123;… Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Auflage 2009, § 275 Rn. 3).Wird diese Einrede erhoben und liegen deren Voraussetzungen vor, kann der Anspruch auf Beseitigung zwar nicht durchgesetzt werden, andere Ansprüche wegen der rechtswidrigen und schuldhaften Rechtsverletzung bleiben aber unberührt (BGH NJW 2008, 3123).
Gleichwohl schritten sie weder bei den Tiefbauarbeiten noch bei den Rohbauarbeiten, ja nicht einmal nach Fertigstellung zeitnah ein; dies stellt eine vorwerfbare Verletzung ihrer Obliegenheit, den Eigentümer vor ungewöhnlich hohen Schäden durch die Zerstörung der mit dem Überbau geschaffenen Werte zu bewahren, dar (BGH NJW 2008, 3123).
- BGH, 30.05.2008 - V ZR 184/07
Pflicht zur Beseitigung eines Überbaus bei hohem Aufwand
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.08.2009 - 3 U 15/09
Die Vorschrift des § 275 Abs. 1 BGB findet auf alle Leistungspflichten Anwendung, gleichgültig ob diese auf einem Vertrag, auf einem gesetzlichen Schuldverhältnis oder allgemein auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen (BGH NJW 2008, 3122; BGH NJW 2008, 3123;… Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Auflage 2009, § 275 Rn. 3).Der Rechtsstreit hat keine grundsätzliche Bedeutung und die zu entscheidenden Rechtsfragen hat der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 30.05.2008 (NJW 2008, 3122) und vom 18.07.2008 (NJW 2008, 3122) bereits entschieden.
- BGH, 08.02.2002 - V ZR 252/00
Blick auf Alpenkette und Isartal
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.08.2009 - 3 U 15/09
Zum anderen sind die tatsächlichen Verhältnisse der beteiligten Grundstücke, insbesondere die Lage- und Verwendungsart des herrschenden Grundstücks, im Zeitpunkt der Bestellung bei der Auslegung, was geschuldet wird, heranzuziehen (BGH NJW 1992, 2885; BGH NJW 2002, 1797). - BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02
Auslegung eines Wegerechts
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.08.2009 - 3 U 15/09
Bei einer Bedarfssteigerung in Folge von Nutzungsänderungen tritt die Umfangserweiterung ein, wenn sie bei Rechtsbestellung vorhersehbar und nicht willkürlich war (BGH NJW-RR 2003, 1235). - BGH, 03.07.1992 - V ZR 218/91
Verpflichtung zur Abgabe einer sog. Baulasterklärung
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.08.2009 - 3 U 15/09
Zum anderen sind die tatsächlichen Verhältnisse der beteiligten Grundstücke, insbesondere die Lage- und Verwendungsart des herrschenden Grundstücks, im Zeitpunkt der Bestellung bei der Auslegung, was geschuldet wird, heranzuziehen (BGH NJW 1992, 2885; BGH NJW 2002, 1797).