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   OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15   

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OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15 (https://dejure.org/2015,45437)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.11.2015 - 2 U 60/15 (https://dejure.org/2015,45437)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. November 2015 - 2 U 60/15 (https://dejure.org/2015,45437)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Gerichtliche Kontrolle der Vergabe einer Stromkonzession durch eine Gemeinde: Kartellrechtliche Anforderungen an das Konzessionsverfahren der Gemeinde als marktbeherrschender Anbieter der Wegenutzungsrechte in ihrem Gebiet; Sachdienlichkeit einer Klageänderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer kommunalen Gebietskörperschaft gegen den bisherigen Konzessionär auf Übertragung des Stromverteilnetzes

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 134 BGB; §§ 19 Abs. 2 Nr. 1, 20, 101a Abs. 1 Satz 3, 115 Abs. 1 GWB, §§ 1, 46 Abs. 2 Sätze 2 und 4, 46 Abs. 3 Sätze 3 und 4 EnWG, § 263 ZPO, Art. 28 Abs. 2 GG
    Anforderungen an die Vergabe einer Stromkonzession durch die Gemeinde

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 19 Abs 2 Nr 1 GWB, § 1 EnWG, § 46 Abs 1 EnWG, § 263 ZPO
    Gerichtliche Kontrolle der Vergabe einer Stromkonzession durch eine Gemeinde: Kartellrechtliche Anforderungen an das Konzessionsverfahren der Gemeinde als marktbeherrschender Anbieter der Wegenutzungsrechte in ihrem Gebiet; Sachdienlichkeit einer Klageänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EnWG § 46 Abs. 2
    Anspruch einer kommunalen Gebietskörperschaft gegen den bisherigen Konzessionär auf Übertragung des Stromverteilnetzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Netzsicherheit ist mit mindestens 25% zu gewichten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Netzsicherheit ist mit mindestens 25% zu gewichten! (VPR 2017, 8)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15
    Im Vordergrund steht vielmehr die Frage, ob und inwieweit durch die Zulassung der Klageänderung der sachliche Streitstoff im Rahmen des anhängigen Verfahrens ausgeräumt und einer andernfalls zu gewärtigenden neuen Klage vorgebeugt werden kann (BGH NJW 2011, 2796 [Tz. 41]; 2009, 2886 [Tz. 4] - Lurgi II ; 2007, 2414 [Tz. 10]; 2000, 800, 803; 1985, 1841, 1842; WM 1983, 604 [juris Tz. 7]; Bacher in BeckOK-ZPO, § 263 [Stand: 01.09.2015], 10).

    Die Sachdienlichkeit kann unter diesem Blickpunkt im Allgemeinen nur dann verneint werden, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BGH NJW 2011, 2796 [Tz. 41]; 2000, 800, 803; 1985, 1841, 1842; Bacher a.a.O. 10).

    Sie wurde namentlich bejaht, wenn - wie im Falle des klageändernden Übergangs beim Klaganspruch aus eigenem nun zu dem aus abgetretenem Recht - unmittelbar an den vorherigen Prozessstoff angeknüpft werden kann, etwa weil Vortrag gehalten war zu den für beide Klagegründe maßgeblichen angeblichen Zusicherungen, zum Ablauf der Vertragsverhandlungen und weil bereits insoweit Beweis erhoben worden war (BGH NJW 2007, 2414 [Tz. 12]), aber auch, wenn schon vor Klageänderung Punkte betroffen sind, die bereits vor Stellung des geänderten Antrags zu den sachlichen Streitpunkten der Parteien im Rahmen des Rechtsstreits gehört haben und nunmehr einer gerichtlichen Klärung ohne die Notwendigkeit eines neuen Prozesses zugeführt werden sollen (BGH WM 1983, 604 [juris Tz. 8], dort Klage nach dem Ergebnis einer Auseinandersetzungsbilanz einer Gemeinschaft gegen den Mieter eines der Gemeinschaft gehörenden Objektes auf quotale Mietrückstände, dann Klage auf Vollzahlung der Rückstände an Kläger und den anderen Gemeinschafter; ebenso bejaht in BGH FamRZ 1979, 791, dort zunächst Vollstreckungsabwehrklage gegen Vergleich, da angeblich nachträgliche Verzichtsabreden, dann [hilfsweise] Abänderungsanspruch gemäß § 323 ZPO), so auch, wenn der entsprechende Sachvortrag (Behauptung der Darlehenshingabe an den Erblasser, dessen Alleinerbin die Beklagte wurde, dann Rückforderung dieses Betrages nun im Wege einer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung) bereits in den Rechtsstreit eingeführt war, auch dadurch, dass die Klägerin sich das Vorbringen der Beklagten hilfsweise zu eigen gemacht hatte (BGH NJW 1985, 1841, 1842).

  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15
    Trotz dieser Aufbereitung der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch unter Einschluss des Beschlusses vom 03.06.2014 - EnVR 10/13 sah das Landgericht keine letztliche Veranlassung zur Überprüfung des neuen Konzessionsvergabeverfahrens gemessen an diesen Rechtsgrundsätzen auf seine Wirksamkeit hin, weil die erfolgte Klagänderung, die sich auf die neue Auswahlentscheidung stütze, gemäß § 263 ZPO unzulässig sei, da insoweit die Zustimmung der Beklagten fehle und die Klageänderung nicht als sachdienlich anzusehen sei; es sei vielmehr ein völlig anderer Sachverhalt betroffen.

    Der BGH hat in seiner Entscheidung Z 199, 289 - Stromnetz Berkenthin sowie in seinem Urteil vom gleichen Tage Stromnetz Heiligenhafen (BGH RdE 2014, 191) und bestätigend in seinem Beschluss vom 03.06.2014 - EnVR 10/13 (BGHR RdE 2015, 29 [Tz. 51 ff.] - Stromnetz Homberg ) Gemeinden als marktbeherrschende Anbieter der Wegenutzungsrechte in ihrem Gebiet dem kartellrechtlichen Regime unterstellt und sie sonach dem Diskriminierungsverbot des § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB und der Pflichtigkeit nach § 46 Abs. 1 EnWG unterworfen (BGHZ a.a.O. [Tz.16 ff.] - Stromnetz Berkenthin ; a.a.O. [Tz. 15 ff] - Stromnetz Heiligenhafen ).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15
    Die Klagschrift bezeichnet die Stadt als Klägerin (Bl. 1) und gibt sogleich an, dass die Stadtwerke, welche von der ersten (wie auch von der zweiten) Vergabeentscheidung begünstigt sind, "einen Eigenbetrieb ohne Rechtspersönlichkeit" darstellen (Bl. 7), was die Beklagte nicht anders sieht (Bl. 444; vgl. hierzu BGH RdE 2014, 191 [Tz.78] - Stromnetz Heiligenhafen ).

    Der BGH hat in seiner Entscheidung Z 199, 289 - Stromnetz Berkenthin sowie in seinem Urteil vom gleichen Tage Stromnetz Heiligenhafen (BGH RdE 2014, 191) und bestätigend in seinem Beschluss vom 03.06.2014 - EnVR 10/13 (BGHR RdE 2015, 29 [Tz. 51 ff.] - Stromnetz Homberg ) Gemeinden als marktbeherrschende Anbieter der Wegenutzungsrechte in ihrem Gebiet dem kartellrechtlichen Regime unterstellt und sie sonach dem Diskriminierungsverbot des § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB und der Pflichtigkeit nach § 46 Abs. 1 EnWG unterworfen (BGHZ a.a.O. [Tz.16 ff.] - Stromnetz Berkenthin ; a.a.O. [Tz. 15 ff] - Stromnetz Heiligenhafen ).

  • BGH, 13.04.2011 - XII ZR 110/09

    Urkundenprozess: Zulässigkeit der Abstandnahme im Berufungsverfahren nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15
    Im Vordergrund steht vielmehr die Frage, ob und inwieweit durch die Zulassung der Klageänderung der sachliche Streitstoff im Rahmen des anhängigen Verfahrens ausgeräumt und einer andernfalls zu gewärtigenden neuen Klage vorgebeugt werden kann (BGH NJW 2011, 2796 [Tz. 41]; 2009, 2886 [Tz. 4] - Lurgi II ; 2007, 2414 [Tz. 10]; 2000, 800, 803; 1985, 1841, 1842; WM 1983, 604 [juris Tz. 7]; Bacher in BeckOK-ZPO, § 263 [Stand: 01.09.2015], 10).

    Die Sachdienlichkeit kann unter diesem Blickpunkt im Allgemeinen nur dann verneint werden, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BGH NJW 2011, 2796 [Tz. 41]; 2000, 800, 803; 1985, 1841, 1842; Bacher a.a.O. 10).

  • BGH, 14.03.1983 - II ZR 102/82

    Bestehen einer Gemeinschaft nach Bruchteilen an einem Grundstück - Überzahlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15
    Im Vordergrund steht vielmehr die Frage, ob und inwieweit durch die Zulassung der Klageänderung der sachliche Streitstoff im Rahmen des anhängigen Verfahrens ausgeräumt und einer andernfalls zu gewärtigenden neuen Klage vorgebeugt werden kann (BGH NJW 2011, 2796 [Tz. 41]; 2009, 2886 [Tz. 4] - Lurgi II ; 2007, 2414 [Tz. 10]; 2000, 800, 803; 1985, 1841, 1842; WM 1983, 604 [juris Tz. 7]; Bacher in BeckOK-ZPO, § 263 [Stand: 01.09.2015], 10).

    Sie wurde namentlich bejaht, wenn - wie im Falle des klageändernden Übergangs beim Klaganspruch aus eigenem nun zu dem aus abgetretenem Recht - unmittelbar an den vorherigen Prozessstoff angeknüpft werden kann, etwa weil Vortrag gehalten war zu den für beide Klagegründe maßgeblichen angeblichen Zusicherungen, zum Ablauf der Vertragsverhandlungen und weil bereits insoweit Beweis erhoben worden war (BGH NJW 2007, 2414 [Tz. 12]), aber auch, wenn schon vor Klageänderung Punkte betroffen sind, die bereits vor Stellung des geänderten Antrags zu den sachlichen Streitpunkten der Parteien im Rahmen des Rechtsstreits gehört haben und nunmehr einer gerichtlichen Klärung ohne die Notwendigkeit eines neuen Prozesses zugeführt werden sollen (BGH WM 1983, 604 [juris Tz. 8], dort Klage nach dem Ergebnis einer Auseinandersetzungsbilanz einer Gemeinschaft gegen den Mieter eines der Gemeinschaft gehörenden Objektes auf quotale Mietrückstände, dann Klage auf Vollzahlung der Rückstände an Kläger und den anderen Gemeinschafter; ebenso bejaht in BGH FamRZ 1979, 791, dort zunächst Vollstreckungsabwehrklage gegen Vergleich, da angeblich nachträgliche Verzichtsabreden, dann [hilfsweise] Abänderungsanspruch gemäß § 323 ZPO), so auch, wenn der entsprechende Sachvortrag (Behauptung der Darlehenshingabe an den Erblasser, dessen Alleinerbin die Beklagte wurde, dann Rückforderung dieses Betrages nun im Wege einer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung) bereits in den Rechtsstreit eingeführt war, auch dadurch, dass die Klägerin sich das Vorbringen der Beklagten hilfsweise zu eigen gemacht hatte (BGH NJW 1985, 1841, 1842).

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15
    Im Vordergrund steht vielmehr die Frage, ob und inwieweit durch die Zulassung der Klageänderung der sachliche Streitstoff im Rahmen des anhängigen Verfahrens ausgeräumt und einer andernfalls zu gewärtigenden neuen Klage vorgebeugt werden kann (BGH NJW 2011, 2796 [Tz. 41]; 2009, 2886 [Tz. 4] - Lurgi II ; 2007, 2414 [Tz. 10]; 2000, 800, 803; 1985, 1841, 1842; WM 1983, 604 [juris Tz. 7]; Bacher in BeckOK-ZPO, § 263 [Stand: 01.09.2015], 10).

    Sie wurde namentlich bejaht, wenn - wie im Falle des klageändernden Übergangs beim Klaganspruch aus eigenem nun zu dem aus abgetretenem Recht - unmittelbar an den vorherigen Prozessstoff angeknüpft werden kann, etwa weil Vortrag gehalten war zu den für beide Klagegründe maßgeblichen angeblichen Zusicherungen, zum Ablauf der Vertragsverhandlungen und weil bereits insoweit Beweis erhoben worden war (BGH NJW 2007, 2414 [Tz. 12]), aber auch, wenn schon vor Klageänderung Punkte betroffen sind, die bereits vor Stellung des geänderten Antrags zu den sachlichen Streitpunkten der Parteien im Rahmen des Rechtsstreits gehört haben und nunmehr einer gerichtlichen Klärung ohne die Notwendigkeit eines neuen Prozesses zugeführt werden sollen (BGH WM 1983, 604 [juris Tz. 8], dort Klage nach dem Ergebnis einer Auseinandersetzungsbilanz einer Gemeinschaft gegen den Mieter eines der Gemeinschaft gehörenden Objektes auf quotale Mietrückstände, dann Klage auf Vollzahlung der Rückstände an Kläger und den anderen Gemeinschafter; ebenso bejaht in BGH FamRZ 1979, 791, dort zunächst Vollstreckungsabwehrklage gegen Vergleich, da angeblich nachträgliche Verzichtsabreden, dann [hilfsweise] Abänderungsanspruch gemäß § 323 ZPO), so auch, wenn der entsprechende Sachvortrag (Behauptung der Darlehenshingabe an den Erblasser, dessen Alleinerbin die Beklagte wurde, dann Rückforderung dieses Betrages nun im Wege einer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung) bereits in den Rechtsstreit eingeführt war, auch dadurch, dass die Klägerin sich das Vorbringen der Beklagten hilfsweise zu eigen gemacht hatte (BGH NJW 1985, 1841, 1842).

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15
    Im Vordergrund steht vielmehr die Frage, ob und inwieweit durch die Zulassung der Klageänderung der sachliche Streitstoff im Rahmen des anhängigen Verfahrens ausgeräumt und einer andernfalls zu gewärtigenden neuen Klage vorgebeugt werden kann (BGH NJW 2011, 2796 [Tz. 41]; 2009, 2886 [Tz. 4] - Lurgi II ; 2007, 2414 [Tz. 10]; 2000, 800, 803; 1985, 1841, 1842; WM 1983, 604 [juris Tz. 7]; Bacher in BeckOK-ZPO, § 263 [Stand: 01.09.2015], 10).

    Die Sachdienlichkeit kann unter diesem Blickpunkt im Allgemeinen nur dann verneint werden, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BGH NJW 2011, 2796 [Tz. 41]; 2000, 800, 803; 1985, 1841, 1842; Bacher a.a.O. 10).

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 69/04

    Bayerisches Bier II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15
    Eine solche innerprozessuale Bedingung begegnet keinen Bedenken (BGH GRUR 2012, 394 [Tz.31 - Bayerisches Bier II ).
  • BGH, 05.11.2014 - VIII ZR 257/13

    Wohnraummiete: Vereinbarung über die Betriebskostenabrechnung nach billigem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15
    Nach der gebotenen Auslegung (BGH NZM 2015, 130 [Tz.17]) dieses Klageantrages macht die Klägerin dieses Begehren (auch) als Eventualanspruch für den Fall geltend, dass sie mit ihrem Auskunftshauptanspruch, nämlich aktivlegitimiert als wirksame Konzessionärin, nicht durchdringt.
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15
    Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs ist, dass die Übertragung des Netzbetriebs auf den neuen Konzessionär rechtswirksam ist (BGHZ 199, 289 [Tz.62] - Stromnetz Berkenthin ; vgl. auch Huber in Kment, EnWG Ecke (2015], § 46, 50; Theobald in Danner/Theobald, EnWG, § 46 [9/13], 112).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - 2 Kart 1/15

    Kartellrechtswidrigkeit der Neuvergabe einer Stromkonzession durch eine Gemeinde;

  • LG Stuttgart, 21.11.2014 - 11 O 180/14
  • LG Stuttgart, 27.02.2015 - 41 O 1/13
  • BGH, 29.09.2011 - IX ZB 106/11

    Regressklage gegen Rechtsanwalt wegen pflichtwidriger Prozessführung:

  • BGH, 04.10.1976 - VIII ZR 139/75

    Alleinvertrieb von Markenerzeugnissen - Rechtsverhältnis zwischen einem

  • BGH, 11.05.2009 - II ZR 137/08

    Lurgi II

  • BGH, 11.10.2006 - KZR 45/05

    Lesezirkel II

  • BGH, 11.06.2015 - I ZB 64/14

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16

    Stromkonzessionsvertrag: Unsachliche Vorfestlegung der Gemeinde bei der Vergabe

    Entgegen der (früheren) Auffassung des OLG Stuttgart (Urt. v. 19.11.2015 - 2 U 60/15, WuW 2016, 315 Rn. 75, juris; wohl aufgegeben mit Urt. v. 05.01.2017 - 2 U 66/16, S. 27, Anlage BB 5) spricht gegen die relative Bewertungsmethode nicht, dass sie einen der objektiven Leistungsfähigkeit zuwider laufenden Bewertungsbruch ermögliche.
  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 66/17

    Kohl gg. Schwan

    Eine Klageänderung ist danach nicht sachdienlich, wenn ein völlig neuer Streitstoff zur Beurteilung und Entscheidung gestellt wird, ohne dass dafür das Ergebnis der bisherigen Prozessführung verwertet werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 13.4.2011 - XII ZR 110/09, BeckRS 2011, 13401; so auch: OLG Stuttgart Urt. v. 19.11.2015 - 2 U 60/15, BeckRS 2016, 02751).
  • OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15

    Anforderungen an die Kriterien bei der Vergabe von Konzessionen zum Betrieb eines

    Konkreten Anhalt dafür, dass Netznutzungsentgelte mit disparaten Anforderungsprofilen und die nicht rabattierten Netznutzungsentgelte in dem zur Vergabe anstehenden Konzessionsgebiet verglichen werden (vgl. OLG Stuttgart - 2 U 60/15, Anlage ASt 79, Umdruck, S. 21), gibt es nicht.

    In vergleichbaren gerichtlichen Verfahren, in denen die Überprüfung von Konzessionsvergaben in Rede stand, haben etwa das Landgericht Stuttgart (Beschl. v. 21. Nov. 2015 - 11 O 180/14, juris) oder das Landgericht Berlin ( Urt. v. 9. Dez. 2014 - 16 O 224/14 Kart ., juris) bzw. zuletzt das Oberlandesgericht Stuttgart ( Urt. v. 19. Nov. 2015 - 2 U 60/15 ) die Auffassung vertreten, die relative Bewertungsmethode sei intransparent und diskriminierend.

  • OLG Celle, 26.01.2017 - 13 U 9/16

    Strom- und Gaskonzessionsvergabe: Wie hat die Auswahl des Konzessionsnehmers zu

    Etwas anderes geht auch aus dem Urteil des Oberlandesgerichts S. vom 19. November 2015 nicht hervor (2 U 60/15, EnWZ 2016, 89 ff.).

    Auch den Unterkriterien sind - anders als im Fall, den das Oberlandesgericht S. zu entscheiden hatte, bei dem die Einzelgewichtung der Unterkriterien fehlte (vgl. Urteil vom 19. November 2015, a. a. O., Rn. 62) - eigene Gewichtungen zugewiesen worden.

    In vergleichbaren gerichtlichen Verfahren, in denen die Überprüfung von Konzessionsvergaben in Rede stand, haben etwa das Landgericht S. (Beschluss vom 21. Nov. 2015 - 11 O 180/14) oder das Landgericht B. (Urt. v. 9. Dez. 2014 - 16 O 224/14 Kart) bzw. das Oberlandesgericht S. (Urt. v. 19. Nov. 2015 - 2 U 60/15) die Auffassung vertreten, die relative Bewertungsmethode sei intransparent und diskriminierend.

  • KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19

    Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen

    Konkretere Festlegungen für Abwertungen hatten sich zuvor als nicht diskriminierungsfrei erwiesen (vgl. etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 19. November 2015 - 2 U 60/15, EnWZ 2016, 89, Rn. 70ff nach juris).
  • KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15

    Gasversorgungsnetz Berlin

    Auch nach Auffassung des OLG Stuttgart ist die Netzsicherheit mit mindestens 25 % der möglichen Gesamtpunktzahl zu gewichten (OLG Stuttgart, Urteil vom 19. November 2015 - 2 U 60/15 -, Rn. 61, juris).
  • OLG Brandenburg, 22.08.2017 - 6 U 1/17

    Vergabe eines Stromkonzessionsvertrags: Anforderungen an ein

    Die Entscheidung des OLG Stuttgart (Urt. v. 19.11.2015 - 2 U 60/15 Rn 70; zit. nach juris) steht in diesem Punkt nicht entgegen, weil in dem dort zugrunde liegenden Fall feste Punktabschläge vorgesehen waren für eine "geringfügige schlechtere Erfüllung, eine "schlechtere Erfüllung" bzw. eine "wesentlich schlechtere Erfüllung" und damit die nach dem Konzept der Verfügungsbeklagten bestehende Flexibilität im Hinblick auf die von den Bietern entwickelten Ideen ausgeschlossen war.
  • LG Magdeburg, 10.05.2017 - 36 O 15/16

    Gaskonzessionsvertrag: Rechtmäßigkeit eines Beschlusses

    Dieses verlangt, dass das Auswahlverfahren so gestaltet werden muss, dass die interessierten Unternehmen erkennen können, worauf es der Stadt bei der Auswahlentscheidung ankommt (OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2015 - 2 U 60/15, Rn. 58).

    Anders als in der zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19.11.2015 - 2 U 60/15 -, Rn. 63, zitiert nach juris, hat die Stadt Leipzig nicht zwei verschiedene Kriterien zusammengefasst, ohne diese zu gewichten.

    Bei der relativen Methode kann es dazu kommen, dass aufgrund der Relativität unter besonderen Konstellationen der Bieter den Zuschlag erhält, der bei besonders bedeutsamen Kriterien dem Wettbewerber unterlegen ist (vgl. das Beispiel des OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2015 -, a.a.O., Rn. 75).

  • OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15

    Gemeindliche Konzessionsvergabe: Anspruch auf Unterlassung des Neuabschlusses

    Diese Methode ist zwar für sich genommen nicht zu beanstanden (vgl. OLG Celle Urt. v. 17.03.2016 - 13 U 141/15, UA Bl. 38; OLG Düsseldorf, B. v. 03.03.2010 - VII Verg 48/09; a.A. OLG Stuttgart, Urt. v. 19.11.2015 - 2 U 60/15, EnWZ 2016, 89, zit. nach juris Rn. 70).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei Wertung der Zuschlagskriterien

    Entgegen der (früheren) Auffassung des OLG Stuttgart (Urt. v. 19.11.2015 - 2 U 60/15, WuW 2016, 315 Rn. 75, juris; wohl aufgegeben mit Urt. v. 05.01.2017 - 2 U 66/16, S. 27, Anlage BB 5) spricht gegen die relative Bewertungsmethode nicht, dass sie einen der objektiven Leistungsfähigkeit zuwider laufenden Bewertungsbruch ermögliche.
  • OLG Frankfurt, 30.10.2018 - 11 U 62/17

    Vergabe von Wegerechtskonzessionen für ein Energieversorgungsnetz

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 156/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei der Bewertung der

  • OLG Brandenburg, 20.03.2018 - 6 U 4/17

    Neuvergabe eines Konzessionsvertrags: Untersagung des Abschlusses eines

  • OLG Brandenburg, 18.08.2020 - 17 U 1/19

    Vorläufige Unterlassung eines Auswahlverfahrens zur Neukonzessionierung von

  • LG Kiel, 21.06.2019 - 14 HKO 56/18

    Vergabe von Wegenutzungsrechten: Nachprüfungstiefe bei

  • LG Dortmund, 28.07.2017 - 13 O 22/17

    Auswahl des Konzessionärs für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes in einem

  • LG Wiesbaden, 22.03.2017 - 12 O 16/17

    Auswahlverfahren zur Vergabe energierechtlicher Wegenutzungsrechte

  • LG München I, 05.08.2016 - 3 HKO 7668/16

    Zur Vergabe eines Strom-Konzessionsvertrages durch eine Gemeinde

  • LG Köln, 22.12.2015 - 88 O (Kart) 64/15

    Anspruch eines Stromzulieferers auf Verhinderung des Vertragsschlusses eines

  • LG Potsdam, 27.01.2017 - 52 O 139/16

    Neuvergabe von Stromkonzessionen: Beachtung des Transparenzgebots und des

  • VK Niedersachsen, 03.06.2016 - VgK-12/16

    Vergabe der Neuordnung der Stromversorgung und Gasversorgung in den Gemeinden;

  • LG Kiel, 30.06.2017 - 14 HKO 67/17

    Energiewirtschaft: Anspruch auf Unterlassung der Fortsetzung eines

  • LG Kiel, 30.06.2017 - 14 HKO 90/17
  • LG Kiel, 07.12.2018 - 14 HKO 48/18

    Konzessionsvergabeverfahren: Zulässigkeit von Unterkriterien; Anforderungen an

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